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Effizient und rechtskonform: Alles zur E-Rechnung auf einen Blick

Erfahren Sie alles Wichtige rund um E-Rechnungen: Von der Erstellung und dem Versand bis hin zu Archivierungspflichten und gesetzlichen Anforderungen. Optimieren Sie Ihre Prozesse und bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand der digitalen Rechnungsstellung.

Willkommen in der Welt der E-Rechnung!

In der digitalen Ära ist die E-Rechnung mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist Ihr Schlüssel zu effizienteren und kostengünstigeren Geschäftsprozessen. Mit Sage digitalisieren Sie Ihre Rechnungsprozesse und bleiben dabei GoBD-konform.

Viele unserer Finanz-, Buchhaltungs- und ERP-Lösungen stellen Ihnen umfassende Werkzeuge zur Verfügung, um E-Rechnungen zu erstellen, zu empfangen und revisionssicher zu archivieren. Damit unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen.

Profitieren Sie von umfassender Unterstützung und klaren Informationen mit Sage – Ihrem Partner für die digitale Transformation Ihrer Rechnungsprozesse. 

Wichtige Kriterien für E-Rechnungen ab 2025:

  • Europäische Norm: Entsprechend der Richtlinie 2014/55/EU und § 14 UStG muss das Format der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung entsprechen.
  • Kompatible Formate: Alle Formate, die der Norm EN 16931 entsprechen und in zugelassenen Syntaxen wie z. B. CII (Cross Industry Invoice) oder UBL (Universal Business Language) erstellt wurden, sind erlaubt.

E-Rechnung Pflicht: Was bedeutet das?

 

Die Zukunft der Mehrwertsteuer in der EU

Mit dem EU-Richtlinienentwurf "VAT in the Digital Age" (ViDA) wurden 2022 Vorschläge zur Modernisierung der Mehrwertsteuervorschriften in der EU vorgestellt. Ein Kernstück dieses Entwurfs ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Umsatzsteuer. Hierbei sollen Rechnungsdaten nahezu in Echtzeit digital an die Steuerbehörde übermittelt werden. Dieses Meldesystem wird frühestens 2028 eingeführt und macht die Nutzung der E-Rechnung zur Pflicht, wodurch papierbasierte und reine PDF-Rechnungen abgelöst werden.

Mehr zu den gesetzlichen Details finden Sie im Artikel 23.

E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Bundes (B2G)
Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten des Bundes elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) ausstellen. Diese E-Rechnungen müssen im XRechnung-Format (XML) erstellt und über eine zentrale digitale Plattform eingereicht werden.

E-Rechnungspflicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B)
Im B2B-Bereich müssen Unternehmen sowohl elektronische Rechnungen erstellen als auch empfangen können. Hierfür stehen die Formate ZUGFeRD und XRechnung zur Verfügung, die den strukturierten Datenstandards entsprechen und den digitalen Rechnungsaustausch erleichtern.

Ab 2025 wird es verpflichtend, dass Unternehmen E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Es gibt jedoch Übergangsfristen, um den Unternehmen eine schrittweise Anpassung an die neuen Anforderungen zu ermöglichen.

Webinar: E-Rechnung

Die E-Rechnungspflicht 2025 steht vor der Tür – sind Sie bereit? Im Webinar am 17.10.2024, um 11 Uhr erfahren Sie alles über die neuen Pflichten, den Zeitplan und die Übergangsregelungen. Lernen Sie die Vorteile der elektronischen Rechnungstellung kennen und wie Sie diese rechtzeitig und effizient umsetzen können.

Zeitplan für die E-Rechnungspflicht

Ab 01.01.2025: Verpflichtung zur E-Rechnung gemäß EN 16931

Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen E-Rechnungen gemäß EN 16931 ausstellen und empfangen können. Jedoch gibt es Ausnahmen für die Ausstellung von E-Rechnungen, sodass die umfassende Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen erst ab 2028 greift.

