{"id":239,"date":"2017-12-01T10:42:05","date_gmt":"2017-12-01T10:42:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/glossary\/hinzuverdienstgrenze\/"},"modified":"2026-01-23T11:35:45","modified_gmt":"2026-01-23T10:35:45","slug":"hinzuverdienstgrenze","status":"publish","type":"sage_glossary","link":"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/hinzuverdienstgrenze\/","title":{"rendered":"Hinzuverdienstgrenze"},"content":{"rendered":"<header class=\"entry-header has-dark-background-color entry-header--has-illustration entry-header--has-illustration--generic\">\n\t<div class=\"container\">\n\t\t<div class=\"entry-header__row row align-center\">\n\t\t\t<div class=\"col col-lg-7 col-xlg-6 entry-header__content\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"component component-single-header\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"entry-header__misc text--subtitle text--uppercase text--small\">\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/\" class=\"entry-header__link\">Beschreibung im Lexikon<\/a>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"entry-title-wrapper\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"entry-title\">\n\t\t\t\t\t\tHinzuverdienstgrenze\t\t\t\t\t<\/h1>\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\t\t<div class=\"single-post-details container\">\n\t\t<div class=\"col\">\n\t\t\t<span class=\"reading-time\"> Minuten zu lesen<\/span>\n\t\t<button\n\t\t\ttype=\"button\"\n\t\t\tclass=\"social-share-button button button--icon button--secondary js-social-share-button\"\n\t\t\tdata-share-title=\"Hinzuverdienstgrenze\"\n\t\t\tdata-share-url=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/hinzuverdienstgrenze\/\"\n\t\t\tdata-share-text=\"Bitte lesen Sie diesen interessanten Artikel\"\n\t\t>\n\t\t\t<span class=\"social-share-button__share-label\">Teilen<\/span>\n\t\t\t<span class=\"social-share-button__copy-label\" hidden>Link kopieren<\/span>\n\t\t\t<span class=\"social-share-button__copy-tooltip\" aria-hidden=\"true\" hidden>Kopiert<\/span>\n\t\t<\/button>\n\n\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\t<\/header>\n\n\n\n\n<p>Manche Senioren m\u00f6chten sich trotz Rente noch lange nicht zur Ruhe setzen. Daf\u00fcr gibt es gute Gr\u00fcnde: Der eine erh\u00e4lt eine niedrige Rente und m\u00f6chte oder muss sich etwas dazuverdienen. Der andere hat einfach Spa\u00df an der Arbeit. Was auch immer der Beweggrund sein mag, die zentrale Frage lautet: Wie viel Geld darf ich hinzuverdienen, ohne dass sich das negativ auf die H\u00f6he meiner Rente auswirkt?<\/p>\n<p>All das ist in den Hinzuverdienstgrenzen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) geregelt. Sie beschreibt den Betrag in Euro, den ein Rentner h\u00f6chstens zus\u00e4tzlich zur Rente verdienen darf, ohne dass diese gek\u00fcrzt wird oder gar wegf\u00e4llt. Und hier gilt ab 2023 eine neue gesetzliche Grundlage: Das Achte Gesetz zur \u00c4nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, kurz: das 8. SGB IV-\u00c4nderungsgesetz.<\/p>\n<blockquote>\n<h2>Tipp:<\/h2>\n<p><span data-sheets-value=\"{&quot;1&quot;:2,&quot;2&quot;:&quot;Mit wenigen einfachen Schritten sofort produktiver werden - Cloud HR Software jetzt kostenlos testen&quot;}\" data-sheets-userformat=\"{&quot;2&quot;:8897,&quot;3&quot;:{&quot;1&quot;:0},&quot;9&quot;:0,&quot;10&quot;:0,&quot;12&quot;:0,&quot;16&quot;:10}\">M\u00f6chten Sie Ihre Personalarbeit effizienter gestalten? <a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/produkte\/sage-hr-suite-personal-software\/\">Modulare Personalverwaltung Software jetzt entdecken<\/a><\/span><\/p><\/blockquote>\n<h2>Grenzenloser Hinzuverdienst bei Altersrenten<\/h2>\n<p>Die <strong>Hinzuverdienstgrenze<\/strong> bei der <a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/altersrente\/\"><strong>Regelaltersrente<\/strong> <\/a>wird ab dem <strong>Jahr 2023 ersatzlos gestrichen<\/strong>. Im Jahr 2022 war hier ein Hinzuverdienst von bis zu <strong>46.060 Euro anrechnungsfrei<\/strong> m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Auch die <strong>Hinzuverdienstgrenze<\/strong> bei der <strong>vorgezogenen Altersrente f\u00e4llt ab 2023 weg<\/strong>. Diese Grenze lag jahrelang bei einem Jahresbetrag von 6.300 Euro. Aufgrund der Coronapandemie wurde sie ab 2020 deutlich angehoben. Im Jahr 2020 lag sie bei 44.590 Euro, in den Jahren 2021 und 2022 wurde sie auf <strong>46.060<\/strong> Euro erh\u00f6ht. Damit wollte es der Gesetzgeber den Altersfr\u00fchrentnern leicht machen, ihre Arbeitskraft zur Verf\u00fcgung zu stellen. Und so etwas gegen die Personalengp\u00e4sse in stark \u00fcberlasteten Branchen tun.