Beschreibung im Lexikon
Inventar
Bei einer Inventur ermittelt ein Unternehmen das Inventar. In dessen Verzeichnis werden Vermögensgegenstände und Schulden aufgelistet. Es muss zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt werden, da es als Basis für den ordnungsgemäßen Jahresabschluss dient. Im Gegensatz zur kurzen Darstellung in der Bilanz handelt es sich beim Inventar um eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Positionen. Die Pflicht zu dessen Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt ergibt sich aus § 240 Handelsgesetzbuch.
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Aufbau des Inventars
Es besteht aus den Bereichen- Vermögen
- Schulden
- Eigenkapital, Reinvermögen
- Das Vermögen wird nach steigender Liquidität geordnet, d. h., kurzfristig
- verfügbare Mittel befinden sich im unteren Teil des Verzeichnisses. Die Gliederung
- des Vermögens im Überblick:
- Anlagevermögen, bestehend aus Grundstücken und Gebäuden, technischen Anlagen,
- Fuhrpark sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Umlaufvermögen, bestehend aus Rohstoffen, Hilfsstoffen, Betriebsstoffen,
- unfertigen Erzeugnissen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
- Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
- Auch die Schulden sind nach der Liquidität angeordnet:
- Langfristige Schulden, bestehend aus Hypothekendarlehen und Darlehen bei
- Kreditinstituten
- Kurzfristige Schulden, bestehend aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
- Leistungen
Die Erstellung des Inventars
Der Begriff leitet sich dem lateinischen Wort „inventarium“ ab, das als juristisches Fachwort bereits im 15. und 16. Jahrhundert Verwendung fand. Bei der Inventur handelt es sich um eine Bestandsaufnahme in einem Verzeichnis, die durch Zählen, Messen oder Wiegen erfolgt. Bei Vermögenswerten wie Grundstücken ist die körperliche Bestandsaufnahme nicht möglich, daher verwenden Unternehmen in diesen Fällen Angaben aus der Buchhaltung. Werden die Bestände aus buchhalterischen Aufzeichnungen ermittelt, handelt es sich um eine Buch- oder Anlageninventur. Auch Depot- oder Aktienbestände werden im Rahmen einer Buchinventur als Inventar erfasst. Nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs muss die Inventur erfolgen, wenn- ein Geschäftsjahr endet oder beginnt oder
- ein Geschäft übernommen wird.