  • Rechnungen unter 250 Euro (§ 33 UStDV)
  • Fahrausweise (§ 34 UStDV)
  • Rechnungen an Endverbraucher

Übergangsregelungen gemäß Wachstumschancengesetz

Papierrechnungen oder andere elektronische Formate, die nicht der EN 16931 Definition entsprechen (keine XRechnung, kein ZUGFeRD), sind noch erlaubt:

  • Bis Ende 2025 für Umsätze zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025.
  • Bis Ende 2026 für Umsätze zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026.
  • Bis Ende 2027 für Umsätze zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 31. Dezember 2027, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmens, das die Rechnungen ausstellt, im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betrug.

Spezielle Regelung für EDI-Übermittlungen

Ein anderes elektronisches Format, das nicht der Definition des Wachstumschancengesetzes entspricht, ist bis Ende 2027 zulässig, wenn der Umsatz mittels elektronischem Datenaustausch (EDI) übermittelt wird.

Wichtig: Der relevante Zeitpunkt für die Übergangsregelungen ist der Zeitpunkt, an dem die Rechnung übermittelt wird.

Weitere Informationen zur E-Rechnungspflicht in der EU finden Sie hier.

Die Zukunft des Rechnungswesens beginnt jetzt.

Mit den Lösungen von Sage bringen Sie Ihr Business auf das nächste Level. Mehr als nur Compliance – das ist Ihr Vorsprung!

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Vorteile der elektronischen Rechnungstellung

Kosteneinsparungen

Mit der Umstellung auf elektronische Rechnungen reduzieren Sie Ihre Betriebskosten erheblich. Druck, Papier, Porto und Lagerungskosten entfallen komplett. Zudem sinken die Aufwendungen für manuelle Verarbeitung und Fehlerkorrekturen. Elektronische Rechnungen sorgen somit für eine direkte Einsparung und steigern die Rentabilität Ihres Unternehmens.
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Effizienzsteigerung

Elektronische Rechnungen beschleunigen Ihre Geschäftsprozesse. Automatisierte Workflows und digitale Übermittlungen verkürzen die Bearbeitungszeit und minimieren den administrativen Aufwand. Das führt zu einer schnelleren Rechnungsverarbeitung, verkürzten Zahlungszyklen und einer effizienteren Nutzung Ihrer Ressourcen.

Verbesserte Liquidität

Schnellere Rechnungsbearbeitung und kürzere Zahlungsfristen verbessern Ihre Liquidität. Durch die zügige Erstellung und den sofortigen Versand elektronischer Rechnungen erhalten Sie Zahlungen schneller und können Ihre finanziellen Mittel effektiver einsetzen. Optimieren Sie Ihren Cashflow und stärken Sie die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens.

Umweltfreundlichkeit

Elektronische Rechnungen sind ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Der Verzicht auf Papier, Drucker und Transport reduziert den CO2-Ausstoß und schont natürliche Ressourcen. Mit der Digitalisierung Ihrer Rechnungsprozesse setzen Sie ein Zeichen für Nachhaltigkeit und leisten einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung Ihres ökologischen Fußabdrucks.

Rechtssicherheit & Compliance

Mit elektronischen Rechnungen erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und bleiben stets sicher. Die Einhaltung von GoBD, UStG und europäischen Normen wird durch die strukturierte Datenverarbeitung sichergestellt. Dank revisionssicherer Archivierung und lückenloser Dokumentation sind Sie bei einer Prüfung auf der sicheren Seite.

Transparenz & Nachvollziehbarkeit

Digitale Rechnungsprozesse bieten höchste Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Alle Daten sind zentral und jederzeit abrufbar gespeichert. Das erleichtert die Überwachung und Kontrolle Ihrer Finanzprozesse. Unstimmigkeiten können schnell identifiziert und behoben werden, was zu einer höheren Genauigkeit und Zuverlässigkeit Ihrer Buchhaltung führt.

Vereinfachung internationaler Geschäftsprozesse

Elektronische Rechnungen vereinfachen den internationalen Handel. Standardisierte Formate wie ZUGFeRD und XRechnung sowie die Kompatibilität mit globalen E-Invoicing-Plattformen erleichtern den Austausch mit internationalen Geschäftspartnern. Das reduziert Barrieren und fördert eine reibungslose Abwicklung grenzüberschreitender Transaktionen.

Erstellung und Versand von E-Rechnungen

 

Erstellung der E-Rechnung

Beim Erstellen von Ausgangsrechnungen müssen Unternehmen sicherstellen, dass diese nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen erfüllen, sondern auch GoBD-konform sind. Das bedeutet, dass elektronische Rechnungen weder während der Übermittlung noch bei der Speicherung verändert werden können. Dies garantiert die Integrität und Authentizität der Rechnungen.

