Aktiva

Nach Beendigung eines Geschäftsjahres stellen buchführungspflichtige Kaufleute einen Jahresabschluss auf. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang, der die einzelnen Posten der beiden Rechenwerke erläutert. Außerdem ist dem Anhang zu entnehmen, welche Methoden bei der Aufstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Berücksichtigung fanden.

Die Bilanz ist eine tabellenähnliche Übersicht, die alle Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens am Bilanzstichtag abbildet. Die Bilanz ermöglicht damit sowohl dem Unternehmenseigentümer und der Geschäftsführung als auch außenstehenden Dritten wie Kreditinstituten und wichtigen Gläubigern einen Überblick über die Vermögens- und Finanzsituation der Gesellschaft. Auf der linken Seite der Bilanz erfolgt der Ausweis der Aktiva, auf der rechten stehen die Passiva. Während die Passiva Auskunft über die Mittelherkunft geben, zeigen die Aktiva die Verwendung des Eigen- und Fremdkapitals.

Die Gliederung der Aktiva

Die Aufstellung und der Ausweis der einzelnen Posten der Handels- und Steuerbilanz sind gesetzlich geregelt. Die maßgeblichen Vorschriften gibt das Handelsgesetzbuch vor. Darin sind auch Gliederungsvorschriften für die Aktivseite der Bilanz enthalten. Sie schreiben genau vor, unter welchen Posten bestimmte Werte zu zeigen sind. Damit ist sichergestellt, dass Fachkundige eine Bilanz ohne Probleme lesen und mit anderen Bilanzen vergleichen können, deren Aufstellung zu früheren Bilanzstichtagen erfolgte oder die von anderen Unternehmen stammen.

Im Einzelnen sehen die Gliederungsvorschriften den Ausweis der folgenden Aktiva in dieser Reihenfolge vor:

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Aktive latente Steuern
  • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Gliederung der Aktivseite der Bilanz folgt dem Prinzip der Verfügbarkeit und der Bindung des Vermögens im Unternehmen: Die Aktiva, die voraussichtlich am längsten im Unternehmen bleiben und mit dem größten Aufwand liquidiert werden können, stehen dabei ganz oben.

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Das Anlage- und Umlaufvermögen

Die letzten drei Positionen auf der Aktivseite gehen auf Abschlussbuchungen während der Bilanzaufstellung zurück und sind materiell häufig von untergeordneter Bedeutung. Dagegen zeigt das Anlage- und Umlaufvermögen die Werte, die das Unternehmen für die Erbringung seiner Leistungen benötigt. Der Gesetzgeber schreibt eine weitere Untergliederung dieser Posten vor.

Im Anlagevermögen sind die Aktiva auszuweisen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Konkret sind hier langfristig gehaltene Wertpapiere, Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Anlagen, Software und Patente zu zeigen. Dagegen umfasst das Umlaufvermögen ausschließlich Werte, die kurzfristig im Betrieb verbleiben. Hier sind die Vorräte eines Unternehmens auszuweisen. Deren aktuelle Menge wird regelmäßig mithilfe einer körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) festgestellt. Genauso zeigt ein Betrieb in dieser Aktivposition seine fertigen und unfertigen Erzeugnisse, die für den Verkauf bestimmt sind. Außerdem sind unter den Aktiva im Umlaufvermögen die Forderungen gegen Kunden sowie die flüssigen Mittel (Bankguthaben sowie Bargeld) und die Wertpapiere auszuweisen, die das Unternehmen nur vorübergehend hält.

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