Bleiben Sie flüssig: Liquiditätsplanung im Handwerk ist das A und O

Sabine Preusser
Sabine Preusser ist seit 30 Jahren in verschiedenen Positionen für Sage tätig und beschäftigt sich im Produkt Management seit vielen Jahren mit dem Thema Digitalisierung und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten.  
Handwerker

Mit einem Liquiditätsplan können Sie Ihre Zahlungsfähigkeit für Wochen oder Monate abbilden. Er ist eine Art „Frühwarnsystem“ und bietet geeignete Gegenmaßnahmen, sollten sich finanzielle Engpässe einstellen. Letztendlich halten Sie in der Liquiditätsplanung sämtliche Geldströme fest, damit Sie „flüssig“ bleiben. Ein liquider Betrieb zeichnet sich dadurch aus, dass Rechnungen fristgerecht und ohne Umstände bezahlt werden können. 

Um einen schnellen Liquiditätscheck zu erhalten, hilft der Blick auf Zahlungsein- und Zahlungsausgänge, die Sie mit der Handwerkersoftware von Sage abbilden können:  

  • Zahlungseingänge: 
    • Zu erwartende Umsatzerlöse  
    • Eigen- und Fremdkapitalerhöhungen
  • Zahlungsausgänge: 
    • Investitionen 
    • Direkte Kosten (Kosten, die mit dem Umsatz steigen oder fallen, zum Beispiel für Waren und Material) 
    • Personalkosten  
    • Betriebsausgaben (z.B. Mieten inkl. Nebenkosten) 
    • Kredittilgung samt Zinsen 
    • Steuern (vor allem Vorsteuer/Umsatzsteuer, Einkommen- und Gewerbesteuer) 

Sicherung Ihrer Liquidität 

Um die Sicherheit Ihrer Zahlungsmittel (Barvermögen und Bankguthaben) zu erhalten, haben wir vier Tipps für Sie zusammengestellt: 

Tipp 1: Forderungsmanagement 

Nicht zahlende Kunden sind nicht nur ein Ärgernis, sondern bedrohen unmittelbar die Liquidität des Unternehmens. Um die Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten, ist ein effizientes Mahnwesen unerlässlich. Im Umkehrschluss sollten Sie mit den Lieferanten über verlängerte Zahlungsziele verhandeln, um die eigenen Zahlungsausgänge zu strecken. 

Tipp 2: Umgang mit der Rechnungslegung 

Voraussetzung, um die Forderungen durchzusetzen, ist die Erstellung einer rechtssicheren Rechnung. Bei umfangreichen Aufträgen bietet sich an, eine Vorschuss- oder Teilzahlung mit dem Kunden zu vereinbaren oder eine Abschlagzahlung, auch Akontozahlung genannt, vorzunehmen. 

Mit der Abschlagzahlung wird ein Pauschalbetrag (z.B. 20% vom Gesamtpreis) in Rechnung gestellt, während bei einer Teilrechnung verschiedene Positionen abgerechnet werden. Dies kann zu Streitigkeiten über Einzelpositionen führen, da die Abnahme erst vor der Schlussrechnung erfolgt. 

Unsere Empfehlung: Eine Abschlagsrechnung hilft bei der Liquiditätsplanung. Ist zum Zeitpunkt der Abschlagzahlung noch keine Leistung erbracht, muss in der Rechnung auch kein Leistungszeitpunkt genannt werden. Im Rechnungsdokument sollte z.B. mit der Formulierung „Anzahlung“ darauf hingewiesen werden.

Tipp 3: Investitionsbindung  

Egal, ob Maschinen oder Arbeitsmittel wie ein Transporter – sie stellen einen hohen Anschaffungsfaktor dar. Hier ist es sinnvoll zu prüfen, ob beispielsweise Dienstfahrzeuge geleast werden können.  

Ein umfangreiches Waren- und Materiallager bindet Geldmittel, stellt jedoch zeitgleich auch eine Auftragssicherheit dar. Insbesondere in der Corona-Pandemie zeigte sich für viele Handwerksbetriebe, dass Materialknappheit zu Auftragsverlusten führen konnte. Wägen Sie ab, ob Mengenrabatte im Einkauf hilfreich sein können, um eine größere und längere Lagerhaltung zu gewährleisten.  

Abschreibungen für Anschaffungen wie Maschinen oder Arbeitsgerät stellen zwar einen Wertverlust dar, doch können sie jedes Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden.  

Tipp 4: Steuern nicht aus den Augen verlieren 

Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ist ein „durchlaufender Posten“, da er dem Kunden in Rechnung gestellt wird und anschließend an die Finanzbehörde abgeführt werden muss. Im EU Parlament werden bereits Verhandlungen geführt, wie eine solche Übertragung zukünftig auf digitalem Wege in übertragen werden kann.

Darüber hinaus können Steuernachzahlungen dazu führen, dass die Geldmittel knapp werden. Grund dafür kann eine positive Umsatzentwicklung sein, so dass die geleistete Steuervorauszahlung nicht mehr ausreicht. Achten Sie daher bei der Liquiditätsplanung darauf, einen festen Anteil der Einnahmen für die Steuer vorzuhalten.

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