11 FAQ: Was muss auf der Gehaltsabrechnung stehen?

Vincent Schüttfort
Vincent Schüttfort war bis September 2022 als Product Owner für das Rewe-Applikations-Entwicklungsteam tätig und übte zusätzlich eine weitere Funktion des Solution Designers bei Sage aus. Er ist studierter Betriebswirt mit langjähriger Erfahrung aus dem Bereich Steuerkanzleien.

Alle Arbeitgeber sind nach der Gewerbeordnung verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine Gehaltsabrechnung zu erstellen. Die darin enthaltenen Informationen müssen so abgebildet sein, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, die einzelnen Gehaltsbestandteile zu erkennen und zu deuten.

Die Lohnabrechnung ist in der sogenannten Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt. Darin ist festgelegt, welche Informationen und Angaben in der Lohnabrechnung enthalten sein müssen. Sie gibt also den Mindeststandard der Lohnabrechnung vor.

Folgende Informationen müssen auf der Gehaltsabrechnung stehen:

  • Name und aktuelle Adressdaten
  • Abrechnungszeitraum (üblich ist ein Zeitraum von ca. vier Wochen)
  • Bruttolohn
  • Art und Höhe der Zuschläge (für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit)
  • Zulagen und Abschlagszahlungen (auch Zuwendungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Abzüge (steuerliche Abzüge und Sozialversicherungsabgaben)
  • Steuerklasse
  • Konfession
  • Anzahl der Kinder
  • Freibeträge
  • Nettolohn

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