Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern Monat für Monat pünktlich eine transparente, fehlerfreie und rechtskonforme Personalabrechnung zu erstellen. Diese Abrechnung dient dem Mitarbeiter nicht nur dazu, nachzuvollziehen, welche Beträge an ihn gezahlt wurden. Er braucht das Dokument auch für seine Steuererklärung oder als Einkommensnachweis, beispielsweise bei der Anmietung oder dem Kauf einer Immobilie sowie bei der Beantragung eines Kredits.
Darüber hinaus sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherung elektronisch im DEÜV-Verfahren zu übermitteln. Entweder Sie überlassen all diese Aufgabe einem externen Unternehmen, zum Beispiel Ihrem Steuerberater, oder Sie entscheiden sich, die Personalabrechnung selbst zu machen. Dann ist es an der Zeit für eine intelligente Personalabrechnungssoftware. Sie unterstützt Sie zuverlässig dabei, ihre Personalabrechnungen schnell und rechtssicher zu erstellen.
Es gibt viele verschiedene Personalabrechnungsprogramme auf dem Markt. Bei einem Vergleich sollten Sie vor allem auf die folgenden Leistungsmerkmale achten:
optional für alle Pakete:
Druck und Versand
Druck der Lohnunterlagen, Kuvertierung, Konfektionierung und Versand
1,35 € pro Monat und Mitarbeiter im Direktversand
* Preis gilt für 1.000 Mitarbeiter zzgl. Mehrwertsteuer sowie mit zwölfmonatiger Mindestvertragslaufzeit im Hosting bzw. mit sechsunddreißigmonatiger Mindestvertragslaufzeit Abrechnungsoptimierung und Lohnabrechnung Service
Sage hilft Ihnen zuverlässig dabei, Ihre Prozesse zu automatisieren und optimieren. Mit unserem Personalabrechnungsprogramm verwalten Sie Ihre Mitarbeiterdaten sicher, unkompliziert und sind immer auf dem neuesten Stand der Technik. Dadurch entlasten Sie nicht nur Ihre Personalabteilung, die flexibel auf veränderte Personalstrukturen reagieren und Gehälter anpassen muss. Auch Ihre Mitarbeiter profitieren, denn sie können standortunabhängig online auf ihre Gehaltsabrechnung zugreifen. Unsere Softwarepakete für die Personalabrechnung bieten Ihnen zahlreiche Vorteile:
Sie profitieren von exakt synchronisierten Daten und einer größeren Transparenz. So können sowohl Ihre Mitarbeiter als auch externe Dritte, bspw. der Steuerberater oder Bankberater, die Abläufe der Personalabrechnung vollständig nachvollziehen. Um zu gewährleisten, dass unsere Softwarelösung einwandfrei funktioniert und sich nahtlos in Ihren Arbeitsalltag eingliedert, steht Ihnen unser geschultes Support-Team beratend zur Seite.
Es hängt ganz von der Softwarelösung ab, für die Sie sich entscheiden, wie sich die technische Implementation gestaltet. Wir legen viel Wert darauf, dass sich die Sage HR Suite auf allen gängigen Hardware-Plattformen sowie mit den üblichen Betriebssystemen einwandfrei ausführen lässt. Oder wählen Sie unsere clevere Outsourcing-Lösung Sage HR Personalabrechnung Service. Diese Lösung sorgt dafür, dass Ihre sensiblen Daten in unserem TÜV- und ISO-zertifizierten Rechenzentrum so sicher wie nur möglich hinterlegt sind.
Hinter der Personalabrechnung verbirgt sich weitaus mehr als die reine Berechnung von Löhnen und Gehältern. Wesentliche Bestandteile der Abrechnung sind auch das Führen der Lohn- und Gehaltskonten sowie die Lohnsteuerabrechnung.
Zu den Personalabrechnung Aufgaben zählen auch die Berechnung und Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung. Liegt im Rahmen einer Privatinsolvenz ein Vollstreckungstitel gegen einen Mitarbeiter vor, hat der Arbeitgeber die Pflicht des Vollzugs von Pfändungen des Arbeitseinkommens.
Die Personalabrechnung wird entweder von Lohnsachbearbeitern in der hauseigenen Personalabteilung oder von Personalabrechnung Dienstleistern durchgeführt. Egal ob Inhouse oder Outsourcing: Für die Durchführung der Abrechnungen kommen heutzutage moderne Softwarelösungen zum Einsatz.