<\/p>\n<p>Es spielt also ab 2023 keine Rolle mehr, ob jemand mit oder vor der Regelalterszeit in die Rente geht. Wer eine Fr\u00fch- oder regul\u00e4re Altersrente bezieht, der kann nun problemlos so viel hinzuverdienen, wie er m\u00f6chte. Allerdings sollte er einkalkulieren, dass er mit dem zus\u00e4tzlichen Einkommen auch zus\u00e4tzliche Steuern zahlt. Der Arbeitgeber zieht automatisch die <a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/lohnsteuer\/\">Lohnsteuer<\/a> und \u2013 bis zum Erreichen der regul\u00e4ren Altersgrenze \u2013 die vollen Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge ab.<\/p>\n<p>Sobald der Rentner die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist er grunds\u00e4tzlich versicherungsfrei. Er selbst muss dann keine Beitr\u00e4ge mehr zur Rentenversicherung zahlen, der Arbeitgeber hingegen schon. Doch diese Beitr\u00e4ge haben keinen Einfluss mehr auf die Rentenh\u00f6he. Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer freiwillig eigene Rentenversicherungsbeitr\u00e4ge zahlen m\u00f6chte. Dann erh\u00f6ht sich einmal im Jahr die Rente. Und zwar nicht nur durch die eigenen Betr\u00e4ge, sondern auch durch die des Arbeitgebers.<\/p>\n<h2>H\u00f6here Grenzen bei Erwerbsminderungsrenten<\/h2>\n<p>Auch Empf\u00e4nger einer Erwerbsminderungsrente profitieren von dem 8. SGB IV-\u00c4nderungsgesetz. Wer eine<strong> Rente wegen voller Erwerbsminderung<\/strong> erh\u00e4lt, der darf ab 2023 k\u00fcnftig j\u00e4hrlich <strong>17.823,75 Euro anrechnungsfrei<\/strong> hinzuverdienen. Bisher lag diese Grenze bei 6.300 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze soll k\u00fcnftig j\u00e4hrlich neu festgelegt werden. Dabei will man sich an der Entwicklung der sogenannten Bezugsgr\u00f6\u00dfen orientieren.<\/p>\n<p>Bei einer Rente wegen <strong>teilweiser Erwerbsminderung<\/strong> (auch wegen Berufsunf\u00e4higkeit) betr\u00e4gt der anrechnungsfreie Hinzuverdienst k\u00fcnftig einen Jahresbetrag in H\u00f6he von <strong>35.647,50 Euro<\/strong>.<\/p>\n<h2>Mehr zum Hinzuverdienst<\/h2>\n<h4>Was z\u00e4hlt zum Hinzuverdienst?<\/h4>\n<p>Ein klassischer Hinzuverdienst ist nicht nur ein Arbeitseinkommen, das aus einem abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis erzielt wird. Das Einkommen kann auch aus einer selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit stammen. Das k\u00f6nnen zum Beispiel Eink\u00fcnfte aus einem Gewerbebetrieb, aus einer freiberuflichen T\u00e4tigkeit oder aus der Land- und Forstwirtschaft sein. Denkbar ist auch eine freiberufliche, etwa eine Beratert\u00e4tigkeit. Hinzu z\u00e4hlen weitere Einkommen, unter anderem das Vorruhestandsgeld. Weitere Hinzuverdienste sind die Verletztenrente, auch Unfallrente genannt, und \u00dcbergangsgelder aus der gesetzlichen <a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/unfallversicherung\/\">Unfallversicherung<\/a>.<\/p>\n<h4>Was ist die Regelaltersgrenze?<\/h4>\n<p>Noch kurz ein Wort zur Regelaltersgrenze und wonach sie sich bestimmt: Rentenversicherte, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird das Renteneintrittsalter schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer beispielsweise 1957 geboren ist und im Jahr 2022 seinen 65. Geburtstag feiert, der erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und elf Monaten. Wer im Jahr 1964 oder sp\u00e4ter geboren ist, erreicht diese erst mit 67 Jahren.<\/p>\n<h4>Was ist die Fr\u00fchrente?<\/h4>\n<p>Oft ist umgangssprachlich von der Fr\u00fchrente die Rede. Die einen verstehen darunter die vorgezogene Altersente oder eben einfach den Umstand \u201efr\u00fcher in Rente zu gehen\u201c. Die anderen verbinden damit eine Rente, die der Empf\u00e4nger aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bezieht. Wer hat denn nun recht? Tats\u00e4chlich ist der Begriff nicht gesetzlich geregelt. Um eine eigene Rentenart handelt es sich bei ihr schon mal nicht. Die Fr\u00fchrente ist vielmehr als Sammelbegriff zu verstehen. Sie beschreibt jede Rente, die keine klassische <a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/altersrente\/\">Regelaltersrente<\/a> ist. Das kann eine vorgezogene Altersrente sein, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Berufsunf\u00e4higkeitsrente.