Für folgende Produkte gelten besondere Grundsätze zur Softwareumlizenzierung
:
- Sage 100
- Office Line inkl. Produktion
- Sage Office Line Evolution
- Classic Line
- Sage New Classic
- Personalwirtschaft / Zeitwirtschaft
- Sage CRM
- Sage BIHWP (-WIN)
- Primus
Grundsätzlich gilt : Beim Weiterverkauf einer gebrauchten Softwarelizenz ist immer eine Umlizenzierung der Software von dem ursprünglichen Lizenznehmer auf den neuen Lizenznehmer notwendig. Diese kann ausschließlich durch Sage vorgenommen werden.
Bei Umlizenzierungen gebrauchter Softwarelizenzen, die auf nachfolgend aufgeführte Ereignisse zurückzuführen ist, ist der (Neu-)Abschluss eines Softwarewartungsvertrages ab dem 01.05.2006 (Business UNIT Handwerk : HWP-WIN u. Primus ab 15.11.2008) nicht mehr möglich. Der Erwerb der Softwarelizenz erfolgte :
- aus einer Insolvenzmasse,
- bei Ebay oder ähnlichen Marktplätzen,
- von einem in Auflösung befindlichen Geschäftsbetrieb,
- von einer Leasingverwertungsgesellschaft,
- von einem anderen Endkunden,
- von einem Sage Business-Partner, der die Software ursprünglich für einen anderen Endkunden lizenziert hat und von diesem nicht abgenommen wurde.
In folgenden Fällen ist der Abschluss von Wartungsverträgen noch möglich
:
- Umfirmierung bzw. Änderung der Rechtsform
- Umschreibung der Lizenz auf eine Nachfolgefirma
- Standortänderung bzw. Zusammenlegung verschiedener Standorte mit unterschiedlichen Firmierungen
Ihre Änderungen können Sie direkt online einfach und schnell durchführen (dazu müssen Sie im
Sage Portal angemeldet sein).
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Sage Order Management unter der Telefonnummer 069-50007-6262 oder per E-Mail an
[email protected] wenden.