GmbH

Hierzulande sind die meisten Kapitalgesellschaften als GmbH organisiert. Die rechtlichen Vorschriften für die Gründung und das Betreiben einer GmbH sind im GmbH-Gesetz geregelt. Die Abkürzung des Begriffs steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und beschreibt somit das wichtigste Merkmal dieser Gesellschaftsform. Wie bei einer Aktiengesellschaft auch gehen die Anteilseigner der GmbH mit ihrer Beteiligung nur ein überschaubares Risiko ein. Ihre Haftung beschränkt sich nämlich auf ihre Einlage. Sollte die GmbH zahlungsunfähig werden oder eine bilanzielle Überschuldung erleiden, tritt der Insolvenzfall ein. Dann verlieren die Gesellschafter lediglich ihr in die GmbH eingebrachtes Eigenkapital und eventuell darüber hinaus gewährte Kredite. Dies stellt einen bedeutenden Vorteil gegenüber den Verpflichtungen dar, die Gesellschafter einer Personengesellschaft eingehen. Diese müssen mit ihrem gesamten Privatvermögen und Einkünften für die Verbindlichkeiten der Personengesellschaft aufkommen, wenn diese ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die beschränkte Haftung stellt einen wichtigen Grund für die große Beliebtheit der Gesellschaftsform dar. Sie ermöglicht es Unternehmern, betriebliche Aktivitäten zu entfalten, ohne dabei die Gefahr des persönlichen finanziellen Ruins eingehen zu müssen.

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Die Organe der GmbH

Eine GmbH besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, unter der sie Geschäfte abschließt. Sie verfügt über drei Organe. Dabei handelt es sich um den Geschäftsführer, den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH im Rechtsverkehr und leitet sie. So schließt der Geschäftsführer zum Beispiel Arbeits- und Mietverträge ab oder nimmt Bankgeschäfte vor. Er legt die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens fest und fungiert als Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern. Insbesondere bei kleinen GmbHs wird in der Regel einer der Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt. Größere GmbHs entscheiden sich oft dafür, einen fremden Dritten mit der Geschäftsführung zu betrauen. Darüber hinaus nimmt die Gesellschafterversammlung als weiteres Organ wichtige Aufgaben wahr. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, um ihre Kontrollfunktion auszuüben und grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. Insbesondere obliegt ihr die Feststellung des Jahresabschlusses und die Bestimmung der Verwendung des Ergebnisses. Außerdem entlastet sie die Geschäftsführung. Darüber hinaus sind Änderungen der Satzung oder eine Auflösung nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung möglich. Eine GmbH benötigt einen Aufsichtsrat erst, wenn sie 500 Mitarbeiter und mehr beschäftigt. Dieses Organ, für das auch die Bezeichnung Beirat weit verbreitet ist, übernimmt vor allem die Überwachung der Geschäftsführung.

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass das Stammkapital dieser Gesellschaftsform mindestens 25.000 Euro betragen muss. Diese Mindestsumme bietet den Gläubigern einen gewissen Schutz. Ein oder mehrere Gesellschafter können das Stammkapital aufbringen. Bevor der Eintrag ins Handelsregister erfolgt, müssen die Gesellschafter mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, einzahlen.

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