Im Gesundheits- und Sozialwesen berechnet sich das Gehalt der (nicht verbeamteten) Angestellten in der Regel auf Basis eines Tarifvertrags. Die Rede ist vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD. Für Kliniken, Altenheime oder ambulante Pflegedienste können unterschiedliche Formen des TVöD gelten. So gibt es etwa den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für Universitätskliniken gilt der TV-UK und für viele kirchliche Einrichtungen, wie etwa Krankenhäuser und Pflegeheime, der TVöD-K.
Das Gehalt wird auf Basis der verschiedenen Entgeltgruppen und -stufen berechnet, die in den Tarifverträgen festgeschrieben sind. In welche Tarifgruppe der Beschäftigte eingruppiert ist, richtet sich nach seiner Qualifikation, Berufserfahrung und Tätigkeit. Die Entgeltgruppen für die im Sozial- und Gesundheitswesen Beschäftigten heißen E1 bis E15. Innerhalb dieser Gruppen kann ein Angestellter verschiedene Tarifstufen erreichen. Je höher die Zahl der Stufe und Gruppe, desto höher ist sein Gehalt.
Das Gehalt im Gesundheits- und Sozialwesen besteht aus mehreren Komponenten. Da gibt es zunächst das Grundgehalt, das sich nach der oben genannten Tarifgruppe und Gehaltsstufe richtet. Hinzu kommen die Zulagen, beispielsweise Schichtzulagen für Nacht- oder Wochenendarbeit. Auch für Überstunden oder besondere Fachkenntnisse können Zulagen gezahlt werden. Schließlich gibt es als dritte Komponente noch die Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Eine betriebliche Altersvorsorge kann ebenfalls Teil des Gehalts sein.
Auch im Gesundheits- und Sozialwesen gibt es Beamte, das sind beispielsweise Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter und Mitarbeiter in der Verwaltung. Sie unterliegen der Beamtenbesoldung. Diese regelt die Gehälter, die Zulagen, Aufstiegsmöglichkeiten und andere rechtliche Bestimmungen. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach den Besoldungsgruppen A1 bis A15. Auch hier lassen sich verschiedene Stufen erreichen, die von der Erfahrung und Dienstzeit des Beamten abhängen.
Viele verschiedenen Faktoren haben Einfluss darauf, wie viel das Outsourcing der Lohnabrechnung im Gesundheits- und Sozialwesen kostet. Maßgeblich ist nicht allein die Größe der Organisation, also die Zahl der Beschäftigten, für die Sie die Entgeltabrechnung durchführen. Es hängt auch davon ab, wie komplex sich die Abrechnung gestaltet. Je spezieller die Tarifverträge und Regelungen sind, umso höher können die Kosten für die Auslagerung sein.
Zudem beeinflusst die Wahl der Dienstleistungen die Höhe der Kosten: Geht es in erster Linie um die Gehaltsabrechnung TVöD? Oder benötigen Sie auch weitere Leistungen, etwa Berichtsmodule oder ein Self-Service-Portal für Ihre Mitarbeiter? Wenn Sie sich für Ihre soziale Einrichtung eine maßgeschneiderte Lösung wünschen, sprechen Sie uns an. Wir bei Sage unterstützen Sie gern dabei, die passende Software für Ihre Behörde auszuwählen.
Diese Frage lässt sich nicht einfach mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Einige soziale Einrichtungen gewinnen durch die Auslagerung von Gehaltsabrechnungen. Andere wiederum tun besser daran, diese selbst zu erledigen. Ob es sich für Ihre Organisation lohnt, das hängt von deren Anforderungen und den vorhandenen Ressourcen ab. Viele, die ihre Abrechnung outsourcen, profitieren von den folgenden Aspekten:
Expertise und Erfahrung: Nicht alle Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen haben das Fachwissen, um Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchzuführen. In diesem Fall lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der darauf spezialisiert ist. Sie profitieren von seiner oftmals langjährigen Erfahrung und Expertise.
Rechtssicherheit: Ein versierter Dienstleister kann Sie dabei unterstützen, die Compliance-Anforderungen und rechtlichen Bestimmungen, die mit der Abrechnung einhergehen, einzuhalten. So können Sie Fehler vermeiden und mögliche Risiken minimieren.
Zeit- und Kostenersparnis: Wer seine Lohnabrechnung auslagert, spart oftmals nicht nur die Zeit der eigenen Mitarbeiter. Er spart sich auch die Anschaffung der nötigen Hard- und Software und damit in mehrerlei Hinsicht Kosten. Und die Mitarbeiter können sich auf die eigentlichen Aufgaben der sozialen Einrichtung fokussieren.
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