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Chargenrückverfolgung

Beschreibung im Lexikon

Chargenrückverfolgung

Die Chargenrückverfolgung hat eine besondere Bedeutung in der Lieferkette von chargenpflichtigen Produkten wie in der Lebensmittelwirtschaft, der Automobilindustrie, im Arzneimittelhandel sowie im Bahn- und Flugzeugbau.

Weil man einzelne Produkte durch die Vergabe einer Chargenbezeichnung genau einer jeweiligen Charge zuordnen kann, lässt sich auch nachverfolgen, an welcher Stelle der Lieferkette sich das Produkt gerade befindet. Sollten Mängel bei bestimmten Produkten festgestellt werden, lassen sich diese schnell und einfach wieder vom Markt nehmen.

Upstream Tracing

Upstream Tracing steht für die Rückverfolgung der Ware vom Verbraucher zum Erzeuger, einschließlich des Weges über den Händler und seine Lieferanten. So lässt sich rekonstruieren, auf welchen Erzeuger, Herstellungsprozess oder auf welche Produktmerkmale bestimmte Produkte bzw. Chargen zurückzuführen sind und welche Ursachen ggf. zu Problemen mit der Ware geführt haben. Hierbei geht es vor allem darum, den Verbraucher bzw. Endkunden vor möglichen Gefahren und Schäden zu schützen.

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Downstream Tracing

Das Downstream Tracing bezeichnet demgegenüber die Rückverfolgung von Produkten vom Erzeuger bzw. Hersteller zum Verbraucher. Der Hersteller oder Händler behält so während der gesamten Wertschöpfung den Überblick, wo sich seine Produkte gerade befinden; über die Chargenrückverfolgung kann er entsprechend reagieren, wenn er Qualitätsmängel erkennt; er kann Produkte, wenn notwendig, wieder zurückrufen. Dadurch ist er nicht nur in der Lage, Schäden vorzubeugen, sondern vermeidet auch eventuelle Ansprüche aus der Produkthaftung. Hierbei kann die Rückverfolgung auch nur einen bestimmten Abschnitt der Lieferkette betreffen und z. B. bis zum Einzelhandel oder weiter bis zum Verbraucher gehen.

Chargenpflicht

Auch wenn Unternehmen grundsätzlich selbst ihre Chargen durch eine Menge an Produkten oder den Produktionszeitraum definieren können, ist die Chargenrückverfolgung in bestimmten Produktbereichen Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben: So müssen die meisten Produkte aus dem Pharma- und Lebensmittelhandel, aus dem technischen Handel sowie im Baustoffhandel eindeutig identifizierbar und lückenlos rückverfolgbar sein. Kommt es außerdem zu Nachlieferungen, stellt man durch die Chargenrückverfolgung sicher, dass Kunden die Produkte wieder aus der gleichen Lieferantencharge erhalten. Durch die Chargen können sie jederzeit nachvollziehen, woher verwendete Produktteile stammen.

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