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Künstlersozialkasse

Beschreibung im Lexikon

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist Träger der Künstlersozialversicherung (KSV) in Deutschland. Die Institution ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen kostengünstigen Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung.

KSK unterstützt Künstler und Publizisten

Die KSK wurde durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geschaffen. Die KSK selbst ist nicht Versicherungsträger, sondern bezuschusst und leitet die Beiträge der Versicherten an die zuständigen Stellen weiter, beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung, die der Versicherte ausgewählt hat, an die Pflegeversicherung oder die Rentenversicherung.

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Zusammensetzung des Beitrages

Obwohl es sich um selbstständig ausgeübte Berufe handelt, zahlen die Versicherten der Künstlersozialkasse, ähnlich wie dem Arbeitnehmeranteil, nur einen geringeren Beitrag, der etwa der Hälfte des eigentlich anfallenden Betrages entspricht.

Die übrige Hälfte des Beitrages zur Sozialversicherung wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe getragen. Der Bundeszuschuss beträgt 20%, die Künstlersozialabgabe 30%.

Die Künstlersozialabgabe wird durch die KSK von Unternehmen eingezogen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

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