Digitale Archivierung bezeichnet in erster Linie die Aufbewahrung von Daten und Informationen auf elektronische Weise. Dazu bedarf es eines digitalen Archivierungssystems, das häufig einen Teil der Software für Dokumentenmanagement darstellt. In der Regel gibt es drei verschiedene Formen der digitalen Archivierung:
Die elektronische Dokumentenarchivierung bezeichnet die langfristige, sichere, digitale und unveränderliche Verwahrung von Daten und Informationen in elektronischer Form, die sich jederzeit reproduzieren lassen.
Die elektronische Langzeitarchivierung stellt dasselbe wie die elektronische Archivierung dar. Die einzige Besonderheit ist hier, dass sich die Daten mehr als zehn Jahre aufbewahren lassen. Es ist als alternative Maßnahme zu kurz- und mittelfristigen Back-ups bzw. der Kurzzeitarchivierung entstanden.
Die revisionssichere elektronische Archivierung folgt den Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung und des GoBD und gilt für kaufmännische und steuerrechtliche Dokumente. Die meisten Unternehmen müssen die darin aufgeführten Richtlinien befolgen – insbesondere die Aufbewahrungsfristen von sechs bis zehn Jahren.