Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) für Arbeitnehmer. Daher sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihrer Berufsgenossenschaft einmal im monatlichen Abrechnungszeitraum die Daten zur Unfallversicherung zu melden. Mit dem digitalen Lohnnachweis übermitteln Unternehmen die benötigten Informationen zur Beitragsberechnung. Die Meldung erfolgt elektronisch als Datenbaustein innerhalb der sogenannten Jahres-DEÜV-Meldung oder bei Ab- und Ummeldung an die Rentenversicherung. Mit Sage meistern Sie diese Aufgabe ganz einfach!
Mit Sage Business Cloud Lohnabrechnung reicht es, wenn Sie die Stammdaten zu Ihrem Unternehmen und der BG einmalig eingeben. Online gespeichert sind die Informationen künftig für jede Abrechnung abrufbar. Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten außerdem selbst einpflegen und so die Beitragsmeldung noch einfacher gestalten.
Seit einigen Jahren werden die Daten direkt über das Datenerfassungs- und Übermittlungsverfahren der Sozialversicherung (DEÜV) an die Einzugsstellen der Krankenkassen gemeldet. Die Berechnung des Beitrags erfolgt über die Angabe aller steuerpflichtigen Bruttobezüge. Auch steuerfreie Zuschläge müssen angegeben werden. Seit 2015 gilt für alle Betriebe eine einheitliche Höchstgrenze des nachzuweisenden Entgelts pro Beschäftigtem von 84.000 Euro. Sage Lohnabrechnung unterstützt Sie bei der korrekten Meldung für die Unfallversicherung (UV) und erinnert Sie an die Fristen.
Auch wenn Sie geschäftlich viel unterwegs sind, müssen Sie auf die Vorteile von Sage Business Cloud Lohnabrechnung nicht verzichten: Greifen Sie per Laptop, Tablet oder Smartphone mobil auf Ihre Daten zu und erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung online auch von unterwegs.
„Wir nutzen Sage Business Cloud Lohnabrechnung seit der ersten Stunde. Schon seit 2009 haben wir die Online-Lösung, die damals noch einfachLohn hieß im Einsatz.“
Anja Galvao
InterCultural Elements