<\/p>\n<h4>Was ist der Hinzuverdienstdeckel?<\/h4>\n<p>Der Begriff Hinzuverdienstdeckel steht f\u00fcr etwas anderes als der der Hinzuverdienstgrenze. Zum einen handelt es sich bei der Grenze um einen Jahreswert, beim Deckel hingegen um einen Monatswert. Zum anderen beschreibt die Hinzuverdienstgrenze eine ganz allgemeine Regelung. Der Hinzuverdienstdeckel hingegen steht f\u00fcr die individuelle H\u00f6chstgrenze des einzelnen Rentners. Denn diese h\u00e4ngt von der H\u00f6he seiner Rente ab. Mit der Berechnung des Deckels kann es also zu einer weiteren Rentenk\u00fcrzung kommen.<\/p>\n<p>Bislang berechnete sich der Hinzuverdienstdeckel auf Basis der Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre vor Renteneintritt. Das Kalenderjahr, in dem die meisten Entgeltpunkte erzielt wurden, war ma\u00dfgebend. Diese wurden mit der monatlichen Bezugsgr\u00f6\u00dfe multipliziert. Angenommen, die gek\u00fcrzte Rente und ein Zw\u00f6lftel des j\u00e4hrlichen Hinzuverdienstes waren h\u00f6her als der Hinzuverdienstdeckel. Dann wurde der dar\u00fcber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet.<\/p>\n<p>In den Jahren 2020 bis 2022 war der Hinzuverdienstdeckel bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente noch zu pr\u00fcfen. Bei den Altersrenten war das bereits hinf\u00e4llig. Und wie geht es weiter? Der Hinzuverdienstdeckel steht im Widerspruch zu den stark erh\u00f6hten Hinzuverdienstgrenzen. Er k\u00f6nnte zudem den \u2013 eigentlich beabsichtigten \u2013 Anreiz, auch im vorgezogenen Ruhestand zu arbeiten, abschw\u00e4chen. Deshalb ist derzeit davon auszugehen, dass er auch ab dem Jahr 2023 nicht mehr gepr\u00fcft werden muss.<\/p>\n<h4>Beratung durch den Rentenversicherungstr\u00e4ger<\/h4>\n<p>Ob es nun darum geht, die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten oder einen m\u00f6glichen individuellen Hinzuverdienstdeckel zu berechnen: Wer auf Nummer sicher gehen m\u00f6chte, der sollte sich in jedem Fall durch den Rentenversicherungstr\u00e4ger beraten lassen.<\/p>\n\n<div class=\"single-cta\">\n\t<div class=\"single-cta__positioner on-scroll-highlight__target\">\n\t\t<div class=\"single-cta__wrapper has-dark-background-color\">\n\t\t\t<div class=\"single-cta__content\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 class=\"single-cta__title h3\">2026: Alle neuen Gesetze immer im Blick<\/h2>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"single-cta__description\">\n\t\t\t\t\t\t<p><!-- wp:paragraph --><\/p>\n<p><strong>Bleiben Sie informiert &#8211; mit unserem Newsletter<\/strong> 1x im Monat<\/p>\n<p><!-- \/wp:paragraph --><\/p>\n<p><!-- wp:list --><\/p>\n<ul class=\"wp-block-list\"><!-- wp:list-item --><\/p>\n<li>Neue Trends aus der Arbeitswelt<\/li>\n<p><!-- \/wp:list-item --><\/p>\n<p><!-- wp:list-item --><\/p>\n<li>Aktuelle Urteile verst\u00e4ndlich erkl\u00e4rt<\/li>\n<p><!-- \/wp:list-item --><\/p>\n<p><!-- wp:list-item --><\/p>\n<li>Tipps zu Recht, Steuern &amp; Finanzen<\/li>\n<p><!-- \/wp:list-item --><\/p>\n<p><!-- wp:list-item --><\/p>\n<li>Experten-Interviews, Studien u.v.m<\/li>\n<p><!-- \/wp:list-item --><\/ul>\n<p><!-- \/wp:list --><\/p>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a\n\t\t\t\t\t\thref=\"#gate-a59880de-3d38-4b82-914c-ffa16bab6ae7\"\n\t\t\t\t\t\tclass=\"single-cta__button button button--primary\"\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t>Newsletter abonnieren<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" width=\"1215\" height=\"810\" src=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2023\/09\/GettyImages-1277533180-1215x810.jpg\" class=\"single-cta__image\" alt=\"\" loading=\"lazy\" srcset=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2023\/09\/GettyImages-1277533180-1215x810.jpg 1215w\" sizes=\"auto, (min-width: 48em) 33vw, 100vw\" \/>\t\t\t<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Manche Senioren m\u00f6chten sich trotz Rente noch lange nicht zur Ruhe setzen. 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