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Gehaltsabtretung

Beschreibung im Lexikon

Gehaltsabtretung

Bei der Gehaltsabtretung handelt es sich um die Sicherheit für einen Kredit. Dabei tritt der Kreditnehmer als Arbeitnehmer seinen Anspruch auf künftige Gehaltsansprüche an den Kreditgeber ab. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, kann der Schuldner sich direkt an den Arbeitgeber wenden, um offene Forderungen einzutreiben und die Auszahlung des pfändbaren Gehaltsanteils verlangen.

Die Gehaltsabtretung als Bestandteil des Kreditvertrages

Bei vielen Kreditinstituten gehören die Lohn- und Gehaltsabtretungen als Vertragsbestandteil zu den gängigen Klauseln, die der Schuldner bei Vertragsunterzeichnung akzeptiert. Insbesondere bei Raten- oder Dispositionskrediten ist die Abtretung eine gängige Kreditsicherheit. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Sicherheitsabtretung von Forderungen in § 398: Demnach kann ein Gläubiger eine Forderung auf einen Dritten übertragen. Dabei tritt der Schuldner seinen Vergütungsanspruch aus laufenden oder früheren Arbeitsverhältnissen an den Gläubiger ab. Im Zuge einer sogenannten Vorausabtretung werden auch Lohnforderungen aus künftigen Arbeitsverhältnissen abgetreten. Mit der Abtretung räumt der Kreditnehmer seiner Bank das Recht ein, nach Vorlage der Gehaltsabtretung säumige Zahlungen beim Arbeitgeber einzufordern. Der pfändbare Teil des Gehalts kann in diesen Fällen an den Gläubiger ausgezahlt werden. Grundsätzlich ist von einer ordnungsgemäßen Rückzahlung der Kredite auszugehen, sodass der Arbeitgeber in der Regel keine Kenntnis von der Lohn- und Gehaltsabtretung erhält.

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Unterschied Gehaltsabtretung und Lohnpfändung

Unabhängig davon, ob es sich um eine Abtretung oder eine Pfändung handelt, kann der Gläubiger die Auszahlung des pfändbaren Gehaltsanteils verlangen. Während sich der Gläubiger bei einer Sicherheitsabtretung direkt an den Arbeitgeber wenden kann, ist bei einer Lohnpfändung zunächst ein vollstreckbarer Titel zu erwirken. Nach Vorlage des gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss der Arbeitgeber entsprechende Zahlungen zulasten des Gehalts vornehmen. Liegen sowohl Abtretung und Pfändung vor, ist die Sicherheitsabtretung vorrangig zu bedienen, sofern die Vereinbarung vor dem Pfändungsbeschluss getroffen wurde. Maßgeblich ist immer das Datum der Lohnabtretung.

Ausschluss der Gehaltsabtretung im Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag wird die Lohn- und Gehaltsabtretung unter Umständen ausgeschlossen oder ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt. Unter Umständen untersagen auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge die Forderungsabtretungen. Ist es einem Arbeitnehmer untersagt, seine Gehaltsforderungen an Dritte abzutreten, muss der Arbeitgeber keine Zahlungen leisten. Wird der Ausschluss jedoch erst nach der unterzeichneten Lohn- und Gehaltsabtretung vereinbart, kann der Gläubiger die Zahlung verlangen.

Pfändbare Beträge bei der Lohn- und Gehaltsabtretung

Bestimmte Teile des Arbeitseinkommens sind nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung § 850a unpfändbar. So dürfen unter anderem Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder oder Studienbeihilfen nicht gepfändet werden. Zudem setzt der Gesetzgeber bestimmte Pfändungsgrenzen für das Arbeitseinkommen fest, die sich aus der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ergeben.

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