HR-Management und Lohnbuchhaltung

Elterngeld für Freiberufler?

Auch Freiberufler können Elterngeld beantragen. Doch es lauern Fallstricke. Welche Variante für wen geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab. Jetzt informieren!

Elterngeld für Freelancer?

Werdende Eltern, ob Freiberufler oder angestellt, stehen vor der Herausforderung, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Dafür steht ihnen das Elterngeld zur Verfügung. Eine finanzielle Unterstützung für die Zeit, in denen sich Eltern um den Nachwuchs kümmern wollen. Es besteht somit auch ein Anspruch auf Elterngeld für Freiberufler. Auch Freiberufler haben einen Anspruch auf das Elterngeld. Vom Gewinn der letzten zwölf Monate werden die Sozialabgaben abgezogen und vom Ergebnis bekommt ein Freelancer maximal 67 Prozent als Elterngeld ausgezahlt. Lohnt sich ein Antrag auf Elterngeld und was gilt es zu beachten?

Familiengründung als Freelancer

Gerade als Freelancer kommen bereits bei der Familienplanung eine Reihe von Fragen auf. Eine der wichtigsten dürfte sein, wie man die Planung und die Elternzeit finanziell übersteht. Das Elterngeld für Freiberufler als Unterstützung ist da sehr willkommen. Es soll das wegfallende Einkommen durch die Geburt eines Kindes zum Teil ausgleichen. So können sich Eltern besser um ihr Kind kümmern und weniger arbeiten ohne große finanzielle Nachteile. Wer in der Elternzeit gar nicht oder nur teilweise erwerbstätig sein will, für den steht das Basiselterngeld zur Verfügung. Teilen sich die Eltern die Elternzeit auf, so kann es maximal 14 Monate bezogen werden. Für ein Elternteil sind es zwölf Monate. Die restlichen zwei Monate sind die sogenannten Partnermonate. Gezahlt wird das Elterngeld für Freiberufler entweder sofort nach der Geburt oder wenn das Mutterschaftsgeld ausgelaufen ist.

Elterngeld für Freiberufler: Kein rechtlicher Anspruch auf Mutterschutz?

Freiberufler haben keinen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Doch es gibt Ausnahmen. Ist man als Freelancer in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch pflichtversichert, so besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Der Mutterschutz gilt für die Zeit von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bei Angestellten. Bezogen werden kann das Mutterschaftsgeld von Freelancern für maximal zwei Monate. Daran schließt sich dann das Elterngeld an. Allerdings wird die Zeit, in der Mutterschaftsgeld bezogen wurde, von der Bezugszeit des Elterngeldes abgezogen.

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Die Anspruchsberechtigten

Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, so auch Freiberufler. Zu beachten ist jedoch, dass es seit der Elterngeldreform im Jahr 2021 neue Einnahmegrenzen gibt. Kein Anspruch auf Elterngeld für Freiberufler besteht dann, wenn ein Freelancer-Paar in dem Kalenderjahr, in dem das Kind geboren wurde, mehr als 300.000 Euro verdient hat. Für alleinerziehende Freiberufler sind es 250.000 Euro.

Berechnung von Elterngeld für Freiberufler

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres vor der Geburt des Kindes. Generell gilt:

  • 67 Prozent des Nettoeinkommens zwischen 1.000 und 1.200 Euro
  • 66 Prozent des Nettoeinkommens bei 1.220 Euro
  • 65 Prozent des Nettoeinkommens bei mehr als 1.240 Euro.

Die Höhe des Elterngeldes liegt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro im Monat.

Welche Variante für Freelancer – Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Für Freiberufler dürfte die Variante ‘ElterngeldPlus’ äußerst interessant sein. Obwohl das Elterngeld monatlich halbiert wird, profitiert man von der Verdoppelung des Bezugszeitraumes. So kann man seinem Kundenstamm in Teilzeit von maximal 30 Stunden pro Woche weiterhin zur Verfügung stehen. Der Wiedereinstieg nach der Geburt fällt so leichter. Aus höchstens 14 Monaten Basiselterngeld werden so maximal 28 Monate ElterngeldPlus. Allerdings ist auch die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus möglich. Wichtig zu wissen ist: Werden mehr als 30 Stunden in der Woche gearbeitet, so fällt das Elterngeld weg und Nachzahlungen drohen. Der Mehrverdienst wird von der Elterngeldstelle gegen das Elterngeld gerechnet, sodass dieses gekürzt wird. Dafür muss der Hinzuverdienst mehr als 50 Prozent des Einkommens vor der Geburt betragen. Der Partnerschaftsbonus ist für Eltern interessant, die in Teilzeit weiterarbeiten möchten, sich aber auch gemeinsam um das Kind kümmern wollen. In diesem Fall kann jeder Partner für vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Beide Elternteile müssen gleichzeitig in Teilzeit sein, damit das Paar vier weitere Monate ElterngeldPlus erhält.

Nachzahlungen vermeiden

Das Elterngeld für Freelancer ist an Bedingungen geknüpft, die man strikt einhalten sollte. Es drohen sonst Nachzahlungen. Es ist daher unabdingbar, die Beiträge für die private Krankenkasse auf das niedrigere Einkommen anzupassen. Das Mutterschaftsgeld wird als Krankentagegeld von der privaten Krankentagegeldversicherung ausgezahlt. Für Übergangszeiten werden meist günstige Tarife angeboten. Für die Berechnung des Hinzuverdienstes im Monat ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung eingegangen ist. Einen Freibetrag für den Hinzuverdienst gibt es nicht. Jeder eingegangene Euro zählt. Eigentlich ist das Elterngeld steuerfrei, doch es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es muss also eine Steuererklärung während der Bezugszeit abgegeben werden. Während sich das zu versteuernde Einkommen nicht erhöht, erhöht sich aber meist der Steuersatz. Daraus resultiert häufig eine Nachzahlung für das in Teilzeit erworbene Einkommen.

Antrag auf Elterngeld für Freelancer

Beantragt werden kann das Elterngeld von Freelancern frühestens mit dem Tag der Geburt bis zum Ende des vierten Lebensmonats des Kindes. Nur dann kann man sich den vollen Anspruch sichern. Diese Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

  • das Antragsformular von beiden Elternteilen unterschrieben
  • die Bescheinigung über die Geburt des Kindes (Verwendungszweck ‘Elterngeld’ oder ‘für soziale Zwecke’)
  • der Reisepass und Personalausweis
  • der Nachweis über das Einkommen in Form des Steuerbescheides für den letzten Veranlagungszeitraum.
  • Erklärung über die Arbeitszeit
  • so vorhanden die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
  • eine Prognose über das zu erwartende Einkommen während der Bezugsdauer des Elterngeldes.

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