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1. Januar 2025: Die E-Rechnung kommt

Erfahren Sie hier alles Wichtige:

  • Überblick über gesetzliche Anforderungen und Vorteile der E-Rechnung
  • Praktische Schritte zur Einführung in Ihrem Unternehmen
  • Hilfreiche Tipps und Checklisten für eine reibungslose Umstellung

Willkommen in der Welt der E-Rechnung!

Die E-Rechnung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist Ihr Schlüssel zu optimierten Geschäftsprozessen. Mit Sage digitalisieren Sie Ihre Rechnungsprozesse und bleiben GoBD-konform.

In vielen unserer Lösungen steht Ihnen alles zur Verfügung, was Sie zur Erstellung, zum Empfang und zur revisionssicheren Archivierung von E-Rechnungen brauchen. 

Wir bieten Ihnen klare Informationen und umfassende Unterstützung – als Ihr Partner für die digitale Transformation!

Wichtige Kriterien für E-Rechnungen ab 2025 :

Alle Formate, die der Norm EN 16931 entsprechen und in zugelassenen Syntaxen wie z. B. CII (Cross Industry Invoice) oder UBL (Universal Business Language) erstellt wurden, sind erlaubt.

E-Rechnung Pflicht: Was bedeutet das?

  • Rechnungspflicht für Lieferanten des Bundes (B2G):  Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten des Bundes elektronische Rechnungen im XRechnung-Format (XML) über eine zentrale digitale Plattform einreichen.
  • E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B): Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format erstellen und empfangen können. Ab 2025 wird dies verpflichtend, mit Übergangsfristen zur schrittweisen Anpassung.

Webinar E-Rechnung

Die E-Rechnungspflicht 2025 steht vor der Tür – sind Sie bereit? In der Webinaraufzeichnung erfahren Sie alles über die neuen Pflichten, den Zeitplan und die Übergangsregelungen. Lernen Sie die Vorteile der elektronischen Rechnungstellung kennen und wie Sie diese rechtzeitig und effizient umsetzen können.

Zeitplan für die E-Rechnungspflicht

Ab 01.01.2025: Verpflichtung zur E-Rechnung gemäß EN 16931

Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen E-Rechnungen gemäß EN 16931 ausstellen und empfangen können. Jedoch gibt es Ausnahmen für die Ausstellung von E-Rechnungen, sodass die umfassende Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen erst ab 2028 greift.

Die Ausnahmen betreffen Rechnungen unter 250 Euro (§ 33 UStDV), Fahrausweise (§ 34 UStDV), Rechnungen an Endverbraucher und Übergangsregelungen. 

Papierrechnungen oder andere Formate, die nicht den EN 16931-Standards entsprechen, sind in den folgenden Zeiträumen erlaubt:

  • Bis Ende 2025 für Umsätze aus 2025.
  • Bis Ende 2026 für Umsätze aus 2026.
  • Bis Ende 2027 für Umsätze aus 2027, wenn der Umsatz des Unternehmens im Vorjahr nicht über 800.000 Euro lag.

Zusätzlich sind bestimmte EDI-Übermittlungen bis Ende 2027 zulässig. 

Wichtig: Der maßgebliche Zeitpunkt für die Übergangsregelungen ist der Moment der Rechnungsübermittlung.

Für weitere Infos zur E-Rechnungspflicht:

Die Zukunft des Rechnungswesens beginnt jetzt.

Mit den Lösungen von Sage bringen Sie Ihr Business auf das nächste Level. Mehr als nur Compliance – das ist Ihr Vorsprung !

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Empfang von E-Rechnungen

Empfang und Integration

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, digitale Rechnungen mit strukturierten Datensätzen (z.B. ZUGFeRD oder XRechnung) zu empfangen. Dies kann am einfachsten über eine Buchhaltungs- oder ERP-Software erfolgen, die alle Schritte - Erstellung, Übermittlung, Empfang, Weiterverarbeitung und Archivierung - automatisiert abwickelt.

Erstellung und Versand von E-Rechnungen

 

Erstellung der E-Rechnung

Ausgangsrechnungen müssen nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen erfüllen, sondern auch GoBD-konform sein. Weder bei der Übermittlung noch bei der Speicherung ist eine Änderung möglich, was die Integrität und Authentizität der Rechnungen garantiert.

Versand der E-Rechnung

Für den Versand der E-Rechnung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

E-Mail und DE-Mail, Direktverbindungen zum Kundensystem, Datenträger wie USB-Sticks, Weberfassung und Webportale wie ZRE und OZG-RE (für Behörden), EDI (Electronic Data Interchange).

Wichtig: Ab 2025 kann dem Empfang von E-Rechnungen nicht mehr widersprochen werden. Gleichzeitig wird die Zahlung einer sonstigen Rechnung (z.B. Computer-Fax oder als PDF) als stillschweigende Zustimmung gewertet.

