Beschreibung im Lexikon
Doppelbesteuerungsabkommen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen wird zwischen zwei Staaten geschlossen, um zu vermeiden, dass Einkünfte oder Vermögen von natürlichen oder juristischen Personen doppelt besteuert werden. Deutschland hat mit über 70 Staaten weltweit Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Generell wird bei Doppelbesteuerungsabkommen zwischen vier steuerrechtlichen Prinzipien unterschieden:
- Quellenlandprinzip (das Einkommen wird in dem Land versteuert, in dem es generiert wurde)
- Wohnsitzprinzip (das gesamte Einkommen wird in dem Land versteuert, in dem der Steuerpflichtige unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft seinen Wohnsitz hat)
- Territorialprinzip (nur die im jeweiligen Land angefallenen Erträge werden auch dort besteuert)
- Welteinkommensprinzip (Besteuerung des weltweit erzielten Einkommens im Land des Wohnsitzes)
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