Rechtlich auf der sicheren (Web-)Seite
[Gastbeitrag von Caroline Berke] Eine private Homepage ist meist durch die Leidenschaft zu einem Hobby entstanden und gewachsen. Das Fundament einer gewerblichen Homepage ist aber ein ganz anderes, steht doch hier der Gewinn- und Popularitätsgedanke im Mittelpunkt. In zwei Teilen hat die freie Journalistin Caroline Berke recherchiert, worauf Unternehmer bei der Erstellung einer Homepage achten sollten. Anlass ist eine aktuelle Studie, die ergeben hat, dass noch viele Unternehmen das Potenzial einer eigenen Webseite unterschätzen. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten rechtlichen Aspekte auf.
Jede Seite unterliegt der Impressumspflicht
Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen unterliegen alle einer Impressumspflicht. Wer Bußgelder und Abmahnungen vermeiden möchte, sollte diese ernst nehmen. Auch Blogs unterliegen einer Impressumspflicht. Dies wird oft übersehen. Gerade hierauf lauern oft Anwälte, die sich auf Abmahnwellen spezialisiert haben. Welche Daten in ein Impressum gehören, ist übrigens per Telemediengesetz § 5 geregelt und lässt sich unter anderem hier einsehen: http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html.
Urheberrechte beachten
Texte, Grafiken und Fotos bedürfen immer der Zustimmung des Urhebers. Hat man diese selbst entworfen, ist es natürlich kein Problem, doch sobald ein Dritter beteiligt ist, braucht man die Zustimmung der Nutzung und Veröffentlichung. Diese sollte immer schriftlich erfolgen. Eine hinterlistige Falle – gerade für Firmengründer – ist die Nutzung von „lizenzfreien Bildern“. Diese Bilder sind vom Urheber mit Verzicht auf die Lizenzgebühr eingestellt worden. Das bedeutet aber nicht, dass der Fotograf nicht genannt werden muss. Wer keine Quelle unter die Bilder setzt, muss mit teuren Abmahnungen rechnen. Wer eine Webseitenerstellung in Auftrag gibt, sollte darauf achten, dass der Dienstleister sämtliche Urheberrechte beachtet.
Ohne Datenschutzerklärung wird es teuer
Die Datenschutzerklärung sollte auf keiner Internetseite, die persönliche Daten erhebt, fehlen; wird der Nutzer nicht vollständig und korrekt über datenschutzrechtliche Belange informiert, kann dies teuer werden. Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind keine Seltenheit. Da der Webseitenauftritt bei jedem Unternehmen anders gestaltet ist, sollte sich hier rechtlicher Rat geholt werden, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte.
Auf die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verweisen
Wer im Internet als Firma vertreten ist, sollte über aussagekräftige AGB verfügen, vor allem dann, wenn Waren angeboten werden. Eine AGB-Vorlage ist zwar besser, als keine AGB, jedoch ist es ein Mythos, dass diese auf jedes Geschäftsmodell anwendbar sind. AGB dienen zur eigenen Absicherung, der Gang zu einem Fachanwalt ist hier die beste Vorbeugung vor unliebsamen Überraschungen. AGB müssen für einen potentiellen Kunden sichtbar sein, daher muss die Webseite ausdrücklich auf die AGB verweisen.
Von Caroline Berke
Caroline Berke arbeitet als selbstständige Journalistin und Texterin. Über einen Umweg, der in den Bereich der Kundenakquise führte, wandte sie sich wieder ihrer Leidenschaft – dem Jonglieren mit Worten – zu. Sie textet hauptsächlich für Online-Portale und Webseiten, zusätzlich verfasst sie Anekdoten zum Schmunzeln. Ihre Schwerpunkte sind Themen zum World Wide Web und Technik, aber auch Firmenpolitik und Wirtschaft sowie ein kritischer Blick hinter Offensichtliches.