Versand der E-Rechnung

Für den Versand der E-Rechnung an den Kunden stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • E-Mail und DE-Mail
  • Direktverbindungen zum Kundensystem
  • Datenträger wie USB-Sticks
  • Weberfassung und Webportale wie ZRE und OZG-RE (für Behörden)
  • EDI (Electronic Data Interchange)

Wichtig: Ab 2025 können Kunden keinen Widerspruch für den Empfang von E-Rechnungen geben und müssen diese annehmen. Die Zahlung einer sonstigen Rechnung, wie z.B. Papier- oder PDF-Rechnung kann jedoch als stillschweigende Zustimmung gewertet werden. 

Hinweis: Rechnungen, die via Computer-Fax oder als PDF versendet werden, gelten als „sonstige Rechnungen“ und nicht als elektronische Rechnung.

Zulässige Formate

Rechnungsformate: EN-16931

Zukünftig können verschiedene E-Rechnungsformate für den strukturierten Austausch von Rechnungen und Daten zwischen Unternehmen, Behörden und Verbrauchern genutzt werden. Die wichtigsten Formate für elektronische Rechnungen sind: XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X, EDI (Electronic Data Interchange) bzw. alle Formate, die der Norm EN 16931 entsprechen und in den zugelassenen Syntaxen CII (Cross Industry Invoice) oder UBL (Universal Business Language) erstellt wurden, sind erlaubt.

XRechnung

Die XRechnung ist der Standard für den Versand von E-Rechnungen in Deutschland nach der europäischen Norm 16931. Entwickelt von der „Koordinierungsstelle für IT-Standards“ (KoSIT), ist sie speziell auf die Bedürfnisse öffentlicher Einrichtungen zugeschnitten. XRechnungen bestehen aus strukturierten XML-Datensätzen, die nur maschinell verarbeitet werden können. Dies macht den Prozess schneller und effizienter. Das XRechnungs-Format erfüllt sowohl die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 als auch die spezifischen Bestimmungen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

ZUGFeRD/Factur-X

Das ZUGFeRD-Format kombiniert einen maschinenlesbaren XML-Datensatz mit einer PDF/A-3 Datei. Diese innovative hybride E-Rechnung kann sowohl von Menschen gelesen als auch ohne jegliche Medienbrüche elektronisch verarbeitet werden. Dabei ist der strukturierte Teil der Rechnung stets führend. ZUGFeRD erfüllt die Anforderungen internationaler Standardisierung und ist somit hervorragend für den europäischen und internationalen Rechnungsverkehr geeignet. Die Spezifikation wird vom Forum elektronische Rechnung Deutschland umfassend bereitgestellt.

Empfang von E-Rechnungen

Empfang und Integration

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, digitale Rechnungen mit strukturierten Datensätzen (z.B. ZUGFeRD oder XRechnung) zu empfangen. Dies kann am einfachsten über eine Buchhaltungs- oder ERP-Software erfolgen, die alle Schritte - Erstellung, Übermittlung, Empfang, Weiterverarbeitung und Archivierung - automatisiert abwickelt.

Archivierungspflichten

Archivierung von E-Rechnungen

Für E-Rechnungen gelten dieselben Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz vom 13. März 2024 wurde beschlossen, dass die Archivierungspflicht auf 8 Jahre reduziert werden soll. Das bedeutet, dass auch E-Rechnungen für 8 Jahre aufbewahrt und archiviert werden müssen.

Elektronische Rechnungen müssen den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) folgen. Sie müssen auf revisionssicheren Systemen oder Speichermedien archiviert werden, um die folgenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen:

  • Unveränderbarkeit
  • Nachvollziehbarkeit/Nachprüfbarkeit
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung
  • Ordnungsmäßigkeit
  • Zugriffsschutz

E-Rechnungen müssen im ursprünglichen Format archiviert werden, jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein. Werden sie in ein anderes Format umgewandelt, müssen beide Dateien aufbewahrt und ihre Verknüpfung erkennbar sein. Für die Archivierung dürfen nur Speichermedien verwendet werden, die keine Änderungen zulassen, wie z.B. einmal beschreibbare CD-R/DVD-R oder spezielle festplattenbasierte Archivsoftware oder Cloud-Lösungen mit End-to-End-Verschlüsselung. Bei unvermeidlichen Änderungen müssen Protokollierung und Versionierung für Transparenz sorgen, was als "revisionssicher" bezeichnet wird.

