Steuerbescheid

Der Steuerbescheid wird in der Regel jährlich vom Finanzamt erstellt und informiert den Steuerpflichtigen, ob eine Rückerstattung erfolgt oder Nachzahlungen fällig sind. Das mehrseitige Dokument enthält die Steuerart, den Zeitraum und den Betrag als gesetzlich notwendige Angaben. Es ist ratsam, den Steuerbescheid genau unter die Lupe zu nehmen und auf Fehler zu prüfen. Da die Daten manuell durch den Sachbearbeiter eingegeben werden, kann es durchaus vorgekommen, dass Beträge nicht stimmen. Bei der Überprüfung des Steuerbescheids ist darauf zu achten, dass die Einkünfte genau aufgeschlüsselt und alle Kosten aufgeführt sind, die der Steuerpflichtige als Abzüge geltend gemacht hat. Zu den Informationen im Dokument gehören außerdem der festgesetzte Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, die abzuführen ist.

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Die Überprüfung der Beträge – Schritt für Schritt erklärt

Zunächst einmal ist zu prüfen, ob das Endergebnis auf dem Steuerbescheid mit den eigenen Berechnungen übereinstimmt. Ist die Nachzahlung höher als erwartet oder die Rückerstattung niedriger, sollte die Berechnung detailliert nachvollzogen werden. Im Steuerbescheid finden sich zudem weitere Hinweise und Erläuterungen, die Aufschluss darüber geben, falls bestimmte Kostenarten nicht zum Abzug anerkannt wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, ist Einspruch zu erheben und um Erklärung der Differenz zwischen Steuerbescheid und eigener Berechnung zu bitten. Jeder Steuerbescheid besteht aus mehreren Teilen, die jeweils den Steuerbetrag für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, Riester-Rente, Vorauszahlungen und andere Steuerarten festsetzen. Jedes Dokument ist zu prüfen und kann, falls erforderlich, separat angefochten werden.

Einspruch erheben bei Fehlern im Steuerbescheid

Fehler können auftreten, dies trifft auch auf den Steuerbescheid zu. Der vom Finanzamt zugestellte Steuerbescheid ist inkorrekt? In diesem Fall sollte Einspruch eingelegt werden, insbesondere wenn die Nachzahlung aufgrund nicht berücksichtigter Sonderausgaben bzw. außergewöhnlicher Belastungen falsch ausfällt. Für den Einspruch beim Finanzamt fallen keine Gebühren an. Der Einspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist bei Finanzamt eingehen, diese ist in der beigefügten Belehrung angegeben. Die Frist beträgt vier Wochen, beginnend mit dem Datum auf dem Poststempel plus drei Tage für die Zustellung. Wird dem Steuerbescheid innerhalb dieser Frist nicht widersprochen, ist er anschließend bestandskräftig und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen später geändert werden. Ein Steuerberater kann dabei helfen, den Steuerbescheid sorgfältig zu prüfen und den Einspruch zu formulieren, falls dies erforderlich werden sollte. Mitunter erstellt das Finanzamt vorläufige Steuerbescheide, wenn gerichtliche Beschlüsse ausstehen und Verfahren zu Steuergesetzen anhängig sind. In diesen Fällen wird die Steuer nur vorläufig festgestellt. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass sich diese offenen Entscheidungen nur auf bestimmte Punkte und nicht den gesamten Steuerbescheid beziehen.

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