Beschreibung im Lexikon
Kleinbetragsrechnung
Bei einer Rechnung in Höhe von maximal 250 Euro brutto kann es sich um eine Kleinbetragsrechnung handeln. Rechnungen über Kleinbeträge müssen die umfangreichen Angaben des Umsatzsteuerrechts nicht enthalten. Es genügen die folgenden Informationen:
- vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
- anzuwendender Steuersatz oder ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Was ist bei einer Kleinbetragsrechnung nicht notwendig?
Angaben über den Leistungsempfänger sind nicht notwendig, es muss kein gesonderter Umsatzsteuerausweis erfolgen. Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht erforderlich, ebenso wenig eine fortlaufende Rechnungsnummer und der Leistungs- oder Vereinnahmungszeitpunkt.Tipp:
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