Für die revisionssichere Archivierung von elektronischen Dokumenten setzen größere Unternehmen häufig auf ECM-Systeme (Enterprise Content Management), während mittlere und kleinere Unternehmen DMS-Systeme (Dokumentenmanagement) nutzen. Viele dieser Software-Lösungen bieten eine revisionssichere Archivierung und haben ein Testat, das die GoBD-Konformität bestätigt.

Jetzt revisionssicher und GoBD-konform archivieren: Sage DMS

Startklar für die E-Rechnung: Ihre optimale Vorbereitung

Der Umstieg auf die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile, erfordert jedoch auch eine sorgfältige Vorbereitung. Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen reibungslos und fristgerecht auf die neuen Anforderungen umstellt, haben wir eine umfassende Checkliste für Sie zusammengestellt. Diese hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Schritte zu identifizieren und umzusetzen, damit Sie optimal auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet sind.

Von der Überprüfung Ihrer Software-Kompatibilität bis hin zur Strategie für den Empfang und Versand von E-Rechnungen – hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Prozesse effizient und konform gestalten können.

Informieren Sie sich über die für Ihr Unternehmen geltenden Fristen und die unterstützten Formate für die Rechnungserstellung.

Prüfen Sie, ob Ihre eingesetzten Software-Lösungen für Buchhaltung, Auftrag und Warenwirtschaft die Erstellung, den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen unterstützen.

Sollte Ihre aktuelle Software-Lösung noch nicht die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen unterstützen, erfragen Sie bei Ihren Kunden, ob diese auch Rechnungen in Papier- und/oder PDF-Form akzeptieren und wie lange.

Falls Sie innerhalb der Übergangsfristen noch Papier- und PDF-Rechnungen versenden möchten, klären Sie mit Ihren Kunden, ob diese Formate weiterhin akzeptiert werden und für welchen Zeitraum.

Für den Versand von E-Rechnungen sollten Sie bei Ihren Kunden erfragen, an welche zentrale E-Mail-Adresse diese zu senden sind.

Sofern Ihre aktuellen Software-Lösungen noch nicht umfangreiche Funktionen für den Empfang von E-Rechnungen bieten, sollten Sie prüfen, ob der aktuelle Funktionsumfang ausreicht, um Fristen und Vorgaben einzuhalten oder Sie Ihre Software-Lösungen erweitern, damit Sie von Beginn an optimal aufgestellt sind.

Definieren Sie, basierend auf den Funktionen Ihrer Software-Lösungen zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen, ob Sie vollständig auf den Empfang von E-Rechnungen umsteigen oder weiterhin Papier-/PDF-Rechnungen akzeptieren möchten.

Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen ein und informieren Sie Ihre Lieferanten über Ihre gewählte Strategie bzw. welche Rechnungen Sie in Zukunft akzeptieren.

Mit dem Eintreten der E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025 im B2B-Bereich gilt die Verpflichtung zum Empfang nur für das Inland. Haben Sie Kunden oder Lieferanten in Spanien oder Frankreich? Auch dort gibt es gesetzliche Regelungen zur E-Rechnungspflicht, die in Kürze eintreten. Informieren Sie sich auf unseren Sage-Seiten zur E-Rechnung in Spanien und in Frankreich.

