Kreative Vergütungsmodelle: Alternativen zur Gehaltserhöhung

Kerstin Geßner
Kerstin Geßner war bis März 2022 bei Sage tätig und kennt die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden aus über 15 Jahren Vertriebserfahrung genau. Ihr Fokus liegt darauf, Gründern und Selbständigen ideale Lösungen zu bieten, die alle Anforderungen kleiner Unternehmen optimal erfüllen.
Kreative Vergütungsmodelle - Alternativen zur Gehaltserhöhung

Der Arbeitgeber zahlt höhere Sozialabgaben, der Arbeitnehmer mehr Steuern: Über Gehaltserhöhungen freut sich am Ende oft nur der Staat. Schlagen Sie Ihren Mitarbeitern in den nächsten Gehaltsverhandlungen daher doch einfach mal Alternativen vor. Denn es gibt Modelle, von denen Chefs und Mitarbeiter gleichermaßen profitieren.

Es muss nicht immer die Lohnerhöhung sein

Beispiel Zuschuss zur Kinderbetreuung. Der ist möglich, wenn

  • das Kind noch nicht schulpflichtig ist
  • es außer Haus in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung betreut wird
  • der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird
  • er an den Zweck der Kinderbetreuung gebunden ist, also für Unterbringung, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung ausgegeben wird
  • die Betreuung des Kindes regelmäßig ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei – und das ohne Deckelung. Wer noch einen Schritt weitergehen will, kann seinen Mitarbeitern Belegplätze in einem öffentlichen Kindergarten anbieten. Die Kosten dafür sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Eine Kreditkarte für Mitarbeiter

Essen gehen, ein Friseurbesuch oder der Badetag im Schwimmbad: All das kann Teil des Vergütungspakets sein. Denn Sie dürfen jedem Mitarbeiter Sachleistungen in Höhe von 44 Euro im Monat oder 528 Euro im Jahr zukommen lassen. Das geht wie früher üblich ganz klassisch per Tankgutschein oder aber noch ein bisschen cleverer, beispielsweise per Pre-Paid-Kreditkarte: Sie wird monatlich mit 44 Euro aufgeladen, der Mitarbeiter kann damit machen, was er möchte – nur direkt auszahlen dürfen Sie den Betrag nicht. Auf diese Karte lässt sich beispielsweise auch eine kleine Aufmerksamkeit zum Geburtstag oder Jubiläum buchen, mit der Sie Ihrem Mitarbeitern als anlassbezogene Zuwendungen bis zum Wert von 60 Euro steuer- und abgabenfrei eine Freude machen können.

Gesundheit als Währung

Oder Sie zeigen Ihre Wertschätzung einfach mal in einer anderen Währung, beispielsweise mit einem Yogakurs, Massagen oder einem Workshop zur Raucherentwöhnung. Für konkret zugeschnittene Gesundheitsaufwendungen – bedeutet: die laufenden Kosten für den Sportverein fallen nicht darunter – können Sie so jedem Mitarbeiter bis zu 500 Euro jährlich zu Gute kommen lassen, ohne darauf Sozialabgaben zu zahlen.

Durch den Magen

Mit Yoga und Co. kann man Ihre Mitarbeiter nicht locken? Dann aber vielleicht mit Essen, denn das muss der Mensch. Bis zu 3,10 Euro können Sie täglich bezuschussen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. So kommen immerhin 558 Euro im Jahr zusammen.

Der Mitarbeiter als Werbeträger

Auch immer eine gute Idee: Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern Rabatte auf Ihre Leistungen und Produkte. Bis zur Grenze von 1080 Euro im Jahr geht das steuerfrei, Oder Sie machen Ihre Mitarbeiter zu Werbeträgern: Kleben diese sich Ihr Firmenlogo aufs Auto, können Sie abgabenfrei 21 Euro monatlich zusätzlich überweisen. Aus Extraleistungen wie diesen lassen sich individuelle Pakete schnüren, mit denen sich 200 Euro mehr monatlich locker erreichen lassen – und das für den Mitarbeiter, nicht für den Staat.

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