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Gesetzeskonforme Lohnabrechnung online erstellen

Jetzt mit dem Testsieger durchstarten: Lohndaten eingeben, abrechnen und fertig – inklusive aller gesetzlichen Meldungen. Egal, ob 1 oder 100 Mitarbeiter: Einfache, stets gesetzeskonforme Online-Gehaltsabrechnung ab nur 6 € pro Monat.

Über 10 Jahre Erfahrung in der Online-Lohnabrechnung

Sage hat 2009 die erste Online-Lohnabrechnungssoftware auf den deutschen Markt gebracht. Vertrauen Sie dem Marktführer mit über 10 Jahren Erfahrung in der Online-Lohnabrechnung und erstellen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung einfach, schnell und sicher.

Fehlerfreie Lohnabrechnung

Profitieren Sie stets von einer gesetzlich aktuellen Lohnabrechnung (inkl. Besonderheiten wie KuG).
Abrechnungsassistent

Abrechnungsassistent

In 3 Schritten führt Sie der Assistent durch die komplette Lohn- & Gehaltsabrechnung.
Alle gesetzlichen Meldungen

Alle gesetzlichen Meldungen

Seien Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite: Sage erstellt und versendet alle gesetzlichen Meldungen.
Professioneller Support

Professioneller Support

Unser Support hilft Ihnen bei Fragen schnell und unkompliziert.
Mobiler Zugriff

Zeiterfassung

Erfassen Sie Arbeitszeiten mit dem Modul Zeiterfassung und erfüllen Sie das EuGH und BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung.
Zugang für Steuerberater

Zugang für Steuerberater

Geben Sie Ihrem Steuerberater Zugriff zum Programm oder teilen Sie Ihre Lohnabrechnungsdaten mit ihm per DATEV-Export.

Das sind wir

Sage Software

40 Jahre Erfahrung

Seit mehr als 40 Jahren unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen bei ihrer täglichen Arbeit.

630 Mitarbeiter

Über 630 Mitarbeiter arbeiten an 5 Standorten in Deutschland für Sie: Frankfurt am Main, Leipzig, Mönchengladbach, München, Donaueschingen.

250.000 Kunden

Bereits über 250.00 Kunden vertrauen auf Software-Lösungen von Sage – von der Buchhaltung über ERP bis hin zu Personal.

Made in Germany

Seit 2009 entwickelt unser Team in Leipzig kontinuierlich die erste Cloud-Lohnabrechnungs-Lösung Deutschlands weiter.

Mehr als 250.000 Unternehmen weltweit sind begeistert - Überzeugen auch Sie sich

Unverbindlich alle Funktionen nutzen. Nach 30 Tagen endet Ihr Test automatisch.

Die 5 zentralen Bestandteile der Lohnabrechnung

Erfassen Sie Ihre Lohndaten einfach online und starten Sie die Abrechnung – inklusive aller gesetzlichen Meldungen. Dank der Lohnabrechnung in der Cloud können Sie diese zu jeder Zeit und von überall aus durchführen.

Stammdaten für Lohnabrechnung verwalten

Geben Sie die Lohndaten Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter direkt ein. Sie können aus verschiedenen Lohnarten und Tätigkeiten wählen, Zulagen definieren und Urlaubstage überprüfen. Mit unserem Lohnabrechnungsprogramm behalten Sie alle wichtigen Informationen im Blick. Intuitive Masken sowie ein Einrichtungsassistent unterstützen Sie bei Bedarf.

Lohnabrechnung berechnen

Setzen Sie die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schnell und einfach um: Arbeitszeiten, Fehlzeiten, eventuelle Mitarbeiteraustritte oder Gehaltsanpassung - all diese Daten können mit der Sage Business Cloud Lohnabrechnung erfasst werden. Ihre Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten bei Bedarf auch selbst erfassen. Nach den Richtlinien und Urteilen von EuGH und dem BAG ist die genaue Erfassung und Dokumentation jetzt umso wichtiger. Bei den Arbeitszeiten werden mithilfe der integrierten Zeiterfassung alle protokollierten Daten lückenlos und minutengenau in Ihre Lohnabrechnung übernommen - somit erübrigt sich die mühsame manuelle Eingabe von Arbeitsstunden. 

*Zeiterfassung ist bei Sage Business Cloud Lohnabrechnung Plus inklusive und bei Sage Business Cloud Lohnabrechnung optional zubuchbar. 

Lohnabrechnung erstellen

Die Abrechnung erfolgt anschließend automatisiert: Sie erstellen die Lohnzettel (Lohnscheine) per Mausklick und führen Sie die Beitragsschätzung durch. Sie werden rechtzeitig an die Beitragsschätzung erinnert oder können diese sogar monatlich automatisch von der Software durchführen lassen – und das stets verlässlich, pünktlich/fristgerecht und gesetzlich aktuell. Denn durch regelmäßige Updates entspricht Ihre Software stets den aktuellen gesetzlichen Vorschriften.

