Sabbatical

Moderne Work Life Balance beginnt bei flexiblen Arbeitszeitmodellen und reicht bis zum Sabbatjahr. Mit dem Sabbatical erfüllen sich Arbeitnehmer den Wunsch nach einem längeren Sonderurlaub, der es ihnen ermöglicht, ihren Interessen nachzugehen. Das Sabbatjahr wird zwischen Arbeitgeber und Angestelltem vereinbart, sodass der Mitarbeiter nach dieser Zeit wieder in seinen vorherigen Beruf zurückkehren kann. Eine Auszeit von den beruflichen Verpflichtungen wird von Angestellten für verschiedenste Ideen genutzt. Während einige Arbeitnehmer in ihrem Sabbatjahr die Welt bereisen, widmen sich andere karitativen Aufgaben, arbeiten ehrenamtlich im Ausland oder nehmen an einem Yogakurs teil. Ziel des Sabbaticals ist es, den eigenen Horizont zu erweitern, Erfahrungen zu sammeln und sich persönlich zu entwickeln. Ein Sabbatical kann von einigen Wochen bis zu mehreren Jahren genommen werden. Da der Jahresurlaub in der Regel nicht ausreicht, müssen Angestellter und Arbeitgeber eine gesonderte Vereinbarung treffen. Bei einer kurzen Auszeit kann es sich anbieten, einige Monate Sonderurlaub zu nehmen oder angesammelte Überstunden geltend zu machen. Können sich Arbeitgeber und Angestellter auf ein Gap Year einigen, gewährt das Unternehmen ein Jahr unbezahlten Urlaub, ohne dass die Stelle während dieser Zeit gestrichen wird.

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Sabbatjahr – diese Regelungen bieten sich an

Ob ein Unternehmen seinen Mitarbeitern ein Sabbatical genehmigt, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Ein generelles Anrecht darauf haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Gerade bei größeren Unternehmen gibt es hierfür festgelegte Regelungen. Viele Firmen möchten sich damit als attraktiver Arbeitgeber beweisen und engagierte Mitarbeiter an sich binden. Für ein Unternehmen kann es sinnvoller sein, auf einen Angestellten für ein Jahr zu verzichten, als eine Kündigung annehmen zu müssen. Durch die Vereinbarung eines Sabbaticals geben sich beide Parteien das Versprechen, dass der Arbeitnehmer nach dem Gap Year an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Der temporäre Ausstieg sollte gut geplant sein. Häufig sehen Unternehmen in ihren Richtlinien daher vor, dass ein Sabbatical mehrere Monate vorher angemeldet wird. Da die Auszeit nicht im Arbeitsrecht geregelt ist, bedarf es der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Unternehmen können solche Arbeitszeitmodelle auch für die Personalentwicklung nutzen und ihre Mitarbeiter zu einer Auszeit ermutigen. Verbringt die angehende Führungskraft ein Jahr im Ausland, fördert dies die Fremdsprachenkenntnisse und die interkulturelle Kompetenz des Angestellten. Hohe Kosten entstehen dem Unternehmen jedoch nicht, da während des Sabbaticals in der Regel kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. In der Praxis hat es sich bewährt, einen Sabbatical-Vertrag schriftlich abzuschließen. Darin lassen sich alle Fragen zur Übergabe an die Vertretung, zur Vergütung, zur Erreichbarkeit während der Auszeit und andere Punkte festlegen.

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