Die GKV-Monatsmeldung ist eine Information, die ein Arbeitgeber über das DEÜV-Meldeverfahren an die Träger der Sozialversicherung zu erbringen hat, falls von der Krankenkasse angefordert. Die Krankenkasse stellt mithilfe der Informationen aus der GKV-Monatsmeldung fest, ob ein Arbeitnehmer, der mehreren Beschäftigungen nachgeht, mit seinem Lohn die Beitragsbemessungsgrenzen eventuell überschreitet.
DEÜV
Das Verfahren der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) soll die Kommunikation von Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer zwischen Arbeitgebern und den Kranken- und Pflegekassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit vereinfachen.
Leistungsermittlung und Prüfung der Versicherungspflicht durch DEÜV
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, über das DEÜV Meldungen über ihre Mitarbeiter abzugeben. Anhand der Meldungen stellen die beteiligten Träger beispielsweise die Sozialversicherungspflicht eines Dienstverhältnisses fest oder berechnen die Ansprüche und Leistungen der Beschäftigten.
Dazu gehören An– und Abmeldungen in der Sozialversicherung, Aktualisierungen der Stammdaten der Beschäftigten, regelmäßige Informationen zum ausbezahlten Gehalt und Unterrichtung über die Unterbrechung eines Beschäftigungsverhältnisses, beispielsweise durch Elternzeit.
Funktion der GKV-Monatsmeldung
Die GKV-Monatsmeldung dient zur Prüfung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Beschäftigten, die in mehreren versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnissen stehen. Falls von der Krankenkasse angefordert, muss der Arbeitgeber die GKV-Monatsmeldung über den fraglichen Zeitraum erbringen.
Die Krankenkasse stellt dann fest, ob die regelmäßigen und einmalig erhaltenen Arbeitsentgelte die Beitragsbemessungsgrenzen überschreiten und der Beschäftigte so neu einzustufen wäre. Das Ergebnis teilt die Krankenkasse dem Arbeitgeber mit.
Abgabegrund
Eine Meldung per DEÜV erfolgt jeweils mit einer zweistelligen Nummer, dem Abgabegrund. Die GKV-Monatsmeldung wird mit dem Abgabegrund „58 – GKV-Monatsmeldung” versandt.