E-Rechnung Pflicht 2027: Take-aways vom E-Rechnungsgipfel 2026
E-Rechnungsgipfel 2026: Fristen, Peppol als Standard-Übertragungsweg und ViDA-Meldesystem – die wichtigsten Take-aways für KMU zur E-Rechnung Pflicht 2027.
Die E-Rechnungspflicht verpflichtet alle deutschen Unternehmen seit 1.1.2025 zum Empfang und größere Unternehmen ab 2027 auch zum Versand elektronischer Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format. Hier erfahren Sie alles zu Fristen, Ausnahmen und Umsetzungsschritten.
Prüfen Sie jetzt ihre E‑Rechnungs‑ und ERP‑Prozesse, um ungültige Rechnungen und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Es ist gar nicht so schwer, die E-Rechnung Pflicht umzusetzen. Sie brauchen nur einen guten Plan.
Strukturierte Roadmap für Unternehmen mit mehreren Abteilungen, höherem Rechnungsvolumen und komplexeren Abläufen.
Praxisnaher Leitfaden für kleine Unternehmen, die die E-Rechnung einfach, schnell und gesetzeskonform umsetzen möchten.
So macht Sage Ihre E-Rechnung einfach, gesetzlich konform & GoBD-sicher – auch für Kleinunternehmer:
• Automatischer Versand & Empfang von E-Rechnungen
• Unterstützung von XRechnung & ZUGFeRD
• Anbindung an DATEV & Steuerberater
• Keine manuelle Formatierung nötig
Zusätzlich beschleunigt eine KI-gestützte Belegerkennung Ihren Rechnungseingang.
Die Pflicht zur E‑Rechnung rückt näher. Mit über 350 Teilnehmenden und 30 Fachausstellern ging der E-Rechnungsgipfel in Berlin vom 22. bis 24. Juni 2026 erfolgreich über die Bühne.
Welche Herausforderungen, Chancen und Lösungen Unternehmen jetzt kennen sollten, erfahren Sie in den Highlights des E‑Rechnungsgipfels 2026.
Eine E-Rechnung wird verpflichtend bei Leistungen zwischen Unternehmen (B2B-Umsätze), und zwar nur, wenn beide Unternehmen in Deutschland ansässig sind (alle Branchen & Größen). Rechnungen an Privatpersonen sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen und können weiterhin wie gewohnt per E-Mail oder in Papierform versendet werden, ebenso Rechnungen an ausländische Unternehmen.
Tipp: Haben Sie Kunden oder Lieferanten in Spanien oder Frankreich? Auch dort gibt es gesetzliche Regelungen zur E-Rechnungspflicht, die in Kürze eintreten. Informieren Sie sich auf unseren Sage-Seiten zur E-Rechnung in Spanien und in Frankreich.
Empfang
Seit dem 1.1.2025 muss der Empfang von E-Rechnungen möglich sein.
Übergang
Bis 31.12.2026 dürfen Rechnungen noch in anderen Formaten (Papier & PDF) übermittelt werden.
Versand
Ab dem 1.1.2027 ist der Versand der E-Rechnung Pflicht. Ausnahmen gelten für Unternehmen unter 800.000 € Jahresumsatz.
Versand für alle
Ab dem 1.1.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und versenden.
Umsetzung EU
Bis 1.7.2030: Einführung der EU-weiten E-Rechnungspflicht und eines USt-Meldesystems für grenzüberschreitende Umsätze. Zusammenfassende Meldung entfällt.
Reportingsysteme
Bis 31.12.2034: Harmonisierung der bestehenden Reportingsysteme (national + EU).
Eine E-Rechnung gilt als empfangen, sobald sie im Eingangspostfach des Empfängers abrufbar ist, sofern ein elektronischer Rechnungsaustausch vereinbart wurde.
Tipp: Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen ein und informieren Sie Ihre Lieferanten über Ihre gewählte Strategie bzw. welche Rechnungen Sie in Zukunft akzeptieren.
In unserer 11-Punkte-Checkliste sehen Sie auf einen Blick alle notwendigen Schritte, damit Sie Ihr Unternehmen reibungslos und fristgerecht auf die neuen Anforderungen umstellen können.
Zusätzlich können Sie hier ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer Experten anfordern.
Ja, wir bieten sowohl allgemeine Webinare zur E-Rechung an, als auch speziell auf unsere Lösung Sage 100 zugeschnittene Webinare.
Allgemeine Webinare zur E-Rechnung
In unserer Webinaraufzeichnung erfahren Sie alles über Ihre Pflichten, den Zeitplan und die Übergangsregelungen. Wir haben die neuesten Erkenntnisse und News vom E-Rechnungsgipfel in Berlin für Sie zusammengestellt.
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Es gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Nach dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Archivierungspflicht auf 8 Jahre verkürzt.
E-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen elektronischen Form und unveränderbar archiviert werden. Das heißt, wird eine Rechnung bei Rechnungseingang in ein anderes Format konvertiert, so muss sowohl das Original als auch das konvertierte Format aufbewahrt werden. Die Finanzverwaltung muss in der Lage sein, die E-Rechnungen maschinell auszuwerten.
Das Gleiche gilt für Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Buchungsvermerke) und in einem zusätzlichen übersandten Dokument enthalten sind (z.B. in einer E-Mail). Dies ist wichtig, denn NICHT nur die E-Rechnung an sich, sondern alle anderen relevanten Informationen müssen ebenfalls elektronisch aufbewahrt werden!
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E-Rechnungen müssen im Originalformat archiviert werden, jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein. Bei Formatänderungen müssen beide Versionen aufbewahrt werden. Zulässige Speichermedien, die keine Änderungen zulassen, sind z.B. einmal beschreibbare CDs/DVDs oder spezielle Archivsoftware mit End-to-End-Verschlüsselung. Unvermeidbare Änderungen müssen protokolliert und mit einer Version gekennzeichnet werden, um als "revisionssicher" zu gelten. Größere Unternehmen nutzen häufig ECM-Systeme für die revisionssichere Archivierung, während kleinere Firmen auf DMS-Systeme zurückgreifen. Viele dieser Lösungen sind GoBD-konform und bieten revisionssichere Archivierung.
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Eine valide E‑Rechnung in Deutschland muss im XML unter anderem enthalten:
Nur wenn alle Pflichtangaben vollständig im strukturierten Format vorliegen, gilt die E‑Rechnung als rechtskonform.
Eine E‑Rechnung ist nicht konform, wenn:
In diesen Fällen wird die Rechnung steuerlich nicht als gültige E‑Rechnung anerkannt.
Die E‑Rechnung ist kein Dokument mehr, sondern ein Datensatz, bestehend aus mehreren Bausteinen:
Dadurch steigen Dateigrößen und Anforderungen an ERP‑ und Übertragungsprozesse (z. B. PEPPOL).
Ein schneller Praxis‑Check für Unternehmen:
Nur so bleibt die E‑Rechnung rechtskonform.
E-Rechnungsgipfel 2026: Fristen, Peppol als Standard-Übertragungsweg und ViDA-Meldesystem – die wichtigsten Take-aways für KMU zur E-Rechnung Pflicht 2027.
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