Recht, Steuern und Finanzen

7 FAQ: Warum Einkommensteuer und Umsatzsteuer im Voraus zahlen?

Die wichtigsten Gründe, warum Einkommensteuer und Umsatzsteuer bereits im laufenden Jahr als Vorauszahlungen erhoben werden, sind:

  • Es ist ein regelmäßiger Geldfluss in den Staatshaushalt gewährleistet.
  • Steuerpflichtigen bleibt somit ein hoher Nachzahlungsbetrag erspart.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer ist eine Verbraucherabgabe. Sie besteuert die Wertschöpfung in Unternehmen. Der einfachste Weg für das Finanzamt, diese Steuer vom Endverbraucher zu beziehen, ist, sie über die Unternehmen zu erheben.

Durch die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung stellt ein Unternehmen die durch die eigene Arbeit eingenommenen Steuern den für Investitionen ins Unternehmen gezahlten Steuern gegenüber. Bei einem Überschuss muss die entsprechende Summe als Umsatzsteuervorauszahlung bis zu einem spezifischen Stichtag an das Finanzamt überwiesen werden – und umgekehrt Lesen Sie hier, welcher Umsatzsteuersatz zu veranschlagen ist.

Einkommensteuer

Auch bei der Einkommensteuer müssen steuerpflichtige Unternehmen (Personengesellschaften) bereits im Jahresverlauf in regelmäßigen Abständen Vorauszahlungen leisten, die sich nach der Einkommensteuer des letzten Veranlagungszeitraums bemessen.

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Tipp

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