Die Versteuerung von Einkünften stellt in Deutschland einen klar geregelten Prozess dar. Eine Problematik kann sich jedoch ergeben, wenn es sich um ausländische Einkünfte handelt, auf die eine Steuer entrichtet wurde. In diesem Fall greift die Anrechnungsmethode. Die im Ausland gezahlten Steuern können auf die bestehende Steuerschuld in Deutschland angerechnet werden. Auf diese Weise reduziert sich der Steuerbetrag. Eine andere Variante ist die Freistellungsmethode. Bei dieser werden ausländische Einkünfte komplett steuerfrei gestellt. Sie gilt dann, wenn durch die Einkünfte keine deutsche Steuer zu entrichten ist.
Die Bedeutung des Doppelbesteuerungsabkommens
Im Zusammenhang der Anrechnungsmethode steht das Doppelbesteuerungsabkommen, das von einer Vielzahl an Staaten verwendet wird. Es basiert auf dem Musterabkommen der OECD, in dem sowohl die Anrechnungs- als auch die Freistellungsmethode festgehalten ist sowie die Ergänzungen zur Verteilungsnorm. Wird durch die Verteilungsnorm festgelegt, dass Einkünfte lediglich in einem einzelnen Staat zu besteuern sind, greifen die genannten Methoden nicht. In diesem Fall wird von vollständigen Verteilungsnormen gesprochen. Wenn die Normen darauf verweisen, dass auch beide Staaten unter bestimmten Voraussetzungen eine Besteuerung verlangen dürfen, spricht man von unvollständigen Verteilungsnormen. Hier greift die Anrechnungsmethode, damit die Doppelbesteuerung nicht entsteht.
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Die Vorgaben in Deutschland
Zahlen in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Personen auf ihre ausländischen Einkünfte im Ausland Steuern, lassen sich diese auf die Last in Deutschland nach dem Einkommenssteuertarif anrechnen. Dies gilt dann, wenn die gezahlten Steuern mit der Einkommenssteuer gleichzusetzen sind. Genutzt werden kann die Minderung in Ländern mit oder ohne Doppelbesteuerungsabkommen. Innerhalb von Deutschland wird die Höchstbetragsberechnung durchgeführt. Diese berücksichtigt die Höhe der ausländischen Einnahmen gemessen am zu versteuernden Einkommen in Bezug zur deutschen Einkommenssteuer. Die Anwendung der Anrechnungsmethode ist anhand von Beispielen gut zu erkennen, da es verschiedene Fälle gibt:
- Fall 1 – die zu entrichtende deutsche Steuer ist höher als die ausländische Steuer: In diesem Fall sind die im Ausland gezahlten Steuern abzuziehen von der deutschen Steuerlast, die sich um den Betrag vermindert.
- Fall 2 – die zu entrichtende deutsche Steuer ist niedriger als die ausländische Steuer: Tritt die Situation ein, können die gezahlten Steuern nur in Höhe der deutschen Steuerlast angerechnet werden.
- Fall 3 – es muss keine Steuer in Deutschland entrichtet werden: Fällt auf ein Einkommen in Deutschland keine Steuer an, lässt sich eine gezahlte ausländische Steuer nicht anrechnen.
In den Fällen 2 und 3 kann es sinnvoll sein, das Abzugsverfahren einzusetzen und zu prüfen, ob die Kosten dann niedriger sind.