Unternehmensnachfolge

Nachfolgemodell Genossenschaft – wenn die Angestellten übernehmen

Untermehmensnachfolge Nachfolgemodell Genossenschaft

Das Know-how und die Kompetenzen der Beschäftigten in Zeiten des Fachkräftemangels erhalten und fördern. Im Kampf um die besten Nachwuchskräfte ist eine Miteigentümerschaft am Betrieb eine zusätzliche Motivation.

Der Fachkräfte- und Führungskräftemangel spitzt sich in Deutschland jedes Jahr weiter zu. Die geburtenstarke Generation der Baby Boomer geht spätestens in den nächsten 3 Jahren in Rente, jede zweite Person in Deutschland ist heutzutage älter als 45. Die Lage für Unternehmer, die ihr Unternehmen übergeben wollen, wird zunehmend schwieriger. Denn für 600.000 Unternehmen die in den nächsten 3 Jahren die Unternehmensnachfolge anstreben, gibt es möglicherweise nicht genug Nachfolger.

Es bietet sich daher an sich verschiedene Nachfolgelösungen anzuschauen.

Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie sind in den letzten zwei Jahren, aufgrund der prekären wirtschaftlichen Lage wieder häufiger geworden, trotzdem haben viele Inhaber keine Kinder und suchen nach externen Lösungen. Doch es gibt neben der Familie weitere Möglichkeiten, den Fortbestand eines Unternehmens intern zu sichern. Entweder durch den Verkauf an eigene Führungskräfte (Management-Buy-out) oder an die Mitarbeiter der Firma insgesamt (Employee-Buy-out). Immerhin knapp ein Fünftel der Familienunternehmen, so das Institut für Mittelstandsforschung Bonn, werden von Beschäftigten übernommen.

Neben vielen neuen Nachfolgemodellen könnte für willige Nachfolger aus der Belegschaft eine Unternehmensform interessant werden, die bisher zu Unrecht noch immer unter dem Radar von Existenzgründern steht: die eingetragene Genossenschaft e.G., im Folgenden Genossenschaft genannt.

Was ist eine Genossenschaft?

Über 7000 Genossenschaften zählt der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V., die mit ihren „22,6 Millionen Mitgliedern und mehr als 900.000 Mitarbeitern (…) eine treibende Kraft für Wirtschaft und Gesellschaft“ darstellen. Dabei bezeichnet eine Genossenschaft den Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Lange Zeit war die Genossenschaft im Existenzgründungsgeschehen fast ohne Bedeutung. Doch seit einer Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 hat diese Rechtsform deutlich an Attraktivität gewonnen. So können Genossenschaften nun von drei statt wie bisher sieben natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet werden. Bis zur Größe von 21 Mitgliedern ist kein Aufsichtsrat mehr nötig und nur noch ein Vorstand anstatt zwei kann die Geschäfte führen. Es gibt keine Mindestsumme als Startkapital und auch ein Notar wird nicht mehr gebraucht.

Nachfolgemodell mit Mitbestimmungsrecht

In einem Unternehmen in Genossenschaftsform sind alle Genossenschaftsmitglieder Inhaber und profitieren gleichzeitig von den Leistungen des Unternehmens. Sie sind in alle wichtigen Unternehmensentscheidungen aktiv eingebunden und bestimmen dadurch die Entwicklung ihres Unternehmens entscheidend mit. Jedes Mitglied verfügt, unabhängig von der Höhe des eingebrachten Genossenschaftsanteils, über nur eine Stimme. Für grundsätzliche betriebswirtschaftliche Entscheidungen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Für die Führung des Unternehmens wählen die Mitglieder einen Vorstand, der sich nicht von der Geschäftsführung jeder anderen Unternehmensform unterscheidet. Neben dem Vorstand ist die Generalversammlung die wichtigste Institution, dazu kommt bei größeren Genossenschaften ein Aufsichtsrat zur Kontrolle des Vorstands.

