Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine Urkunde, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer oder Auszubildenden ausstellt, wenn dessen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ausläuft. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf dieses Dokument. Dessen Aufbau und Inhalt folgen bestimmten Vorschriften. Ähnliches gilt für die verwendeten Formulierungen. Eine Kenntnis dieser Formulierungen und ihrer Bedeutung ist wichtig, um die Beurteilung in einem Arbeitszeugnis einzuschätzen. Zeugnisse mit einer guten Bewertung sind wichtige Dokumente für Arbeitnehmer bei der Vorstellung bei potenziellen neuen Arbeitgebern.
Arbeitszeugnis
Wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter beschäftigt, muss er diesem früher oder später ein Zeugnis ausstellen. Nicht nur Vollzeitkräfte, auch Minijobber und Praktikanten haben einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse werden nach zwei Arten unterschieden:
- Einfaches Arbeitszeugnis: Dieses enthält neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers und der Art und Dauer der Beschäftigung eine möglichst genaue Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten. Allerdings fehlt eine Bewertung von Leistung und Führung.
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: In dieser Urkunde werden die Angaben aus dem einfachen Zeugnis um eine Bewertung von Führung und Leistung ergänzt.
Einige Wochen Beschäftigung sind bereits genug, damit Arbeitnehmer beziehungsweise Auszubildende zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis wählen können. Davon abgesehen besteht jederzeit die Möglichkeit, ein Zwischenzeugnis zu verlangen, sofern es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt. Ein solcher ist zum Beispiel der Ablauf der Probezeit. Auch ein Wechsel des Vorgesetzten ist ein möglicher Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen. Ein einfaches Zeugnis kann als Hinweis auf schlechte Leistungen ausgelegt werden.
Vorschriften zu Form und Inhalt
Es gibt klare Vorschriften für die Form von Arbeitszeugnissen. Dies schließt eine maschinenschriftliche Erstellung auf qualitativ hochwertigem und sauberem Papier ein. Durchstreichungen, Anführungszeichen, Ausrufungs- und Fragezeichen sind ebenso unzulässig wie Flecken oder Ähnliches. Erforderlich sind die Angabe von Datum und Ort der Ausstellung und eine Unterschrift des Vorgesetzten oder Arbeitgebers. Für Ausbildungszeugnisse ist außerdem die Unterschrift des jeweiligen Ausbilders vorgeschrieben.
Hinsichtlich der Sprache verlangt der Gesetzgeber klare und wohlwollende Formulierungen. Gleichzeitig soll ein Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen. Das hat zur Folge, dass die darin enthaltende Bewertung nur ersichtlich ist, wenn der Arbeitnehmer die entsprechenden Formulierungen beziehungsweise Codes einzuordnen weiß.
Formulierungen in Arbeitszeugnissen
Bestimmte Formulierungen in Arbeitszeugnissen oder der Verzicht darauf machen eine Bewertung deutlich. So lässt sich der Satz „Herr X erledigte die ihm aufgetragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ als ein „sehr gut“ auslegen. „Er erledigte die ihm aufgetragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit“ kommt dagegen einem „ausreichend“ gleich. Bei einer negativen Beurteilung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wer die Beweislast trägt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da Arbeitgeber einen bestimmten Beurteilungsspielraum haben, ist in dieser Hinsicht Vorsicht angesagt.