{"id":453,"date":"2017-12-01T10:53:50","date_gmt":"2017-12-01T10:53:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/glossary\/solidaritaetszuschlag\/"},"modified":"2026-01-23T11:22:31","modified_gmt":"2026-01-23T10:22:31","slug":"solidaritaetszuschlag","status":"publish","type":"sage_glossary","link":"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/solidaritaetszuschlag\/","title":{"rendered":"Solidarit\u00e4tszuschlag"},"content":{"rendered":"<header class=\"entry-header has-dark-background-color entry-header--has-illustration entry-header--has-illustration--generic\">\n\t<div class=\"container\">\n\t\t<div class=\"entry-header__row row align-center\">\n\t\t\t<div class=\"col col-lg-7 col-xlg-6 entry-header__content\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"component component-single-header\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"entry-header__misc text--subtitle text--uppercase text--small\">\n\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/\" class=\"entry-header__link\">Beschreibung im Lexikon<\/a>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"entry-title-wrapper\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"entry-title\">\n\t\t\t\t\t\tSolidarit\u00e4tszuschlag\t\t\t\t\t<\/h1>\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\t<div class=\"single-post-details container\">\n\t\t<div class=\"col\">\n\t\t\t<span class=\"reading-time\"> Minuten zu lesen<\/span>\n\t\t<button\n\t\t\ttype=\"button\"\n\t\t\tclass=\"social-share-button button button--icon button--secondary js-social-share-button\"\n\t\t\tdata-share-title=\"Solidarit\u00e4tszuschlag\"\n\t\t\tdata-share-url=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/solidaritaetszuschlag\/\"\n\t\t\tdata-share-text=\"Bitte lesen Sie diesen interessanten Artikel\"\n\t\t>\n\t\t\t<span class=\"social-share-button__share-label\">Teilen<\/span>\n\t\t\t<span class=\"social-share-button__copy-label\" hidden>Link kopieren<\/span>\n\t\t\t<span class=\"social-share-button__copy-tooltip\" aria-hidden=\"true\" hidden>Kopiert<\/span>\n\t\t<\/button>\n\n\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/header>\n\n\n\n\n\n<p>Beim Solidarit\u00e4tszuschlag, gern auch als Soli bezeichnet, handelt es sich um eine Zuschlagsteuer oder Erg\u00e4nzungsabgabe. Der Soli wird den Besserverdienern unter den Arbeitnehmern im Rahmen der Entgeltabrechnung abgezogen. Auch auf andere Einkunftsarten, etwa auf Ertr\u00e4ge aus Kapitalverm\u00f6gen oder auf gewerblichen Gewinn, wird der Zuschlag erhoben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-die-entwicklung-des-solidaritatszuschlags\">Die Entwicklung des Solidarit\u00e4tszuschlags<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Solidarit\u00e4tszuschlag wurde im Jahr 1991 eingef\u00fchrt. Viele Menschen bringen ihn ausschlie\u00dflich mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Aufbau der neuen Bundesl\u00e4nder in Verbindung. Doch tats\u00e4chlich wurde der Soli aus ganz anderen Gr\u00fcnden eingef\u00fchrt. Konkret verfolgte die Regierung Kohl damit den Zweck, die Kosten des Zweiten Golfkrieges zu decken. Schlie\u00dflich wurde er auch f\u00fcr die finanzielle Unterst\u00fctzung anderer Staaten in Europa sowie tats\u00e4chlich f\u00fcr den Aufbau Ost genutzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Urspr\u00fcnglich war die Zusatzabgabe auf ein Jahr befristet. Die Erhebungen in 1991 bis 1992 f\u00fchrte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den Jahren 1993 und 1994 gab es dann auch tats\u00e4chlich keinen Solidarit\u00e4tszuschlag. Doch da die Kosten nach der Wiedervereinigung Deutschlands doch deutlich h\u00f6her ausfielen als angenommen, wurde der Soli 1995 wieder eingef\u00fchrt. Gesetzliche Grundlage ist das Solidarit\u00e4tszuschlaggesetz von 1995 (SolZG 1995). Im ersten Jahr und in der Zeit von 1995 bis 1997 betrug der Soli-Satz 7,5 Prozent. Seit 1998 betr\u00e4gt er, je nach Einkommen, bis zu 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommens- oder K\u00f6rperschaftssteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 10. