Beschreibung im Lexikon
Insolvenzgeldumlage
In Deutschland müssen Arbeitgeber monatlich in die Insolvenzgeldumlage (Umlage U3) einzahlen. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitnehmern aus diesem Topf das Insolvenzgeld, wenn deren Arbeitgeber das Gehalt wegen Insolvenz nicht mehr zahlen kann. Das Insolvenzgeld wird zum Ausgleich des ausgefallenen Arbeitsentgelts für maximal drei Monate gezahlt. Die Insolvenzgeldumlage ist also die finanzielle Grundlage für das Insolvenzgeld.
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Übersicht vergangener Insolvenzgeldumlagen:
- 1.1.2013 bis 31.12.2015 0,15 Prozent
- 1.1.2016 bis 31.12.2016 0,12 Prozent
- 1.1.2017 bis 31.12.2017 0,09 Prozent
- 1.1.2018 bis 31.12.2020 0,06 Prozent
- 1.1.2021 bis 31.12.2021 0,12 Prozent
- 1.1.2022 bis 31.12.2022 0,09 Prozent
Welche Arbeitgeber sind von der Insolvenzgeldumlage befreit?
Die Branche, Größe und Ertragslage hat auf die Umlagepflicht keinen Einfluss. Generell sind alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, zur Zahlung der Umlage verpflichtet. Es gibt keine Bagatellgrenze. Grundsätzlich von der Umlagezahlung ausgenommen sind jedoch:- Gemeinden, Länder und der Bund
- Anstalten, Körperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts, wenn über das Vermögen kein Insolvenzverfahren zulässig ist
- Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, und Untergliederungen mit gleicher Rechtsstellung
- Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- Konsulate und Botschaften ausländischer Staaten in Deutschland
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Privathaushalte