3 FAQ: Mutterschutz: Wer zahlt den Lohn?

Vincent Schüttfort
Vincent Schüttfort war bis September 2022 als Product Owner für das Rewe-Applikations-Entwicklungsteam tätig und übte zusätzlich eine weitere Funktion des Solution Designers bei Sage aus. Er ist studierter Betriebswirt mit langjähriger Erfahrung aus dem Bereich Steuerkanzleien.
Mutterschutz: Wer zahlt den Lohn?

Im deutschen Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Mutterschutz geregelt.
Hierbei geht es um die Lohnfortzahlung:

  • während der letzten 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und
  • der 8 Wochen nach der Niederkunft.

Während dieser Zeit herrscht ein Arbeitsverbot. Dennoch hat die Angestellte Anspruch auf die Zahlung ihres Gehalts.

Für den Arbeitgeber entstehen dabei jedoch keine Nachteile. Denn die durch den Mutterschutz entstehenden Aufwendungen werden mithilfe eines gesetzlich vorgeschriebenen Umlageverfahrens („U2“) erstattet. Dieses schreibt vor, dass alle Arbeitgeber eine Umlage für jeden Angestellten – ganz gleich, ob weiblich oder männlich – entrichten, die mit der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter variiert. Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Leistungen von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet.

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