Das Ziel der Finanzbuchhaltung ist es,
das Gesamtergebnis eines Unternehmens zu ermitteln. So sollen die
Vermögensverhältnisse und die Veränderungen der Bestände dokumentiert werden.
Dokumentation der Geschäftsvorfälle
Dazu muss der Finanzbuchhalter alle Geschäftsvorfälle, die für das Vermögen relevant sind, erfassen. Die Eintragungen in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Die Einnahmen und Ausgaben werden dazu im Hauptbuch auf die entsprechenden Sachkonten gebucht.
Ermittlung des Erfolgs
Der Gewinn oder der Verlust des Unternehmens in einer bestimmten Rechnungsperiode soll ermittelt werden. Dafür schließt der Finanzbuchhalter zum Ende der jeweiligen Periode die Konten ab und fertigt eine Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) an. Ein solcher Zeitraum kann ein Monat, ein Quartal oder ein Jahr sein. Das Wort Erfolg impliziert ein positives Ergebnis. Das muss es aber nicht sein. Deshalb spricht man im Falle von Verlusten auch von einem negativen Ergebnis. Zum Ende des Wirtschaftsjahres erstellt er aus der GuV und der Bilanz den Jahresabschluss.
Ermittlung der Bestände – die Bilanz
Hier werden die aktuellen Vermögens- und Schuldenbestände dokumentiert. Diese Gegenüberstellung, auch Bilanzierung genannt, erfolgt jeweils zum Bilanzstichtag. An der Bilanz sind vor allem die Anteilseigner, die Gläubiger und andere Außenstehende interessiert. Sie stellt für sie eine wichtige Informationsquelle dar.
Schaffung einer Besteuerungsgrundlage
Dadurch, dass die Aufwände und Erträge im Rahmen der GuV gegenübergestellt werden, entsteht eine Grundlage für die Besteuerung des Unternehmenserfolgs. Je nach der Unternehmensform fallen unterschiedliche Ertragssteuern auf das zu versteuernde Einkommen an. Dazu zählen die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer.