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Eine Agentur gründen – Was ist die ideale Rechtsform?

Agentur gründen

Für die Existenzgründer bedeutet der Schritt in die Selbständigkeit unternehmerische und persönliche Freiheit, die Aussicht auf ein höheres Einkommen, die Verwirklichung eigener Ideen oder die Beendigung der Arbeitslosigkeit. Liegt ein durchdachtes, nachvollziehbares Konzept vor, stellt sich als nächstes die Frage nach der idealen Rechtsform. Die Wahl der Rechtsform hat wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Folgen.

Entscheidend für die Wahl der Rechtsform sind die unterschiedlichen Ausgestaltungen bezüglich der Haftung, der Gründungsaufwand, die steuerlichen Auswirkungen sowie Fragen der Kapitalbeschaffung.

Einzelunternehmer

Von einem Einzelunternehmer oder einem Kleingewerbetreibenden wird immer dann ausgegangen, wenn keine andere, explizite Rechtsform gewählt wurde. Zu den Vorteilen gehört die einfache und kostengünstige Gründung, es bedarf keines vorgeschriebenen Mindestkapitals, die Geschäftsführung erfolgt eigenverantwortlich. Dem stehen jedoch die unbeschränkte persönliche Haftung und die alleinige Last der Finanzierung gegenüber.

Business Model Canvas

Die Erfolgschancen eines Unternehmens sollten wohldurchdacht und durchgeplant sein. Als besonders hilfreich hat sich hier die Aufstellung eines Geschäftsmodells erwiesen.

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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine GbR (manchmal auch BGB-Gesellschaft genannt) entsteht gem. § 705 BGB automatisch, wenn sich mehrere Personen zu einer Agentur zusammenschließen. Die problemlose Gründung birgt allerdings die Gefahr, dass sie vonstatten geht, ohne dass sich die Gesellschafter dessen bewusst sind. Empfehlenswert ist die schriftliche Fixierung des Gesellschaftsvertrags und wichtiger Regelungen im Innenverhältnis. Handelsrechtlich besteht keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung; steuerrechtlich besteht diese erst ab einem bestimmten Jahresumsatz bzw. Jahresertrag. Es sind weder Mindesteinlagen noch Stammkapital vorgeschrieben und die persönliche Haftung erleichtert die Kreditaufnahme. Die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner persönlich und uneingeschränkt.

Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Ab einem Jahresumsatz über 350 000 Euro besteht die Pflicht zum Handelsregistereintrag zur oHG. Neben der unbeschränkten Haftung der Gesellschafter wirken sich auch die hohe Abhängigkeit sowie die Kosten der Eintragung ins Handelsregister nachteilig aus.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Errichtung einer GmbH ist an ein formalisiertes Verfahren gebunden. Obwohl es sich um eine Gesellschaft handelt, ist die Gründung nur durch eine Person möglich. Es ist ein Mindestkapital nachzuweisen. Der zu erstellende Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden und die GmbH im Handelsregister einzutragen. Durch die Bilanzierungspflicht entstehen jährliche Kosten für die Inanspruchnahme von Steuerberatern. Da Kapitalgeber keine nennenswerten Kredite an eine GmbH in der Gründungsphase geben, werden oftmals die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH verpflichtet und haften sodann für die Rückzahlung mit ihrem Privatvermögen.

(Mini-) GmbH, Limited

Als Alternative zur GmbH bietet sich die sog. „Mini-GmbH“, offiziell Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder auch die Limited an. Der wesentliche Unterschied zur GmbH besteht darin, dass das Mindestkapital einen Euro beträgt. Künftige Gewinne werden jedoch nicht beliebig ausgeschüttet, sondern sie müssen zu 25 % der Rücklage zugeführt werden, die dann in „echtes“ Stammkapital umgewandelt wird. Eine Sacheinlage ist hier nicht möglich.