Zulässige Formate nach EN-16931

Ab sofort können verschiedene Formate für den strukturierten Austausch von E-Rechnungen genutzt werden, darunter XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X und EDI. Auch andere Formate, die der Norm EN 16931 entsprechen und in den zugelassenen Syntaxen CII (Cross Industry Invoice) oder UBL (Universal Business Language) erstellt wurden, sind erlaubt. (Checken, ob man diesen Satz unbedingt braucht.)

XRechnung

Die XRechnung ist der Standard für den Versand von E-Rechnungen in Deutschland nach der europäischen Norm 16931. Sie richtet sich speziell an öffentliche Einrichtungen und besteht aus maschinenlesbaren XML-Datensätzen, die den Prozess schneller und effizienter machen.

ZUGFeRD/Factur-X

ZUGFeRD kombiniert einen maschinenlesbaren XML-Datensatz mit einer PDF/A-3 Datei. Damit ist dieses Format sowohl für Menschen lesbar als auch zur elektronischen Verarbeitung geeignet. Weil es globale Standards erfüllt, ist es ideal für den internationalen Rechnungsverkehr.

Archivierungspflichten

Archivierung von E-Rechnungen

Bei der Archivierung und Aufbewahrung von E-Rechnungen gelten die gleichen Pflichten wie bei Papierrechnungen. Mit dem BEG IV wurde die Archivierungsfrist auf 8 Jahre festgelegt.

E-Rechnungen müssen den GoBD-Vorgaben entsprechen und ihre Archivierung auf revisionssicheren Systemen oder Speichermedien muss folgende rechtliche Anforderungen erfüllen:

  • Unveränderbarkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Zeitgerechte Buchung
  • Ordnungsmäßigkeit
  • Zugriffsschutz

E-Rechnungen müssen im Originalformat archiviert werden, jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein. Bei Formatänderungen müssen beide Versionen aufbewahrt werden. Zulässige Speichermedien, die keine Änderungen zulassen, sind z.B. einmal beschreibbare CDs/DVDs oder spezielle Archivsoftware mit End-to-End-Verschlüsselung. Unvermeidbare Änderungen müssen protokolliert und mit einer Version gekennzeichnet werden, um als "revisionssicher" zu gelten. 

Größere Unternehmen nutzen häufig ECM-Systeme für die revisionssichere Archivierung, während kleinere Firmen auf DMS-Systeme zurückgreifen. Viele dieser Lösungen sind GoBD-konform und bieten revisionssichere Archivierung.

Jetzt revisionssicher und GoBD-konform archivieren: Sage DMS

Startklar für die E-Rechnung: Ihre 9-Punkte Checkliste 

Der Umstieg auf die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile, erfordert jedoch auch eine sorgfältige Vorbereitung. In unserer Checkliste sehen Sie auf einen Blick alle notwendigen Schritte, damit Sie Ihr Unternehmen reibungslos und fristgerecht auf die neuen Anforderungen umstellen können.

Vorteile der elektronischen Rechnungstellung

Kosteneinsparungen

Mit der Umstellung auf elektronische Rechnungen reduzieren Sie Ihre Betriebskosten erheblich. Druck, Papier, Porto und Lagerungskosten entfallen komplett. Zudem sinken die Aufwendungen für manuelle Verarbeitung und Fehlerkorrekturen. Elektronische Rechnungen sorgen somit für eine direkte Einsparung und steigern die Rentabilität Ihres Unternehmens.
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Effizienzsteigerung

Elektronische Rechnungen beschleunigen Ihre Geschäftsprozesse. Automatisierte Workflows und digitale Übermittlungen verkürzen die Bearbeitungszeit und minimieren den administrativen Aufwand. Das führt zu einer schnelleren Rechnungsverarbeitung, verkürzten Zahlungszyklen und einer effizienteren Nutzung Ihrer Ressourcen.

Verbesserte Liquidität

Schnellere Rechnungsbearbeitung und kürzere Zahlungsfristen verbessern Ihre Liquidität. Durch die zügige Erstellung und den sofortigen Versand elektronischer Rechnungen erhalten Sie Zahlungen schneller und können Ihre finanziellen Mittel effektiver einsetzen. Optimieren Sie Ihren Cashflow und stärken Sie die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens.

Umweltfreundlichkeit

Elektronische Rechnungen sind ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Der Verzicht auf Papier, Drucker und Transport reduziert den CO2-Ausstoß und schont natürliche Ressourcen. Mit der Digitalisierung Ihrer Rechnungsprozesse setzen Sie ein Zeichen für Nachhaltigkeit und leisten einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung Ihres ökologischen Fußabdrucks.

Rechtssicherheit & Compliance

Mit elektronischen Rechnungen erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und bleiben stets sicher. Die Einhaltung von GoBD, UStG und europäischen Normen wird durch die strukturierte Datenverarbeitung sichergestellt. Dank revisionssicherer Archivierung und lückenloser Dokumentation sind Sie bei einer Prüfung auf der sicheren Seite.