Zuerst müssen Sie jeden Mitarbeiter mit seinen Grunddaten in einem Personalabrechnungsprogramm anlegen. Ist dies erst einmal geschehen, gelingt die monatliche Personalabrechnung in Rekordzeit. Für jeden Lohnempfänger müssen Sie lediglich die geleisteten Stunden eingeben und den vereinbarten Stundenlohn hinterlegen. Aus diesen Daten berechnet das Personalabrechnungsprogramm ganz automatisch alle Beträge. Auf dieser Grundlage können Sie zudem die Zahlungen an die Sozialkassen veranlassen. Auch die Meldungen an die Finanzämter gelingen im Handumdrehen dank der eingebauten Schnittstelle zu Elster Online. Darüber hinaus erzeugt ein Personalabrechnungsprogramm die Entgeltbescheinigung für Ihre Mitarbeiter.
Mit der richtigen Personalabrechnungssoftware gelingt bei der Abrechnung alles – einfach, pünktlich und rechtskonform: Dies gilt zum einen für die Abrechnung komplexer Fälle. Dazu zählen die Altersteilzeit, Kurzarbeit, Zuschläge und Versorgungsbezüge ebenso wie die betriebliche Altersvorsorge. Es gilt zum anderen, wenn es darum geht, leistungsorientierte Vergütungsmodelle wie Zielvereinbarungen und Erfolgsprämien abzubilden.
Für die notwendige Sicherheit sorgen die erforderlichen amtlichen Zulassungen und Prüfungen, beispielsweise die OFD-Prüfnummer, das GKV-Zertifikat der ITSG und die DATÜV-Zulassung.
Integrierte Services und Prüfläufe greifen automatisch auf Abrechnungsdaten zu. Dadurch lösen sie bislang aufwendige manuelle Arbeitsschritte ab. Hinweise und Handlungsempfehlungen tragen dazu bei, Fehler zu beheben oder ganz zu vermeiden. Eine gute Personalabrechnungssoftware wird Sie automatisch bei Ihrer Arbeit unterstützen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Ihre Bearbeitungszeiten für die Abrechnung und das Meldewesen werden sich merklich verkürzen.
Die Personalabrechnung hat viele Namen. So wird sie auch als Entgeltabrechnung, Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Monatsabrechnung oder als Payroll bezeichnet. Doch was ist die richtige Personalabrechnung Definition? Oder anders gefragt: Welche Aufgaben und Verantwortungen haben die für die Abrechnung zuständigen Mitarbeiter?
Nach allgemeiner Definition zählen zu den zentralen Personalabrechnung Aufgaben die Erfassung, Abrechnung und Überweisung der Arbeitsentgelte. Weiterhin zählt der Abzug von Steuerbeträgen und Versicherungsbeiträgen dazu. Die Abrechnung erfolgt für die sog. Personalabrechnungsperiode, die normalerweise einen Monat beträgt.
Am Ende der Abrechnung steht ein Dokument, das alle Angaben über den Abrechnungszeitraum und die genaue Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthält. Dazu werden nicht nur das vereinbarte Gehalt, sondern auch die Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen oder sonstiger Vergütungen angegeben. Aufgeführt werden zudem die Art und die Höhe aller abgeführten Abzüge, Abschlagszahlungen oder auch gewährte Vorschüsse.
Dank des Internets ist der Personalabrechnungssoftware Vergleich heute so einfach wie nie zuvor. Und so finden Sie das für Sie ideale Produkt:
Zunächst spielt der Funktionsumgang eine wichtige Rolle: Ihre zukünftige Abrechnungssoftware sollte alle Funktionen bieten, die moderne Unternehmen benötigen. Unter anderem sollte die Personalabrechnungssoftware über ein integriertes Online-Banking verfügen. Durch die Verknüpfung Ihres Geschäftskontos mit der Software lassen sich Überweisungen direkt aus der Software heraus tätigen. Handelt es sich um eine cloudbasierte Software, dann achten Sie darauf, dass das Modell für die Bereitstellung und Übermittlung Ihrer sensiblen Daten stets zeitgemäß und absolut rechtssicher ist.
Keine Software eignet sich gleichermaßen gut für jeden Anwendungsfall. Bereiten Sie sich deshalb auf die Auswahl des geeigneten Programms vor. Stellen Sie zuallererst fest, welche besonderen Anforderungen Sie in Ihrem Unternehmen haben. Holen Sie dafür die Hauptnutzer der Software mit ins Boot. Setzen Sie auf deren Input und Konsens. Erst dann lassen sich alle relevanten Anforderungen sorgfältig definieren und dokumentieren.
