Beschreibung im Lexikon
Gehaltsabtretung
Bei der Gehaltsabtretung handelt es sich um die Sicherheit für einen Kredit. Dabei tritt der Kreditnehmer als Arbeitnehmer seinen Anspruch auf künftige Gehaltsansprüche an den Kreditgeber ab. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, kann der Schuldner sich direkt an den Arbeitgeber wenden, um offene Forderungen einzutreiben und die Auszahlung des pfändbaren Gehaltsanteils verlangen.
Die Gehaltsabtretung als Bestandteil des Kreditvertrages
Bei vielen Kreditinstituten gehören die Lohn- und Gehaltsabtretungen als Vertragsbestandteil zu den gängigen Klauseln, die der Schuldner bei Vertragsunterzeichnung akzeptiert. Insbesondere bei Raten- oder Dispositionskrediten ist die Abtretung eine gängige Kreditsicherheit. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Sicherheitsabtretung von Forderungen in § 398: Demnach kann ein Gläubiger eine Forderung auf einen Dritten übertragen. Dabei tritt der Schuldner seinen Vergütungsanspruch aus laufenden oder früheren Arbeitsverhältnissen an den Gläubiger ab. Im Zuge einer sogenannten Vorausabtretung werden auch Lohnforderungen aus künftigen Arbeitsverhältnissen abgetreten. Mit der Abtretung räumt der Kreditnehmer seiner Bank das Recht ein, nach Vorlage der Gehaltsabtretung säumige Zahlungen beim Arbeitgeber einzufordern. Der pfändbare Teil des Gehalts kann in diesen Fällen an den Gläubiger ausgezahlt werden. Grundsätzlich ist von einer ordnungsgemäßen Rückzahlung der Kredite auszugehen, sodass der Arbeitgeber in der Regel keine Kenntnis von der Lohn- und Gehaltsabtretung erhält.Tipp:
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