Tipp:
Die Übernahme der Buchhaltung durch den Steuerberater
Insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler erweist es sich häufig als sinnvoll, eine Steuerberatungskanzlei mit der Erledigung ihrer Buchführung zu beauftragen. Dabei besteht die Möglichkeit, die Buchhaltung entweder komplett oder lediglich in Teilbereichen auszulagern. Viele Mandanten entscheiden sich zum Beispiel dafür, nur die Lohnbuchhaltung vom Steuerberater übernehmen zu lassen. Andere Firmen erledigen die Kontierung der Eingangsrechnungen selbst und übergeben anschließend sämtliche Belege dem Steuerberater zum Buchen.
Die Auslagerung der Buchführung an den Steuerberater erspart Unternehmen die Kosten für einen eigenen Buchhalter. In kleinen Betrieben übernehmen die Geschäftsinhaber genau wie Selbstständige oder Freiberufler häufig diese Tätigkeit selbst. Da sie in der Regel über keinerlei Fachkenntnisse verfügen, benötigen Sie viel Zeit für diese Aufgabe. Die Übertragung der Buchhaltung an den Steuerberater schafft für diese Mandanten die Möglichkeit, sich voll und ganz auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Darüber hinaus stellt der Steuerberater sicher, dass die Buchführung stets in Überstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Handelsrechts sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB) erfolgt.
Das Steuerberatungsbüro arbeitet mit der Software von DATEV und lässt die Daten seiner Mandanten in deren Rechenzentrum verarbeiten. Bei der Durchführung der Buchführung erkennen Steuerberater frühzeitig mögliche Fehlentwicklungen, wie zum Beispiel den außergewöhnlichen Anstieg bestimmter Kosten oder das Anwachsen überfälliger Forderungen gegen Kunden. Nach Abschluss eines jeden Monats erstellt der Steuerberater betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWAs). Diese Rechenwerke eröffnen wichtige Analysemöglichkeiten und zeigen die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens auf. Außerdem können Mandanten ihren Steuerberater mit der Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen beauftragen. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn der Mandant selbst oder eine andere Organisation die laufende Buchhaltung erledigen.