Verantwortung zu teilen, ein Unternehmen nicht allein ökonomisch auszurichten, sondern für alle Mitarbeiter durch flache Hierarchien und Mitbestimmung attraktiv zu machen, entspricht durchaus modernen unternehmerischen Werten. Sie können durch das Genossenschaftsmodell eingelöst werden.

So kann das Modell in der Unternehmensnachfolge angewendet werden

Während Genossenschaften kontinuierlich in wachsender Zahl neu gegründet werden, findet man bisher erst wenige Beispiele gelungener Unternehmensnachfolgen, die das Genossenschaftsmodell nutzen.

Bei der Münchner IT-Firma Iteratec zum Beispiel hatten die beiden Gründer zwei Jahre über Möglichkeiten für ihre Nachfolge nachgedacht. Zwar gab es immer wieder Übernahmeangebote von großen Systemhäusern, doch diese sorgten für Unruhe unter den damals 300 Beschäftigten, die die kreative Firmenkultur in Gefahr sahen. 2019 gründeten die Inhaber deshalb eine Genossenschaft für die Mitarbeiter, auf die in zwei Schritten alle Anteile an der Iteratec GmbH übertragen werden sollen. Die Eigentümer gaben ihre Firma zum halben Bewertungspreis in den Besitz der Genossenschaft und den Kaufpreis gleich wieder als Darlehen an die Genossenschaft. Beide Inhaber gingen diesen Schritt im Bewusstsein, dass sie mit diesem Modell nicht reich werden, doch ihnen waren der Fortbestand der Firma und ihre Mitarbeiter wichtiger.

Die Vorteile einer Genossenschaft bei Unternehmensnachfolgen im Überblick

  • Eine Genossenschaft ist organisatorisch flexibel, recht einfach zu handhaben und ihre Ziele können sehr individuell festgelegt werden. Die Anzahl der Genossenschaftsmitglieder ist nicht begrenzt, sodass neben den Mitarbeitern auch Lieferanten, Kunden und andere Geschäftspartner Anteile übernehmen können.
  • Die Finanzierung eines Unternehmenserwerbs lässt sich durch eine Genossenschaft auf eine breitere Basis stellen. Entweder teilen sich mehrere Führungskräfte oder aber die gesamte Belegschaft den Kaufpreis. Dazu kann mit dem Alteigentümer ein geringerer Kaufpreis vereinbart werden, kombiniert mit einer Teilhabe am Umsatz für eine bestimmte Zeit.
  • Der übergebende Unternehmer kann sich schrittweise aus seinem Unternehmen zurückziehen. Neben einer zeitlich festgelegten Beteiligung am Unternehmensergebnis ist auch seine aktive Teilnahme für einen bestimmten Zeitraum denkbar: entweder als Mitglied des Aufsichtsrats der Genossenschaft oder als Berater für das Unternehmen in einem Angestelltenverhältnis.
  • Statt eines externen Käufers oder eines Finanzinvestors profitieren die Mitarbeiter vom Unternehmensverkauf, was sie motiviert und an ihre Firma bindet. Sie erhalten umfassende Möglichkeiten der Beteiligung und Mitbestimmung und können ihre Geschäftsführung selbst wählen. Das Unternehmen profitiert ebenfalls, weil das Know-how und die Kompetenzen der Beschäftigten in Zeiten des Fachkräftemangels erhalten bleiben. Im Kampf um die besten Nachwuchskräfte ist eine Miteigentümerschaft am Betrieb eine zusätzliche Motivation.
  • Mit der Überführung in eine Genossenschaft lassen sich strategische und vertrauliche Unternehmenswerte vor fremden Einfluss schützen und eine bewährte Unternehmenskultur kann erhalten werden.

Ob Gesellschafter-Nachfolge, Mehrgenerationenmodelle oder Kooperationen mit Startups – eitere Wege, die Unternehmensnachfolge anzugehen, finden Sie hier: https://www.sage.com/de-de/blog/welche-neuen-modelle-der-unternehmensnachfolge-sind-im-trend-fy21/

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