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Umsatzsteuervoranmeldung

Beschreibung im Lexikon

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer ist eine Verbraucherabgabe. Sie besteuert die Wertschöpfung in Unternehmen. Wer ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft, muss deshalb auch die Umsatzsteuer dafür für das Finanzamt vom Kunden verlangen. Als Treuhänder gibt das Unternehmen die Einnahmen daraus an das Finanzamt weiter.

Abgeführt wird die Umsatzsteuer an das Finanzamt über die Umsatzsteuervoranmeldung. Dafür stellt das Finanzamt den Unternehmen eine Plattform im Internet zur Verfügung, die den Namen Elster trägt. Elster steht für Elektronische Steuererklärung.

Welche Summe müssen Unternehmen an das Finanzamt abführen?

Seit 2007 beträgt der Steuersatz für in Deutschland 19 Prozent. Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt u. a. für Produkte wie Lebensmittel, Bücher, die Übernachtung in Hotels, künstlerische oder journalistische Arbeiten. Dieser liegt bei sieben Prozent. Ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz für eine Dienstleistung oder ein Produkt angewendet wird, regelt § 12 des Umsatzsteuergesetzes.

Beispiel 1:
Herr Mayer verkauft Spielzeug. Ein Kunde kauft bei ihm einen Sandkasten-Bagger für 100 Euro. An der Kasse verlangt Herr Mayer dafür 119 Euro von ihm:
Preis für den Bagger 100 Euro
Regulärer Umsatzsteuersatz 19 % = 19 Euro
Summe 119 Euro

Die 19 Euro, die Herr Mayer zusätzlich zum Preis für das Spielzeug von seinem Kunden bekommen hat, muss er an das Finanzamt abführen.

Beispiel 2:
Frau Müller ist als freie Journalistin tätig. Sie schreibt für eine Tageszeitung einen Artikel. Die Zeitung bezahlt Frau Müller für diesen Artikel 100 Euro als Honorar, überweist ihr aber 107 Euro:
Honorar für den Artikel 100 Euro
Ermäßigter Umsatzsteuersatz 7 % = 7 Euro
Summe 107 Euro

Frau Müller muss die 7 Euro Umsatzsteuer an den Fiskus weitergeben. Herr Mayer und Frau Müller melden die von ihnen eingenommene Umsatzsteuer über ihre die monatliche, jährliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Der Rhythmus hängt davon ab, wie hoch ihr Umsatz ist. Außerdem geben sie eine jährliche Umsatzsteuerjahreserklärung ab.

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Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?

Bei Gründung eines Unternehmens muss der Unternehmer sich ein Profil auf dem Elster-Portal einrichten. Über den Log-in kann der Steuerpflichtige dann auf sein Profil zugreifen und muss sich mit einem elektronischen Schlüssel ausweisen. Unter der Rubrik Umsatzsteuervoranmeldung wählt man den Zeitraum aus und gibt dann die erzielten Umsätze sowie die Vorsteuer an, die man zum Abzug bringen möchte. Die Plattform errechnet die Summe, die das Unternehmen dem Finanzamt schuldet oder zurückerhält, falls mehr Vorsteuerabzüge geltend gemacht werden als Umsatzsteuereinnahmen angefallen sind.

Wie kommt das Geld zum Finanzamt?

Das Finanzamt bucht die gemeldete Summe vom Konto des Unternehmens ab – sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde – oder erwartet die unaufgeforderte Überweisung. Die Einzugsermächtigung hat den Vorteil, dass man als Unternehmer nicht mehr daran denken muss, die Überweisung fristgerecht zu erledigen. Allerdings kann man auch bei einer Einzugsermächtigung in Verzug geraten, falls das Konto nicht in ausreichender Höhe gedeckt ist.

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