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur R\u00fcckf\u00fchrung des Solidarit\u00e4tszuschlags 1995 verabschiedet. Hierin wurden die Freigrenzen bei der Berechnung des Solis erh\u00f6ht. Dadurch entf\u00e4llt er f\u00fcr rund 90 Prozent der Steuerzahler komplett. Weitere 6,5 Prozent werden teilweise entlastet. Doch trotz der Teilabschaffung zahlen weiterhin rund 6 Millionen Menschen und sch\u00e4tzungsweise 500.000 Unternehmen und Vereine den Soli.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-wer-muss-den-soli-zahlen\">Wer muss den Soli zahlen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Jahr 2021 ist die <strong>Freigrenze<\/strong>, bis zu der kein Soli mehr entrichtet werden muss, bei der <a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/einkommensteuer\/\">Einkommenssteuer<\/a> auf <strong>16.956 Euro f\u00fcr Alleinstehende<\/strong> oder <strong>33.912 Euro f\u00fcr Verheiratete<\/strong> angehoben worden. Das hei\u00dft, dass bis zu einem zu versteuernden <strong>Bruttojahreseinkommen von rund 63.000 Euro (Single) oder zirka 125.600 Euro (Verheiratete)<\/strong> kein Soli mehr geleistet werden muss. Auch eine Familie mit zwei Kindern, die ein Bruttojahreseinkommen von 151.990 Euro hat, muss keinen Solidarit\u00e4tszuschlag mehr zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>In der <strong>Milderungszone<\/strong> wird der Soli nur anteilig berechnet, wovon die Steuerzahler mit einem mittleren Einkommen profitieren. Der Soli w\u00e4chst innerhalb der Milderungszone mit steigendem Einkommen, bis er den vollen Satz von 5,5 Prozent erreicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Den<strong> vollen Solidarit\u00e4tszuschlag<\/strong> in H\u00f6he von 5,5 Prozent zahlen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Spitzenverdiener<\/strong>: Nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums z\u00e4hlen hierzu alle Steuerzahler, deren zu versteuerndes Einkommen \u00fcber 96.409 Euro (Singles) beziehungsweise \u00fcber 192.818 Euro (Verheiratete) liegt. Dieser Wert entspricht dem Bruttoeinkommen eines Singles von 110.500 Euro.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Zahler einer pauschalen Lohnsteuer:<\/strong> F\u00fchrt der Arbeitgeber eine pauschale <a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/lohnsteuer\/\">Lohnsteuer<\/a> ab, dann f\u00e4llt daraufhin weiterhin ein Soli in voller H\u00f6he an.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Sparer und erfolgreiche Kapitalanleger:<\/strong> F\u00fcr Anleger, die Kapitalertr\u00e4ge aus Zinsen, Dividenden oder Aktienverk\u00e4ufen erzielen, gilt: Bis zu einem Sparerfreibetrag von 801 Euro f\u00fcr Singles oder 1.602 Euro bei Verheirateten f\u00e4llt keine Steuer an. Sobald die Kapitalertr\u00e4ge diesen Betrag \u00fcberschreiten, m\u00fcssen neben den 25 Prozent Abgeltungssteuer auch 5,5 Prozent Solidarit\u00e4tszuschlag gezahlt werden.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Kapitalgesellschaften, etwa GmbHs und AGs:<\/strong> Hier wird der Solidarit\u00e4tszuschlag wie gehabt auf die K\u00f6rperschaftsteuer erhoben, also 5,5 Prozent auf die 15 Prozent <a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/koerperschaftsteuer\/\">K\u00f6rperschaftssteuer<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vereine, Stiftungen und andere steuerbeg\u00fcnstigte Organisationen<\/strong>, soweit sie Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb erzielen. Dann sind auch sie k\u00f6rperschaftssteuerpflichtig und so wird der Soli ebenfalls auf die K\u00f6rperschaftsteuer erhoben.