Staffel 3: Resilienz - Unternehmen nachhaltig aufbauen

Mónica Chao Nachhaltigkeit, ESG und Social Impact für strategische Zwecke - Vorsitzende von WAS

Ist Nachhaltigkeit für kleine und mittlere Unternehmen relevant?

People Büro

Mittlere und kleine Unternehmen müssen Maßnahmen rund um Nachhaltigkeit initiieren, wenn für sie neue gesetzliche Vorgaben zu Umwelt, Sozialem oder Unternehmensführung anwendbar sind. Diese Kriterien spielen auch bei den Entscheidungen von Finanzinstitute oder Investoren eine immer wichtigere Rolle.

Neue gesetzliche Pflichten für KMU

Internationale Abkommen zum Schutz von Umwelt, Klima und Menschenrechten haben auf globaler Ebene die Einführung neuer Gesetze angestoßen, die für Unternehmen zur Anwendung kommen.

In Europa gehören dazu folgende Vorgaben, die für viele Unternehmen besonders relevant sind:

  • die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) legt die Verantwortlichkeiten von Unternehmen in gesellschaftlichen und ökologischen Belangen in ihrer Lieferkette fest;
  • die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) von Unternehmen verpflichtet bestimmte Unternehmen, über Risiken und Chancen zu informieren, die sich aus sozialer und ökologischer Perspektive ergeben;
  • oder der EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, auf dessen Grundlage Staaten Vorschriften zur Markteinführung von Produkten im Zusammenhang mit den Auswirkungen ihrer Abfallwirtschaft etablieren.

Wenn Ihr Unternehmen ein KMU ist, fällt es aller Voraussicht nach unter den Anwendungsbereich einer dieser neuen Normen, sofern über 50 % des Umsatzes in den Branchen Bau, Agrar oder Lebensmittel, Fischerei oder Forstwirtschaft, Industrie, Konsumgüter, Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, mineralische Rohstoffe, Brennstoffe oder chemische Produkte, Tourismus sowie Textil oder Mode generiert wird.

Außerdem gelten höhere Anforderungen an Ihr Unternehmen und kürzere Fristen zu deren Erfüllung, sofern Folgendes auf Ihr Unternehmen zutrifft:

  • Gesamtbilanz von mindestens 20 Mio. EUR,
  • Umsatz von 40 Mio. EUR
  • oder durchschnittlich über 250 Beschäftigte pro Jahr,
  • Unternehmen von öffentlichem Interesse (**)
  • oder an der Börse notiert.

Zugang zu Fremdfinanzierung

Andererseits benötigen Unternehmen für neue Investitionen oder Schuldenfinanzierung Zugang zu externer Finanzierung. Banken möchten in diesem Zusammenhang beispielsweise wissen, ob Unternehmen über einen Verhaltenskodex oder einen Fahrplan zur Reduzierung des Kohlenstoffausstoßes verfügen. Manchmal hängt die Finanzierungszusage von der Erfüllung bestimmter Anforderungen rund um Nachhaltigkeit ab, für die es unter Umständen sogar günstigere Zinssätze gibt.

Außerdem hat der Boom nachhaltiger Investitionen dazu geführt, dass viele private Investoren in erster Linie Anlagemöglichkeiten suchen, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Das liegt daran, dass die Finanzmärkte auf globaler Ebene nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern und darüber wachen sollen, dass sich dieses Wachstum mit geeignetem Risikomanagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung vollzieht.

In Europa verlangt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR), dass Finanzinstitute bewerten und offenlegen, wie sie nachhaltigkeitsbezogene Risiken in ihren Investitionsprozessen berücksichtigen und wie Investitionsentscheidungen bewertet werden, die sich nachteilig auswirken könnten.

Nachhaltigkeit als Wertschöpfungsfaktor

Neben diesen gesetzlichen Vorschriften und Finanzierungsanforderungen erkennen viele Unternehmen auch, dass Nachhaltigkeit sich positiv auf die Wertschöpfung auswirken kann. Dafür spielen zwei Aspekte eine Rolle:

  1. Einerseits lassen sich auf diese Weise Kosten einsparen, indem man Effizienzen bei der Nutzung von Ressourcen identifiziert – von der Reduzierung des Energieverbrauchs bis hin zur effizienteren Nutzung von Rohstoffen oder der Reduzierung von Verschwendung bei Abläufen.
  2. Andererseits ergeben sich Möglichkeiten zur Wertschöpfung über die Ansprache neuer Kunden mit den Eigenschaften der Marke bis hin zum Aufbau einer besseren Reputation.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die meisten KMU stetig zunimmt. Das kann mehrere Gründe haben: gesetzliche Anforderungen, die für das Unternehmen zur Anwendung kommen, Vorgaben von Firmenkunden, Kriterien von Banken oder Investoren oder auch die Chance, dass nachhaltiges Management sich positiv im wirtschaftlichen Ergebnis niederschlägt.

Unabhängig von ihrer Größe müssen alle Organisationen Nachhaltigkeitsaspekte in der heutigen Zeit angemessen verwalten.

(*) Das englische Akronym ESG (Environmental, Social and Governance) bezieht sich auf Aspekte rund um Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

(**) Das spanische Gesetz 22/2015 legt fest, dass folgende Einrichtungen als Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten: Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind und von der spanischen Zentralbank, der Generaldirektion für das Versicherungswesen und Rentenfonds, den zuständigen Organismen der autonomen Gemeinschaften und der spanischen Wertpapierkommission überwacht und kontrolliert werden, sowie Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem alternativen Börsenmarkt zugelassen sind, der zum Segment von Wachstumsunternehmen zählt; Wertpapierdienstleister oder kollektive Wertpapierinstitute, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres mindestens 5.000 Kunden (im ersten Fall) oder 5.000 Anteilseigner oder Aktionäre (im zweiten Fall) haben, sowie Gesellschaften, die diese Einrichtungen verwalten; Rentenfonds, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres mindestens 10.000 Anteilseigner haben, und Gesellschaften, die diese Fonds verwalten; Bankenstiftungen, Finanzkreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute; andere als die vorstehend genannten Einrichtungen, deren Umsatz netto bzw. deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres über 2.000.000.000 EUR bzw. 4.000 Mitarbeitern liegt; Unternehmensgruppen, deren Muttergesellschaft zu den vorstehend genannten Einrichtungen gehört.