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Umsatzsteuer

Beschreibung im Lexikon

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer einfach erklärt

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Umsatzsteuer korrekt zu handhaben, da die Regelungen teilweise komplex und oft schwer zu durchschauen sind. Die korrekte Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer erfordern ein Verständnis der verschiedenen Steuersätze, Vorsteuerabzugsmöglichkeiten und spezieller Verfahren wie dem Reverse-Charge-Verfahren.

Dieser Artikel bietet Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte der Umsatzsteuer, um Ihnen zu helfen, die Anforderungen effektiv zu erfüllen und mögliche Fehler zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten, öffentlichen oder gewerblichen Verbrauch handelt. Da die Steuer letztlich vom Endverbraucher getragen, aber von den Unternehmen an den Staat abgeführt wird, gehört sie zu den indirekten Steuern. Steuerrechtlich ist somit der Unternehmer nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Steuerschuldner.

In besonderen Fällen, wie im Reverse-Charge-Verfahren, kehrt sich die Steuerschuldnerschaft allerdings um und der Leistungsempfänger wird nach § 13b UStG zum Steuerschuldner. Durch diese Regelung soll vor allem Umsatzsteuerbetrug verhindert werden.

Für Bund, Länder und Gemeinden ist die Umsatzsteuer von entscheidender Bedeutung, da sie der Höhe nach deren wichtigste Einnahmequelle ist. Der Anteil am Steueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland liegt im Schnitt bei über 30 Prozent.

Der Vorsteuerabzug für Unternehmen

Der Vorsteuerabzug berechtigt steuerpflichtige Unternehmen dazu, die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von ihrer Zahllast gegenüber dem Finanzamt abzuziehen. Als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes gilt bereits, wer die Absicht zur unternehmerischen Tätigkeit hat (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Kleinunternehmer, egal ob Freiberufler oder Selbstständige, die nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und haben daher auch keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug.

Alle Waren und Dienstleistungen sind beim Kauf durch den Endverbraucher in gleicher Höhe mit der Umsatzsteuer belastet. Wie viele Wirtschaftsstufen eine Dienstleistung oder Ware durchlaufen hat, spielt dabei keine Rolle.

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Wie hoch ist die Umsatzsteuer für Unternehmer?

Lieferungen und Leistungen unterliegen entweder dem allgemeinem oder dem ermäßigtem Umsatzsteuersatz. Seit dem 1.1.2007 gilt der allgemeine Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG) in Höhe von 19 Prozent. Nach § 12 Abs. 2 UStG beträgt der ermäßigte Umsatzsteuersatz 7 Prozent.

Zu den Lieferungen und Leistungen mit ermäßigtem Steuersatz gehören unter anderem Bücher und Zeitungen, Lebensmittel, Kunstgegenstände und seit Januar 2010 auch Hotelübernachtungen.

Die Regelungen sind mitunter jedoch schwer nachvollziehbar. Beispiel: Im Hotel- und Gastrobereich gelten unterschiedliche Steuersätze. Für Essen zum Mitnehmen und eine Übernachtung gilt der ermäßigte Steuersatz, während im Lokal verzehrtes Essen mit dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent besteuert wird.

Praxisbeispiel für die Umsatzsteuer

Angenommen, es gibt die Händler A, B und C und den Endverbraucher D. Händler A liefert eine Ware für 100 Euro netto an Händler B und berechnet 19 Euro Umsatzsteuer, die er an das Finanzamt abführt. Händler B kauft die Ware für 119 Euro von Händler A, verkauft sie für 200 Euro netto an Händler C und berechnet ihm 38 Euro Umsatzsteuer. Von den gezahlten 119 Euro kann er 19 Euro als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen und muss für seine Ware wiederum 38 Euro an das Finanzamt zahlen. Er verrechnet beide Beträge und überweist die Differenz von 19 Euro an das Finanzamt.

Händler C kann wiederum die 38 Euro vom Finanzamt als Vorsteuer zurückfordern. Er verkauft die fertige Ware für 300 Euro plus 57 Euro Umsatzsteuer an den Endkunden D, die er an das Finanzamt abführt. Da der Endkunde keinen Vorsteuerabzug hat, zahlt er die gesamte Umsatzsteuer in Höhe von 57 Euro.

Das Ergebnis: Die einzelnen Unternehmer sind dank des Vorsteuerabzugs nicht durch die Umsatzsteuer belastet. Die Umsatzsteuer wird erst beim Endkunden realisiert. Wenn eine Ware nicht verkauft werden kann, zum Beispiel, weil sie verdorben ist, erhält das Finanzamt keine Steuerzahlung, da der Verkauf nicht stattgefunden hat.

