Lebenslauf

Neben dem Anschreiben ist der Lebenslauf das Herzstück einer Bewerbung. Er beschreibt neben den persönlichen Daten insbesondere den schulischen und beruflichen Werdegang des Bewerbers und gibt Aufschluss über Berufserfahrung, Fähigkeiten und Charaktereigenschaften.

Aufbau und Inhalte eines Lebenslaufs

Lebensläufe können unterschiedlich aufgebaut werden, umfassen aber stets die folgenden Informationen:

  • Persönliche Daten: Kontaktdaten, Geburtsdatum, Familienstand, ggf. Staatsangehörigkeit
  • Beruflicher Werdegang: jeweils Dauer, Arbeitgeber und wichtigste Aufgaben einer jeden beruflichen Station, auch Tätigkeiten als Praktikant
  • Berufsausbildung: Details zu jeder Berufsausbildung (Ausbildungsberuf, Ausbildungsbetrieb, Dauer, Abschluss)
  • Schulische und akademische Ausbildung: Zeiträume des Schulbesuchs sowie Details zum absolvierten Studium
  • Weiterbildung: Zeitpunkt/-raum, Art der Weiterbildung und Veranstalter der absolvierten Weiterbildungen (vom Einzelseminar bis hin zur umfangreichen Aufstiegsfortbildung)
  • Kenntnisse und Fähigkeiten: z. B. Anwenderkenntnisse in relevanter Software, Sprachkenntnisse, Führerschein
  • Hobbys und Interessen, aktive Mitgliedschaft in Vereinen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten (nicht immer relevant)

Im Lebenslauf sind alle Informationen interessant, die dabei helfen können, ein möglichst umfassendes Bild des Bewerbers zu zeichnen.

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Lebenslaufanalyse: Was der Lebenslauf verrät

Die meisten Bewerber haben ein natürliches Interesse daran, negative Aspekte ihres Werdegangs eher unter den Tisch zu kehren oder sie zumindest zu beschönigen. Bei der Lebenslaufanalyse kommt es deshalb sehr oft darauf an, zwischen den Zeilen zu lesen. Dabei gibt es einige typische Ansatzpunkte.

  • Lücken im Lebenslauf: Zeitliche Lücken werfen Fragen nach der Ursache auf. Häufig verstecken sich solche Lücken hinter Phrasen wie „Orientierungsphase“, „Selbststudium“ oder „Familienphase“. Durch gezielte Nachfragen im Bewerbungsgespräch lassen sie sich leicht nachprüfen.
  • Ungerades Austrittsdatum: Ist ein Arbeitnehmer nach einer längeren Tätigkeit zu einem ungeraden Austrittsdatum ausgeschieden, kann dies auf eine fristlose Kündigung
  • Kontinuität: Wechselt der Bewerber häufig bereits nach auffällig kurzer Zeit die Arbeitgeber, die Branche oder die Tätigkeit, könnte dies auf eine gewisse Diskontinuität schließen lassen.
  • Kündigung nach sehr langer Tätigkeit: Scheidet ein Arbeitnehmer nach sehr langer Betriebszugehörigkeit bei seinem Arbeitgeber aus, gilt es, die Gründe zu hinterfragen.
  • Studium: Hat der Bewerber sein Studium in einer angemessenen Zeit durchgezogen oder hat er sehr lange gebraucht, vielleicht mehrfach das Studienfach gewechselt?

Lügen im Lebenslauf – bleiben nicht ohne Folgen

Der starke Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt bringt viele Bewerber dazu, die Angaben zu beschönigen. Besonders bei den früheren Aufgaben, den Sprachkenntnissen oder beim letzten Gehalt wird häufig geschummelt. Diese Vorgehensweise hat aber dann ihre Grenzen, wenn stark übertrieben oder direkt gelogen wird. Einige Lügen lassen sich quasi sofort aufdecken (z. B. durch ein kurzes englisches Gespräch im Vorstellungsgespräch), andere machen sich in der späteren Tätigkeit bemerkbar, etwa wenn die vermeintlichen Softwarekenntnisse nicht vorhanden sind.

Während manche kleine Beschönigungen folgenlos bleiben, kann der Arbeitgeber rechtlich gegen den Bewerber vorgehen, wenn dieser zum Beispiel Arbeitszeugnisse, Ausbildungs-, Bachelor- oder Masterabschlüsse fälscht oder falsche Angaben zu fachlichen Qualifikationen macht. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber den geschlossenen Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Fällt die Schummelei erst später auf, kann die Kündigung auch noch Jahre später erfolgen.

Hinweis: Fälscht der Arbeitnehmer Zeugnisse, kann sogar eine strafrechtlich relevante Urkundenfälschung vorliegen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Haft- oder Geldstrafe.

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