Bestimmen Sie nicht nur Ihre wichtigsten Prioritäten und Herausforderungen. Klären Sie zudem, welche Funktionen und Voraussetzungen zwingend notwendig und welche eher ein willkommener Bonus sind. Unser Tipp: Erstellen Sie eine Rangliste, bevor Sie die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen. So finden Sie ganz einfach die Lösung, die am besten zu Ihnen passt.
Der Angebotsvergleich kann heute ganz komfortabel per Internet-Recherche stattfinden. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Auswahl verifizierte Kundenbewertungen. Auch diese sind frei im Netz verfügbar: So gibt es im Word Wide Web nicht nur zahlreiche Plattformen mit echten Kundenstimmen. Auch viele Anbieter stellen Referenzberichte zur Verfügung. Berichte, in denen Kunden ihre Erfahrungen mit der Software beschreiben. Prüfen Sie sorgfältig, ob die beschriebenen Bedürfnisse mit Ihren Anforderungen übereinstimmen. Für einen Anbieter spricht, wenn er schon lange im Markt tätig ist und viele Kunden hat.
Anhand Ihrer Auswahlliste haben Sie schließlich ein paar Personalabrechnungsprogramme gefunden, die Sie in die engere Wahl nehmen. Wenn Sie sich nun einen Eindruck vom Nutzererlebnis machen wollen, führt an einem Praxistest kein Weg vorbei. Fordern Sie deshalb Demos oder Probeversionen Ihrer Favoriten an und überzeugen Sie sich selbst von deren Leistungsfähigkeit.
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist auch dazu verpflichtet, eine Personalabrechnung durchzuführen. Dafür müssen die Daten der Beschäftigten erfasst und verwaltet werden. Diese Datenbestände werden nicht nur ganz allgemein für das Arbeitsverhältnis genutzt. Der Geschäftsführung dienen diese Informationen darüber hinaus zur Gewinnung wichtiger Kennzahlen und als Entscheidungsgrundlage. Und schließlich werden die Daten zur Berechnung der Löhne und Gehälter herangezogen.
Erfassung aller relevanten Mitarbeiterdaten
Um mit einer Software die Personalkosten abrechnen zu können, muss zunächst alle abrechnungsrelevanten Daten der Mitarbeiter eingepflegt werden. Dazu gehören bspw. die folgenden Angaben:
Stammdaten wie:
Bewegungsdaten wie:
Im Einzelfall kann die Erfassung weiterer Daten notwendig sein. Besteht beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge, muss erfasst werden, welche Beiträge hierfür abzuführen sind. Nur durch die stete Aktualisierung und Komplettierung all dieser Daten kann eine korrekte Personalabrechnung gelingen.
Wichtig: Mitarbeiterdaten sind besonders sensibel. Aus Datenschutzgründen sind sie deshalb sowohl gegen Verlust als auch gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
Für den Arbeitgeber besteht eine Lohnzahlungspflicht. Das heißt, er muss seinen Mitarbeitern pünktlich zu einem festgelegten Termin die vereinbarte Vergütung auszahlen. Üblicherweise erfolgt diese Auszahlung monatlich.
Die Höhe der Vergütung richtet sich in der Regel nach einem Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Bei einer Entlohnung nach Tarifvertrag muss der Arbeitgeber in jedem Fall das Mindestlohngesetz einhalten. Ist die Höhe der Arbeitsvergütung weder durch Gesetz noch tarif- oder einzelvertraglich festgelegt, dann sind Arbeitgeber nach § 612 Absatz 2 BGB verpflichtet, die sog. übliche Vergütung zu zahlen.
Doch was ist eine übliche Vergütung? Als Richtwert gilt die tarifliche Vergütung bzw. ein Arbeitslohn, der für eine vergleichbare Tätigkeit im gleichen Betrieb oder im gleichen Gewerbe am selben Ort für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt wird. Man spricht deshalb auch von einer ortsüblichen Vergütung. Herrscht Uneinigkeit zwischen den Parteien darüber, was unter einer üblichen Vergütung zu verstehen ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter darüber.
Fällt eine Lohn- bzw. Gehaltszahlung zu gering aus, muss dies umgehend korrigiert werden. Der Arbeitgeber hat weiterhin die Pflicht, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und eventuell anfallende Kirchensteuern zu berechnen und diese abzuführen. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall hat er Entgeltfortzahlung zu leisten.