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Wie man die Umsatzsteuer berechnet

Die Berechnung der Umsatzsteuer für Unternehmen erfolgt typischerweise durch die Anwendung eines festgelegten Steuersatzes auf den Nettopreis einer Ware oder Dienstleistung. Hier sind die Schritte zur Berechnung der Umsatzsteuer:

  1. Nettopreis bestimmen: Das ist der Grundbetrag ohne Umsatzsteuer (Nettoentgelt), auf den die Steuer angewendet wird.
  2. Umsatzsteuersatz anwenden: Je nach Ware oder Dienstleistung beträgt der Umsatzsteuersatz 19 oder 7 Prozent.
  3. Bruttopreis berechnen: Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis

Beispiel:

  • Nettopreis: 100 Euro
  • Steuersatz 19 Prozent

Umsatzsteuer = 100 Euro * 19 Prozent = 19 Euro

Bruttopreis = 100 Euro + 19 Euro = 119 Euro

Die Berechnung für den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent folgt dem gleichen Schema.

Wie kann man die Umsatzsteuer buchen?

Die Buchung der Umsatzsteuer ist ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung für Unternehmen. Die Umsatzsteuer wird sowohl auf den Einnahmen als auch auf den Ausgaben eines Unternehmens erfasst.

1. Buchung der Vorsteuer (Einkauf):

Wenn das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen einkauft, wird die Umsatzsteuer als Vorsteuer erfasst. Beispiel:

  • Einkauf einer Ware für 100 Euro netto, zzgl. 19 Euro Umsatzsteuer:
    • Soll: Wareneinkauf (Aufwandskonto) 100 Euro
    • Soll: Vorsteuer (Aktivkonto) 19 Euro
    • Haben: Verbindlichkeiten (Kreditoren-/Bankkonto) 119 Euro

Die Vorsteuer wird auf einem eigenen Konto erfasst (z. B. „Vorsteuer“ im SKR03: Konto 1570).

2. Buchung der Umsatzsteuer (Verkauf):

Wenn das Unternehmen hingegen Waren oder Dienstleistungen verkauft, wird die Umsatzsteuer ganz normal erfasst. Beispiel:

  • Verkauf einer Ware für 200 Euro netto, zzgl. 38 Euro Umsatzsteuer:
    • Soll: Forderungen (Debitorenkonto) 238 Euro
    • Haben: Umsatzerlöse (Ertragskonto) 200 Euro
    • Haben: Umsatzsteuer (Passivkonto) 38 Euro

Die Umsatzsteuer wird ebenfalls auf einem eigenen Konto erfasst (z. B. „Umsatzsteuer“ im SKR03: Konto 1770).

Am Ende des Abrechnungszeitraums (meist monatlich oder quartalsweise) wird die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnet, und die Differenz wird an das Finanzamt gezahlt oder vom Finanzamt erstattet.

Umsatzsteuer: Ausnahmen

Unternehmen und Freiberufler sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Das Umsatzsteuergesetz kennt jedoch einige Ausnahmen, warum Unternehmen keine Umsatzsteuer zahlen oder erheben:

  • Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, im Vorjahr einen Umsatz unter 22.000 Euro hatte und im laufenden Jahr einen Umsatz unter 50.000 Euro haben wird, muss in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Er darf im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer ziehen.

  • Umsatzsteuerbefreiung: Manche Dienstleistungen oder Waren, wie Bildungs- oder Gesundheitsdienstleistungen können von der Umsatzsteuer befreit sein, weshalb keine Umsatzsteuer erhoben bzw. bezahlt werden muss.
  • Vorsteuerabzug: Unternehmen können die Mehrwertsteuer, die sie beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen bezahlt haben, von der Umsatzsteuer abziehen, die sie bei ihren Verkäufen berechnen. Dadurch zahlen sie selbst keine Mehrwertsteuer, und die Steuerlast wird letztlich auf den Endverbraucher verschoben.
  • Reverse-Charge-Verfahren: Bei bestimmten grenzüberschreitenden Transaktionen oder speziellen Leistungen wird die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übertragen. In solchen Fällen zahlt das Unternehmen keine Mehrwertsteuer an den Lieferanten, sondern führt sie selbst an das Finanzamt ab.

FAQ:

Was ist der Unterschied zwischen MwSt und Umsatzsteuer?

Die Begriffe „Mehrwertsteuer“ (MwSt) und „Umsatzsteuer“ (USt) bezeichnen dasselbe Konzept. „Mehrwertsteuer“ ist der allgemeinere Begriff, während „Umsatzsteuer“ spezifisch die Steuer auf den Umsatz eines Unternehmens meint. Für Unternehmer gibt es jedoch keinen wirklichen Unterschied.

Wann muss ich Umsatzsteuer zahlen?

Man muss Umsatzsteuer zahlen, wenn man umsatzsteuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen verkauft und die Kleinunternehmerregelung nicht oder nicht mehr in Anspruch nimmt.

Wann 7 % und wann 19 % Umsatzsteuer?

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für bestimmte Güter wie Lebensmittel, Bücher und Hotelübernachtungen, während der allgemeine Satz von 19 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.

Wer trägt und zahlt die Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer wird vom Endverbraucher getragen und gezahlt, während Unternehmen die Steuer erheben und an das Finanzamt abführen. Somit trägt der Unternehmer die Steuerschuld.

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