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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Beschreibung im Lexikon

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Mit Wegfall der Binnengrenzen in der Europäischen Gemeinschaft zum 1. Januar 1993 hat die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer geendet. Zur Sicherung des Steueraufkommens wurde als Ausgleich das Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt. Beim IT-gestützten Informationsaustausch spielt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine entscheidende Rolle und hat eine Überwachungsfunktion. Zur korrekten Abwicklung innergemeinschaftlicher Erwerbe benötigt jedes Unternehmen innerhalb der EU eine USt-IdNr. Die Nummer wird Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich zur Steueridentifikationsnummer erteilt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer auf Antrag.

Das Bestätigungsverfahren für Geschäfte im Ausland

Deutsche Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können eine ausländische USt-IdNr. im Bestätigungsverfahren prüfen lassen. Dies erleichtert die Prüfung, ob es sich bei dem Geschäftspartner um ein Unternehmen handelt, das in einem anderen Mitgliedstaat der EU registriert ist.

Der Unternehmensnachweis wird benötigt, um die Lieferung steuerfrei behandeln zu können – vorausgesetzt, die weiteren Bedingungen werden erfüllt. Durch den Nachweis der Unternehmerschaft des Empfängers kann die Steuerschuldnerschaft bei sonstigen Leistungen auf diesen übergehen. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt zur Überprüfung ein Online-Formular bereit.

Wichtig: Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die Nachweispflicht nur dann erfüllt, wenn eine sogenannte qualifizierte Abfrage erfolgt. Unternehmen sollten daher die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Namen und Adresse des ausländischen Geschäftspartners abfragen. Eine schriftliche Bestätigung vom Bundeszentralamt für Steuern ist notwendig, der Ausdruck der Internetseite genügt nicht als Nachweis.

USt-IdNr. online beantragen

Jede natürliche Person kann ein Gewerbe anmelden und die Absicht verfolgen, nach § 2 UStG unternehmerisch tätig zu werden. Auf Antrag ist die Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen. Die Nummer kann bequem online beantragt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern beantwortet sämtliche Fragen zur Vergabe ausführlich.

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Was müssen Kleinunternehmer beachten?

Kleinunternehmer gelten bei Geschäften mit Lieferanten und Kunden im Ausland als normale Unternehmer. Für Lieferungen in Drittländer spielt die USt-IdNr. keine Rolle, sie wird nur für bestimmte Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt.

Kleinunternehmer weisen sich mit der Nummer auf der Rechnung als Unternehmer aus und die Umsatzbesteuerung bei grenzübergreifenden Geschäften kann korrekt abgewickelt werden. Für reine Wareneinkäufe in anderen EU-Ländern benötigen Kleinunternehmer keine Nummer. Ebenso erfolgen Dienstleistungen häufig ohne Nachweis der Nummer, und der Geschäftspartner stellt die Umsatzsteuer des Herkunftslandes in Rechnung. Der Kleinunternehmer setzt dann den gesamten Rechnungsbetrag als Betriebsausgabe an. Plant ein Unternehmer den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in andere EU-Mitgliedstaaten, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unverzichtbar.

Hinweis: Die mit Kunden in anderen EU-Ländern erzielten Umsätze finden bei der Ermittlung der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer keine Berücksichtigung. Für mehr Sicherheit und Komfort und weniger Arbeit eignet sich eine Buchhaltungssoftware.

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