Ab 2028 kommt ViDA

ViDA (VAT in the Digital Age) ist eine Initiative der EU-Kommission zur Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Sie unterstützt die Pflicht zur E-Rechnung, indem sie eine schnellere und genauere Überprüfung von steuerpflichtigen Daten, wie innergemeinschaftlichen Lieferungen, ermöglicht. Die am 8. Dezember 2022 vorgestellten Vorschläge sollen nahezu in Echtzeit die Strukturierung und Standardisierung der Informationen gewährleisten und Mehrwertsteuerbetrug schneller aufdecken. Für eine finale Umsetzung ist die Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Die Reform soll frühestens ab dem 1. Januar 2028 Auswirkungen auf Unternehmen haben, wobei eine Verschiebung auf 2030 oder 2032 diskutiert wird. Ein deutsches Meldesystem wird nicht vor der europäischen Umsetzung geplant. Unternehmen sollten jedoch bereits jetzt mit der Vorbereitung auf diese Veränderungen beginnen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu ViDA

 

FAQ zur E-Rechnung

Eine E-Rechnung übermittelt Rechnungsinformationen elektronisch, ermöglicht deren automatisierten Empfang und Weiterverarbeitung. Dies gewährleistet eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung bis zur Zahlung. Im Gegensatz zu Papierrechnungen oder Bilddateien wie PDFs stellt eine E-Rechnung die Inhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar, der eine medienbruchfreie Verarbeitung sicherstellt.

Eine E-Rechnung wird verpflichtend bei Leistungen zwischen Unternehmen (B2B-Umsätze), wenn beide Unternehmen in Deutschland ansässig sind. Für Rechnungen an ausländische Unternehmen oder private Kunden besteht derzeit keine Verpflichtung zur E-Rechnung, sodass weiterhin Papierrechnungen ausgestellt werden können.

Bei der Erstellung einer E-Rechnung muss im Kundenstamm hinterlegt werden, dass der Kunde digitale Rechnungen erhält. Im B2G-Bereich muss das XRechnung-Format verwendet werden, im B2B-Bereich das ZUGFeRD-Format. Die Rechnung muss alle erforderlichen Pflichtangaben im strukturierten Format (EN16931) enthalten.

Nein, eine E-Rechnung gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, um eine automatische Verarbeitung zu ermöglichen. Eine PDF-Datei oder eingescannte Papierrechnung erfüllt diese Anforderungen nicht.

ZUGFeRD ist ein hybrides Datenformat, das strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format in ein PDF-Dokument (PDF/A-3) integriert. Dadurch können Rechnungen sowohl visuell dargestellt als auch elektronisch verarbeitet werden, ohne Medienbrüche.

Die XRechnung ist ein Datenaustauschstandard für elektronische Rechnungen, entwickelt von der „Koordinierungsstelle für IT-Standards“ (KoSIT). Es handelt sich um ein strukturiertes XML-Datenformat, das eine automatische elektronische Weiterverarbeitung der Rechnungsinhalte ermöglicht.

Rechnungen an Privatpersonen sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen und können weiterhin wie gewohnt per E-Mail oder in Papierform versendet werden.

Nein, steuerbefreite Rechnungen müssen ebenfalls in elektronischer Form eingereicht werden und sind nicht pauschal von der E-Rechnungspflicht ausgeschlossen.

Nein, E-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen elektronischen Form und unveränderbar archiviert werden. Die Finanzverwaltung muss in der Lage sein, die E-Rechnungen maschinell auszuwerten.

Das Gleiche gilt für Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Buchungsvermerke) und in einem zusätzlichen übersandten Dokument enthalten sind (z.B. in einer E-Mail). Dies ist wichtig, denn NICHT nur die E-Rechnung an sich, sondern alle anderen relevanten Informationen müssen ebenfalls elektronisch aufbewahrt werden!

Für E-Rechnungen gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Nach dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Archivierungspflicht auf 8 Jahre verkürzt.

Eine E-Rechnung gilt als empfangen, sobald sie im Eingangspostfach des Empfängers abrufbar ist, sofern ein elektronischer Rechnungsaustausch vereinbart wurde.

Ja, Sie können eine E-Rechnung ablehnen, wenn sie irrtümlicherweise zugesandt wurde oder Fehler enthält.

Nein, MS Office Tools sind von sich aus nicht in der Lage, Rechnungen gemäß der europäischen EN 16931 zu erstellen oder zu verarbeiten.

Nein, digital erstellte Rechnungen benötigen keine digitale Signatur.

Ja, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro können weiterhin als "sonstige Rechnungen" übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform. Gleiches gilt für Fahrausweise.

Erhalten Sie praktische Tipps zur E-Rechnungspflicht

Im Sage Blog finden Sie alle unsere Expertenmeinungen und Artikel zu den wichtigsten Themen und Herausforderungen bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung.
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