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Freiberufler, Freelancer, freier Mitarbeiter: Was ist der Unterschied?

Freiberufler Freelancer freier Mitarbeiter

Wer sich als Freelancer auf das Abenteuer einlässt, sich von einem Arbeitgeber unabhängig zu machen, dem wird dieser Weg durch rechtliche Bestimmungen oftmals bis zur völligen Ratlosigkeit verkompliziert. Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich als Freelancer im Verlagswesen tätig sein will? Gilt das gleiche für eine freiberufliche Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer? Freiberufler, Freelancer, freier Mitarbeiter: Was genau ist eigentlich der Unterschied? Wie lassen sich diese Gruppen definieren? Eine genaue Einordnung ist insbesondere mit Blick auf das Arbeits- und Steuerrecht von Bedeutung.

Eine entscheidende definitorische Abgrenzung besteht zwischen Freiberuflern und freien Mitarbeitern – letztere können auch synonym mit dem englischen Begriff des Freelancers bezeichnet werden.

Freie Berufe

Was genau zeichnet nun aber einen Freiberufler aus und warum ist er keinesfalls mit einem freien Mitarbeiter zu verwechseln? Der Gesetzgeber gibt hierzu folgende Definition vor: “Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.” Man unterteilt die Freien Berufe in vier wesentliche Kategorien:

  • heilberuflicher Bereich, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnmediziner, Apotheker und Physiotherapeuten
  • rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Bereich, wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • technisch-naturwissenschaftlicher Bereich, wie beispielsweise Architekten und Ingenieure sowie Biologen und Informatiker
  • kultureller Bereich, wie zum Beispiel Autoren, Lektoren und Regisseure.

Ein Freiberufler muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sein, er ist im Idealfall der Allgemeinheit verpflichtet und betreibt kein Gewerbe – er unterliegt weder der Gewerbeordnung, noch der Gewerbesteuer. Der Begriff des Freiberuflers sagt nichts über die Selbstständigkeit oder Nicht-Selbstständigkeit des Betroffenen aus, er kennzeichnet ihn lediglich als Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe (Katalogberufe nach§ 18 Abs. 1 EStG).

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Wie werde ich beschäftigt? Freelancer und freie Mitarbeiter

Die Bezeichnung freier Mitarbeiter hingegen bezieht sich konkret auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Der Begriff steht für Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die in der Regel nicht in das sie beschäftigende Unternehmen eingegliedert sind. Aufträge werden in einem Werkvertrag geregelt und persönlich ausgeführt – gerade die persönliche Unabhängigkeit gilt als das Merkmal des Freien Mitarbeiters.

Es handelt sich meist um hochqualifizierte, auf ganz bestimmte Bereiche spezialisierte Personen. Als klassische Betätigungsfelder gelten der künstlerische und kulturelle Bereich, sowie Werbe- und Medienunternehmen im weitesten Sinne – zu nennen wären Lektoren, Übersetzer, Journalisten, aber auch Musiker, Dozenten und Kuratoren. Doch auch in technischen Berufen setzt sich der Freelancer immer stärker durch, beispielsweise als Programmierer. Gerade in den Bereichen IT, Werbung oder Consulting hat sich besonders der gleichbedeutende Begriff des Freelancers weitgehend durchgesetzt.

Freier Mitarbeiter vs. Arbeitnehmer

Da sie keine normalen Arbeitnehmer sind, gelten bestimmte Regelungen des Arbeitsrechts für sie nicht: Für freie Mitarbeiter gibt es in der Regel keine festen Arbeitszeiten und keine gesetzliche Absicherung bei Krankheit oder Urlaub. Meistens wird jedoch entweder eine Zeit hinsichtlich der zu arbeitenden Stunden oder hinsichtlich des abzuliefernden Ergebnisses vertraglich vereinbart. Diese Verträge sind meist befristet. Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Honorarvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag. Die Tätigkeit als freier Mitarbeiter hat den Vorteil, nicht wie ein Arbeitnehmer weisungsgebunden zu sein. So kann die Arbeitszeit frei eingeteilt werden. Je nach den technischen Möglichkeiten können Arbeiten teilweise von der Wohnung oder an einem beliebigen Ort ausgeübt werden. Persönliche Kreativität und weitgehende fachliche Selbstständigkeit können so große Entfaltungsmöglichkeiten bieten.

Freie Mitarbeiter sind sehr flexibel einsetzbar und können spontan für die jeweiligen Bedürfnisse eines Unternehmens herangezogen werden. Durch ihren Einsatz kann zudem das Wissen der festangestellten Mitarbeiter auf den neuesten Stand gebracht werden und die Unternehmen können an den Erfahrungen anderer Firmen partizipieren.

Gewerbepflicht – Ja oder Nein?

Freie Mitarbeiter oder Freelancer sind zum Teil gewerbepflichtig – hier ist die Art ihrer Tätigkeit entscheidend. Selbstständige, die im künstlerischen oder schriftstellerischen Bereich tätig sind oder Dienstleister, deren Werke von künstlerischem Gehalt sind, sind freiberuflich Selbständige und müsse kein Gewerbe anmelden. Für alle anderen gilt: ein Gewerbeschein ist unumgänglich. Um Schwierigkeiten bei der Einordnung der betreffenden Tätigkeit zu vermeiden, empfiehlt sich eine eingehende Beratung – Chaos und völlige Ratlosigkeit kann so umgangen werden.