Recht, Steuern und Finanzen

10 FAQ: Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuer ist zwar eine jährliche Steuer, dennoch ist sie in der Regel von Unternehmern per Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) mehrmals im Jahr abzuführen. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist demnach die Abgabe einer Steuervorauszahlung.

Unternehmer sind nach § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Dabei entscheidet das Finanzamt, ob die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich oder monatlich erfolgen soll. Die Höhe der an das Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer pro Umsatzsteuervoranmeldung berechnet der Unternehmer selbst.

Zur Begleichung der Steuerschuld hat er in der Regel bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats Zeit. Da diese Zahlungen eine Vorauszahlung darstellen, bedeutet das, dass die Umsatzsteuererklärung für Mai und die geschuldete Umsatzsteuer für Mai bis zum 10. Juni beim Finanzamt eingegangen sein müssen.

Rechenbeispiel

Ein Unternehmen schickt im Monat Mai Rechnungen im Gesamtwert von 1.000 Euro an seine Kunden. Der ausgewiesene Mehrwert beträgt 19 %, also 190 Euro.

Im selben Zeitraum kauft das Unternehmen Waren im Wert von 500 Euro, wieder mit 19 % Mehrwertsteuer (entspricht 95 Euro).

Es ergibt sich daraus, dass 190 Euro Mehrwertsteuer erhoben und 95 Euro gezahlt wurden. Demzufolge ist die Differenz von 95 Euro als monatliche Umsatzsteuer dem Finanzamt abzuführen.

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Tipp

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