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Freiwillig Mehrwertsteuer abrechnen?

SchweizBuchhaltung

Unternehmen in der Schweiz, die einen jährlichen Umsatz von über CHF 100‘000.- erzielen, müssen Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen verrechnen. Wann es sinnvoll ist, die Mehrwertsteuer freiwillig abzurechnen.

Die Mehrwertsteuer gilt in der Schweiz für Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von mehr als CHF 100’000.- erwirtschaften, unabhängig von der Rechtsform. Ausgenommen davon sind Organisationen aus den Bereichen Medizin, Kinderbetreuung, Bildung, Kultur oder Sport. Je nach Umständen kann es aber auch für Unternehmen mit weniger Umsatz sinnvoll sein, sich bei der Mehrwertsteuer (MwSt.) anzumelden. Wie bitte? Warum sollte man sich die aufwändige Mehrwertsteuerabrechnung freiwillig antun? Schliesslich gilt die Angelegenheit bei KMU nicht gerade als beliebte Beschäftigung. Der wohl einfachste Grund: Man will nicht zeigen, dass man noch wenig Umsatz erzielt. Doch es gibt noch weitere.

Die Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Mehrwertsteuer wird bei Unternehmen (Produzenten, Händler, Handwerker, Dienstleister, etc.) erhoben, welche die Steuer auf ihre Kunden abwälzen. Mit diesen Abgaben finanziert der Bund unter anderem die AHV oder Eisenbahn-Grossprojekte. Der Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer beträgt 7,7 %, es gibt aber auch Ausnahmen mit tieferen Steuersätzen, wie etwa für die Hotellerie (Sondersatz von 3,7 % für Beherbergungen inkl. Frühstück) oder für Lebensmittel (2,5 %). Bei der MwSt. wird die erbrachte Wertschöpfung besteuert. Wenn ein Unternehmen eine Leistung eines anderen Unternehmens nimmt (z. B. Kabel und Stecker) und weiterverarbeitet (z. B. zu Airbags), dann wird nur die erbrachte Wertschöpfung besteuert. Die schon mit der MwSt. belastete Leistung (Kabel und Stecker) des anderen Unternehmens – die sogenannte Vorsteuer – kann abgezogen werden. Weitere Informationen zur MwSt. gibt es im KMU-Portal des Bundes.

Wenn Sie hohe Investitionen tätigen

Einer der wichtigsten Gründe für die freiwillige Abrechnung ist die Vorsteuer: Ein Unternehmen, das die Mehrwertsteuer abrechnet, kann für Einkäufe oder Investitionen den Vorsteuerabzug geltend machen. Für ein kleines Unternehmen, das grössere Anschaffungen oder Investitionen plant, kann sich eine Mehrwertsteueranmeldung für einen entsprechenden Zeitraum lohnen – nämlich dann, wenn die Vorsteuer höher ist als die abzuliefernde Mehrwertsteuer.

Wenn Ihre Kunden der Mehrwertsteuer unterstellt sind

Gerade wenn Sie im B2B-Bereich tätig sind, also Geschäfte mit anderen KMU machen, lohnt sich auch für Sie die Anmeldung der Mehrwertsteuer. Diese Kunden bevorzugen Lieferanten, die selbst auch MwSt. abliefern müssen. «Konkret heisst das, dass Ihre Kunden dann die 7,7 % Vorsteuer zurückfordern können und so faktisch 7,7 % Rabatt erhalten. Bei Geschäften mit anderen Partnern, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, ist dies nicht möglich», sagt André Schmidt, Product Marketing Manager von Infoniqa ONE Start.

Wenn Sie exportieren

Auch Unternehmen, die hauptsächlich im Warenexport tätig sind oder bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen an ausländische Kunden erbringen, profitieren von einer freiwilligen MwSt.-Anmeldung. Denn auf Exportgüter muss keine MwSt. abgeliefert werden, man kann aber trotzdem die Vorsteuer abziehen. Das Schöne bei der freiwilligen Abrechnung der Mehrwertsteuer ist, dass «Unternehmen von Jahr zu Jahr entscheiden können, ob sie die freiwillige Mehrwertsteuerabrechnung anmelden oder nicht», erklärt Lothar Jansen, Dozent für Steuerrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW).

Wie man sich für die MwSt. anmeldet

Wer sein Unternehmen für die Mehrwertsteuer-Abrechnung anmelden muss oder will, wird mit höheren Anforderungen an die Buchführung konfrontiert. So ist etwa eine doppelte Buchführung notwendig. Geeignete Business Software erfüllt nicht nur diese Anforderungen, sondern unterstützt Sie auch gleich in einem geführten Prozess bei der Mehrwertsteuer-Abrechnung. Die Anmeldung zur MwSt. kann online vorgenommen werden – entweder mit Hilfe der Unternehmensidentifikation (UID) oder manuell.

Wie bei Steuern üblich, erleichtert eine gute Vorbereitung das Ausfüllen der Anmeldung. Deshalb ist es ratsam, für die Online-Anmeldung folgende Informationen und Unterlagen bereit zu halten:

  • Unternehmensidentifikation (UID)
  • Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten Jahre
  • Umsatzprognose
  • Sozialversicherungsnummern (bei Einzelfirma, Einfache Gesellschaft, Verein oder Stiftung)
  • Ausländische Unternehmen: Informationen über den Steuervertreter für das Ausfüllen der Vollmachterklärung
  • Aktuelle Version des Internetbrowsers inkl. Aktivierung von JavaScript

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