Transparenz & Nachvollziehbarkeit

Digitale Rechnungsprozesse bieten höchste Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Alle Daten sind zentral und jederzeit abrufbar gespeichert. Das erleichtert die Überwachung und Kontrolle Ihrer Finanzprozesse. Unstimmigkeiten können schnell identifiziert und behoben werden, was zu einer höheren Genauigkeit und Zuverlässigkeit Ihrer Buchhaltung führt.

Vereinfachung internationaler Geschäftsprozesse

Elektronische Rechnungen vereinfachen den internationalen Handel. Standardisierte Formate wie ZUGFeRD und XRechnung sowie die Kompatibilität mit globalen E-Invoicing-Plattformen erleichtern den Austausch mit internationalen Geschäftspartnern. Das reduziert Barrieren und fördert eine reibungslose Abwicklung grenzüberschreitender Transaktionen.

FAQ zur E-Rechnung

Nein, eine E-Rechnung gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, um eine automatische Verarbeitung zu ermöglichen. Eine PDF-Datei oder eingescannte Papierrechnung erfüllt diese Anforderungen nicht, genauso wenig sind MS Office Tools in der Lage, Rechnungen gemäß der europäischen EN 16931 zu erstellen oder zu verarbeiten. 

Sollte Ihre aktuelle Software-Lösung noch nicht die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen unterstützen, erfragen Sie bei Ihren Kunden, ob diese auch Rechnungen in Papier- und/oder PDF-Form akzeptieren und wie lange. 

Falls Sie innerhalb der Übergangsfristen noch Papier- und PDF-Rechnungen versenden möchten, klären Sie mit Ihren Kunden, ob diese Formate weiterhin akzeptiert werden und für welchen Zeitraum.

Ja, Sie können eine E-Rechnung ablehnen, wenn sie irrtümlicherweise zugesandt wurde oder Fehler enthält.

Eine E-Rechnung gilt als empfangen, sobald sie im Eingangspostfach des Empfängers abrufbar ist, sofern ein elektronischer Rechnungsaustausch vereinbart wurde.

Tipp: Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen ein und informieren Sie Ihre Lieferanten über Ihre gewählte Strategie bzw. welche Rechnungen Sie in Zukunft akzeptieren. 

Nein, digital erstellte Rechnungen benötigen keine digitale Signatur.

Eine Pflicht hierzu gibt es nicht. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, sollten Sie Ihre Kunden darüber informieren und gleichzeitig eine zentrale E-Mail-Adresse für den Versand der E-Rechnungen erfragen.

Es gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Nach dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Archivierungspflicht auf 8 Jahre verkürzt. 

E-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen elektronischen Form und unveränderbar archiviert werden. Das heißt, wird eine Rechnung bei Rechnungseingang in ein anderes Format konvertiert, so muss sowohl das Original als auch das konvertierte Format aufbewahrt werden. Die Finanzverwaltung muss in der Lage sein, die E-Rechnungen maschinell auszuwerten. 

Das Gleiche gilt für Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Buchungsvermerke) und in einem zusätzlichen übersandten Dokument enthalten sind (z.B. in einer E-Mail). Dies ist wichtig, denn NICHT nur die E-Rechnung an sich, sondern alle anderen relevanten Informationen müssen ebenfalls elektronisch aufbewahrt werden!

Nein, steuerbefreite Rechnungen müssen ebenfalls in elektronischer Form eingereicht werden und sind nicht pauschal von der E-Rechnungspflicht ausgeschlossen.

Eine E-Rechnung wird verpflichtend bei Leistungen zwischen Unternehmen (B2B-Umsätze), und zwar nur, wenn beide Unternehmen in Deutschland ansässig sind. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen und können weiterhin wie gewohnt per E-Mail oder in Papierform versendet werden, ebenso Rechnungen an ausländische Unternehmen.

Tipp: Haben Sie Kunden oder Lieferanten in Spanien oder Frankreich? Auch dort gibt es gesetzliche Regelungen zur E-Rechnungspflicht, die in Kürze eintreten. Informieren Sie sich auf unseren Sage-Seiten zur E-Rechnung in Spanien und in Frankreich.

Ja, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro können weiterhin als "sonstige Rechnungen" übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform. Gleiches gilt für Fahrausweise.

Ab 2028 kommt ViDA

Mit ViDA (VAT in the Digital Age) möchte die EU-Kommission das europäische Mehrwertsteuersystems modernisieren; steuerpflichtige Daten sollen schneller und genauer überprüft werden können. Dadurch soll auch die Strukturierung und Standardisierung der Informationen nahezu in Echtzeit gewährleistet und Mehrwertsteuerbetrug schneller aufgedeckt werden. Für die finale Umsetzung müssen alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Die Reform soll frühestens ab dem 1. Januar 2028 Auswirkungen auf Unternehmen haben, kann aber noch verschoben werden. Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Vorbereitung auf diese Veränderungen beginnen.

Erhalten Sie praktische Tipps zur E-Rechnungspflicht

Im Sage Blog finden Sie alle unsere Expertenmeinungen und Artikel zu den wichtigsten Themen und Herausforderungen bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung.
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