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Alle Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie KG und OHG<\/strong>. Der K\u00f6rperschaftsteuersatz betr\u00e4gt nur 15 Prozent. Bei der Einkommensteuer hingegen steigt der Steuersatz mit steigendem Einkommen auf bis zu 45 Prozent. Somit ist der Solidarit\u00e4tszuschlag f\u00fcr Kapitalgesellschaften h\u00e4ufig geringer als f\u00fcr Unternehmer, die Ihre Firma als Einzelkaufleute oder in Form einer Personengesellschaft f\u00fchren.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-berechnung-des-solidaritatszuschlags\">Berechnung des Solidarit\u00e4tszuschlags<\/h2>\n\n\n\n<p>Hier ein paar Beispiele, wie sich der Soli eines Arbeitnehmers, den wir im Folgenden kurz Herrn A. nennen, mit verschiedenen Einkommen ver\u00e4ndert. Es wird angenommen, dass Herr A. Single ist und deshalb alleine steuerlich veranlagt wird:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel 1: Vom Soli befreit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Herr A. erh\u00e4lt einen Bruttojahreslohn in H\u00f6he von 60.000 Euro. Da er noch unter der Freigrenze von 62.603 Euro liegt, muss er keinen Solidarit\u00e4tszuschlag zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel 2: In der Milderungszone<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit einem Bruttojahreslohn in H\u00f6he von 80.000 Euro liegt Herr A. mitten in der Milderungszone. Er zahlt eine Einkommensteuer in H\u00f6he von 24.263 Euro. Darauf muss er einen Solidarit\u00e4tszuschlag in H\u00f6he von 869,53 Euro entrichten. Sein Soli-Satz betr\u00e4gt hier bereits 3,58 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel 3: Der Vollzahler<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit einem Bruttojahresgehalt in H\u00f6he von 100.000 Euro z\u00e4hlt Herr A. zu den Spitzenverdienern. Somit muss er den Solidarit\u00e4tszuschlag in voller H\u00f6he entrichten. Er zahlt eine Einkommensteuer in H\u00f6he von 32.663 Euro. Sein Soli-Satz betr\u00e4gt 5,5 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer. Somit zahlt er einen Soli in H\u00f6he von 1.796,46 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-anderungen-beim-lohnsteuerabzug\">\u00c4nderungen beim Lohnsteuerabzug<\/h2>\n\n\n\n<p>Fr\u00fcher haben die Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzugsverfahren den Soli mit der Lohnsteuer abgef\u00fchrt. Dabei wurde f\u00fcr sonstige Bez\u00fcge, etwa f\u00fcr Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen, keine Freigrenze ber\u00fccksichtigt. Somit haben die Arbeitgeber in jedem Fall ein Teil des Gehalts f\u00fcr den Solidarit\u00e4tszuschlag einbehalten. Und das ganz unabh\u00e4ngig davon, ob das Einkommen des Arbeitnehmers die j\u00e4hrliche Freigrenze \u00fcberschritten hat oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit 2021 ist das anders. Nun m\u00fcssen die Arbeitgeber die j\u00e4hrlichen Freigrenzen beachten. Das hei\u00dft, sie behalten von den Arbeitnehmern, die ein geringes oder mittleres Einkommen erzielen, keinen unterj\u00e4hrigen Soli mehr ein. Das bedeutet f\u00fcr die Arbeitnehmer, dass sie keine <a href=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/lexikon\/steuererklaerung\/\">Steuererkl\u00e4rung<\/a> mehr abgeben m\u00fcssen, nur um sich den zu viel abgef\u00fchrten Solidarit\u00e4tszuschlag wiederzuholen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-die-zukunft-des-solidaritatszuschlags\">Die Zukunft des