Lohnabrechnung versenden

Zusammen mit jeder Lohnabrechnung werden automatisch alle gesetzlichen Meldungen erstellt und an Behörden und Krankenkassen versendet. Sie benötigen dazu keine zusätzlichen Programme. Manche Branchen wie z. B. das Gaststätten- und Personenbeförderungsgewerbe sind sofortmeldepflichtig. Auch diese Sofortmeldungen werden mithilfe der Sage Lohnabrechnungssoftware bequem erstellt und zeitnah versendet.

Lohnabrechnung zur Verfügung stellen und aufbewahren

Sie können Ihren Mitarbeitern Zugriff auf die für sie relevanten Daten geben. Über einen entsprechenden Online-Zugang können Ihre Angestellten bspw. Stammdaten ändern, einen Urlaubsantrag stellen, Arbeitsstunden erfassen, den eigenen Lohnzettel ansehen und herunterladen. Wer in welchem Umfang zugreifen kann, das bestimmen Sie.

Sie werden von einem Steuerberater unterstützt? Dann richten Sie ihm ganz einfach einen Online-Zugang zu Ihrem Lohnabrechnungsprogramm von Sage ein. Übertragen Sie nahtlos und sicher Lohnabrechnungsdaten über Schnittstellen zu Sage ERP, anderen Buchhaltungslösungen oder externen Anbietern wie Collmex, freeFIBU oder DATEV.

Sage Business Cloud Lohnabrechnung : Jetzt kostenlos testen

Wir machen den Wechsel zu Sage Business Cloud Lohnabrechnung für Sie kinderleicht. Testen Sie 30 Tage kostenlos und unverbindlich – es sind keine Zahlungsangaben erforderlich und Ihr Test endet automatisch. Profitieren Sie von unserem kostenlosen Neukundenservice mit Unterstützung zu Produkteinrichtung und Meldeverfahren.

Lohnabrechnung

empfohlen für 1-5 Mitarbeiter
ab
6 € pro Monat/Mitarbeiter zzgl. MwSt.*
  • Automatisierte Lohnabrechnung 
  • Alle gesetzlichen Meldungen und Dokumente 
  • Rechtssicherheit 
  • Ohne Installation und inkl. Updates 
  • Zugang für Steuerberater inkl. DATEV-Export 
  • Schnittstellen zu div. Buchhaltungslösungen (inkl. Sage 50)
  • Arbeitszeiterfassung optional zubuchbar
  • Online-Support 

Lohnabrechnung Plus

empfohlen für 5-100 Mitarbeiter
ab
7,80 € pro Monat/Mitarbeiter zzgl. MwSt.*
  • Automatisierte Lohnabrechnung 
  • Alle gesetzlichen Meldungen und Dokumente 
  • Rechtssicherheit 
  • Ohne Installation und inkl. Updates 
  • Zugang für Steuerberater inkl. DATEV-Export 
  • Schnittstellen zu div. Buchhaltungslösungen (inkl. Sage 50)
  • Arbeitszeiterfassung inklusive
  • Persönlicher Online- und Telefon-Support
  • Einrichtungsservice
  • Digitale Personalakte
  • Urlaubs- & Fehlzeitenplaner 

*Preis pro zusätzlich abgerechnetem Mitarbeiter und/oder Korrektur pro Monat: für Sage Business Cloud Lohnabrechnung ab 5,90 €, für Sage Business Cloud Lohnabrechnung Plus ab 4 €.
Sie möchten mehr über Preise und Features erfahren? Jetzt die Preisliste und Featurevergleich downloaden.

Sage Business Cloud Lohnabrechnung: unsere Webinar-Mediathek

Erfahren Sie in unseren Webinaren, wie Sie schnell und einfach die Lohnabrechnung online erstellen können, um Ihr Unternehmen mit Sage Business Cloud Lohnabrechnung zukunftsfähig zu machen.

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Antworten auf Ihre Fragen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung

Alle Arbeitgeber sind nach der Gewerbeordnung verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu erstellen. Die darin enthaltenen Informationen müssen so transparent dargestellt sein, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, die einzelnen Gehaltsbestandteile zu erkennen und zu verstehen.

Die Lohnabrechnung ist in der sogenannten Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt. Darin ist festgelegt, welche Informationen und Angaben in der Lohnabrechnung enthalten sein müssen. Sie gibt also den Mindeststandard der Lohnabrechnung vor.

Bereits bevor der erste Mitarbeiter bei Ihnen anfängt, müssen Sie Vorkehrungen für die Lohnabrechnungen treffen und vor allem Meldungen für die bei Ihnen Beschäftigten an die Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft (BG) erstatten. Bei der BG müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach der Gründung Ihres Unternehmens anmelden. Wenn Sie bereits ein Gewerbe angemeldet haben, wurden Sie sicher auf die BG-Pflichtmitgliedschaft hingewiesen.

Selbst wenn Sie zunächst als Freiberufler starteten: Spätestens mit dem ersten Mitarbeiter müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen BG anmelden. Um Ihren Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen anmelden zu können, benötigen Sie von ihm den Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung und seine Sozialversicherungsnummer. Spätestens zwei Wochen nach Arbeitsaufnahme muss die Meldung an die Krankenkasse erfolgen. Bestimmte Branchen wie das Bau- und Gaststättengewerbe müssen die Meldung sogar bereits am Tag der Arbeitsaufnahme absetzen. 