Solidarit\u00e4tszuschlags<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Soli ger\u00e4t immer wieder in die Kritik. Insbesondere, weil das Geld, so wie alle Steuereinnahmen, nicht zweckgebunden ist. Es flie\u00dft in den Bundeshaushalt ein, wo es f\u00fcr alle m\u00f6glichen Ausgaben verwendet wird. Doch gerade erst im Juli 2022 hat das Finanzgericht Baden-W\u00fcrttemberg in Stuttgart (FG) sein Urteil bekannt gegeben, wonach der Solidarit\u00e4tszuschlag auch weiterhin verfassungsgem\u00e4\u00df ist. Az.: 10 K 1693\/21. Das FG hat entschieden, dass es nicht erforderlich ist, eine Erg\u00e4nzungsabgabe wie den Solidarit\u00e4tszuschlag zu befristen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar k\u00f6nne eine solche Abgabe verfassungswidrig werden, doch der zus\u00e4tzliche Finanzierungsbedarf best\u00fcnde nach wie vor. Zum einen best\u00fcnde er nach wie vor aufgrund der Wiedervereinigung. Zum anderen k\u00f6nnten auch jederzeit neue Aufgaben hinzukommen, die diese Art der Abgabe rechtfertigen. Das gelte gerade zurzeit f\u00fcr die immensen Belastungen, die infolge der Coronapandemie und des Krieges in der Ukraine entstanden seien.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Richter in Stuttgart billigten zudem, dass der Zuschlag f\u00fcr niedrige und mittlere Einkommen seit 2021 abgemildert wird. Zwar w\u00fcrden dadurch die h\u00f6heren Einkommen belastet, doch das sei sozial gerechtfertigt und verfassungsgem\u00e4\u00df. Zudem habe es f\u00fcr die Besserverdiener einen Ausgleich gegeben, da der Spitzensteuersatz von 45 auf 42 Prozent gesenkt worden sei. Nur wer mehr als 277.826 Euro brutto verdient, muss heute noch die Reichensteuer, also den H\u00f6chststeuersatz von 45 Prozent zahlen.<\/p>\n\n\n<div class=\"single-cta\">\n\t<div class=\"single-cta__positioner\">\n\t\t<div class=\"single-cta__wrapper has-dark-background-color\">\n\t\t\t<div class=\"single-cta__content\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 class=\"single-cta__title h3\">2026: Alle neuen Gesetze immer im Blick<\/h2>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"single-cta__description\">\n\t\t\t\t\t\t<p><!-- wp:paragraph --><\/p>\n<p><strong>Bleiben Sie informiert &#8211; mit unserem Newsletter<\/strong> 1x im Monat<\/p>\n<p><!-- \/wp:paragraph --><\/p>\n<p><!-- wp:list --><\/p>\n<ul class=\"wp-block-list\"><!-- wp:list-item --><\/p>\n<li>Neue Trends aus der Arbeitswelt<\/li>\n<p><!-- \/wp:list-item --><\/p>\n<p><!-- wp:list-item --><\/p>\n<li>Aktuelle Urteile verst\u00e4ndlich erkl\u00e4rt<\/li>\n<p><!-- \/wp:list-item --><\/p>\n<p><!-- wp:list-item --><\/p>\n<li>Tipps zu Recht, Steuern &amp; Finanzen<\/li>\n<p><!-- \/wp:list-item --><\/p>\n<p><!-- wp:list-item --><\/p>\n<li>Experten-Interviews, Studien u.v.m<\/li>\n<p><!-- \/wp:list-item --><\/ul>\n<p><!-- \/wp:list --><\/p>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a\n\t\t\t\t\t\thref=\"#gate-a59880de-3d38-4b82-914c-ffa16bab6ae7\"\n\t\t\t\t\t\tclass=\"single-cta__button button button--primary\"\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t>Newsletter abonnieren<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" width=\"1215\" height=\"810\" src=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2023\/09\/GettyImages-1277533180-1215x810.jpg\" class=\"single-cta__image\" alt=\"\" loading=\"lazy\" srcset=\"https:\/\/www.sage.com\/de-de\/blog\/wp-content\/uploads\/sites\/11\/2023\/09\/GettyImages-1277533180-1215x810.jpg 1215w\" sizes=\"auto, (min-width: 48em) 33vw, 100vw\" \/>\t\t\t<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim Solidarit\u00e4tszuschlag, gern auch als Soli bezeichnet, handelt es sich um eine Zuschlagsteuer oder Erg\u00e4nzungsabgabe. 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