Bevor Sie die Lohnabrechnung der Mitarbeiter erstellen, empfiehlt es sich, alle persönlichen Änderungen der Arbeitnehmer in das jeweilige System zu übernehmen. Vor einem Lohnabrechnungslauf sollten Sie auch alle grundsätzlichen Personalveränderungen erfassen, denn sie sind in der Regel meldepflichtig. Dazu zählen die folgenden Ereignisse: 

  • der Eintritt neuer Mitarbeiter, 
  • die Kündigung von Mitarbeitern mit Grund der Kündigung, 
  • Arbeitnehmer, die in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, sowie
  • Krankheitsfälle mit und ohne Lohnfortzahlung. 
 

Einige Anwender fragen sich, welche Angaben in der Lohn- und Gehaltsabrechnung stehen müssen. Folgende Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben: 

  • Name und aktuelle Adressdaten 
  • Abrechnungszeitraum (üblich ist ein Zeitraum von ca. vier Wochen) 
  • Bruttolohn 
  • Art und Höhe der Zuschläge (für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) 
  • Zulagen und Abschlagszahlungen (auch Zuwendungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) 
  • Abzüge (steuerliche Abzüge und Sozialversicherungsabgaben) 
  • Steuerklasse 
  • Konfession 
  • Anzahl der Kinder 
  • Freibeträge 
  • Nettolohn 
 

Nein, es gibt generell keine rechtliche Vorschrift für einen Arbeitgeber, eine Entgeltabrechnung in Papierform auszustellen. Zwar hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine detaillierte Lohnabrechnung, in welcher sowohl Brutto- und Nettolohn als auch sämtliche Zuschläge und Abzüge aufgeführt sein müssen. Doch die Darstellungsform – auf Papier oder digital – ist nicht festgelegt.

Üblicherweise wird dieses Dokument nach wie vor auf Papier ausgedruckt und per Post an die Privatadresse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin geschickt. Bis heute hält sich hartnäckig die Meinung, dass der Postversand vertrauenswürdiger und sicherer als der Versand per E-Mail sei, wenn es um die Versendung vertraulicher Informationen geht. Doch dies darf angezweifelt werden, zumal viele Briefkästen öffentlich zugänglich sind oder Briefe an einen falschen Adressaten zugestellt werden können. E-Mails hingegen können persönlich adressiert und verschlüsselt zugestellt werden.

Nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch, um Ressourcen zu schonen, setzen Unternehmen vermehrt darauf, vertrauliche Informationen wie Lohnabrechnungen, Handelsregisterauszüge, Steuerbescheide und ähnliche Dokumente auf elektronischem Wege zu übermitteln. Bei der Lohnabrechnung kann dies komfortabel über das Firmennetzwerk erfolgen, in welchem die Mitarbeitende ihre Dokumente aktiv abholen können. Alternativ kann die Abrechnung per E-Mail versendet werden. Für einen sichere Übermittlung der sensiblen Daten werden diese E-Mails nicht mit einem normalen Client, sondern über eine speziell dafür geeignete Applikation versendet. 

 

Wann die Lohn- und Gehaltszahlungen und die damit verbundenen Abrechnungen fällig sind, das ist im Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt: Demnach ist zunächst der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig, d. h. er muss erst einmal arbeiten. Erst danach wird seine Tätigkeit vergütet und folglich erst dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Entgeltbescheinigung in Form einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung auszustellen.

Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist sie nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf dieser einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Bei Vereinbarung einer monatlichen Entlohnung muss der Arbeitgeber das Entgelt nach Ablauf des Monats zahlen. Üblicherweise wird der 1. oder der 15. des Folgemonats als Stichtag gewählt. Soweit es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, steht diesem nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte zu.

 
Ja, das geht ganz einfach. Sie importieren sowohl Ihre Mitarbeiterstammdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum als auch die Sozialversicherungsdaten wie die Sozialversicherungsnummer und die Krankenkassenzugehörigkeit. Anschließend können Sie mit der Gehaltsabrechnung genau da weitermachen, wo Sie aufgehört haben. Zudem können Sie sich sicher sein, dass Ihre Daten mit Lohnabrechnungssoftware in guten Händen sind: Unser Lohnabrechnungssystem verfügt u. a. über ein DEÜV/ITSG-Zertifikat, unser Rechenzentrum ist gemäß ISO 27001 zertifiziert und Sage wurde bereits vor Jahren als Cloud Leader ausgezeichnet.
Es gibt zwei Arten des Arbeitsentgelts: den Lohn und das Gehalt. Bei der Lohnzahlung wird der Arbeitnehmer nach seinen erbrachten Arbeitsstunden bezahlt. Der tatsächliche Endbetrag kann dementsprechend monatlich variieren. Bei der Gehaltszahlung wiederum handelt es sich um eine feste Summe, die monatlich ausgezahlt wird. Hierbei spielt es keine Rolle, wie lange der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. In der Sage Lohnabrechnung können Sie festlegen, ob es sich bei dem gezahlten Entgelt um Lohn oder Gehalt handelt.