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Quartalsabschluss

Beschreibung im Lexikon

Quartalsabschluss

Ein Quartalsabschluss oder auch Quartalsbericht gibt Auskunft über die Geschäftsentwicklungen eines Unternehmens in einem festgelegten Zeitraum von drei Monaten. Er zählt zu den Zwischenberichten im laufenden Geschäftsjahr. Der vierte Quartalsabschluss wird in der Regel durch den Jahresabschluss ersetzt. Inhaltlich liefert der Quartalsbericht Informationen über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage eines Unternehmens. Der kurze Berichtszeitraum dient Investoren zur zeitnahen Beurteilung der Unternehmensentwicklung. Für Dividendenausschüttungen und Steuerzahlungen ist der Quartalsabschluss nicht von Bedeutung.

Welche Bestandteile enthält ein Quartalsabschluss?

Im Vergleich mit dem Jahresabschluss enthält der Quartalsbericht grundlegend die gleichen Angaben, jedoch in gekürzter oder zusammengefasster Form. Der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS 6) fordert für einen Zwischenbericht folgende Angaben (DRS 6.13):

  • die Gewinn- und Verlustrechnung
  • für das jeweilige Quartal (current period)
  • für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Quartals (year-to-date)
  • für das entsprechende Quartal im vorangegangenen Geschäftsjahr
  • die Bilanz zum Quartalsende und die Vergleichszahlen der Abschlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres.
  • die Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahrs an bis zum Ende des Quartals (year-to-date), inklusive Vergleichszahlen für den entsprechenden Zeitraum des vorangegangenen Geschäftsjahres
  • erläuternde Angaben
  • Angaben und Vorhersagen zur weiteren Entwicklung des Geschäftsjahrs

Um den Anforderungen des International Financial Reporting Standards (IFRS) zu genügen, muss der Zwischenbericht außerdem eine Eigenkapitalveränderungsrechnung enthalten. Die Vorgaben der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) verlangen solch eine Eigenkapitalveränderungsrechnung nicht. Die Prüfung des Zwischenberichts durch einen Wirtschaftsprüfer ist in Deutschland nicht vorgeschrieben.

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Wer muss einen Quartalsabschluss vorlegen?

Viele Unternehmen erstellen freiwillig Quartalsberichte. Das dient dem Zweck, den Transparenz-Forderungen der Anleger gerecht zu werden und das Interesse von Investoren zu wecken. Für Aktiengesellschaften mit deutscher Herkunft (Inlandsemittenten) gibt es nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHg) aber auch eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Zwischenberichten. Vorgeschrieben nach § 37 sind halbjährliche Berichte. Zwischenberichte im Quartalsrhythmus werden in Deutschland lediglich von der der Frankfurter Börsenordnung (§ 51 a) gefordert. Diese Quartalsabschlüsse werden vorausgesetzt, um ein Unternehmen im Börsensegment Prime Standard zu listen. Das ist wiederum die Voraussetzung für die Listung in den Aktienindizes DAX, SDAX, TecDAX und MDAX.

Quartalsabschluss: pro und contra

Kritiker sehen durch Quartalsberichte die Kurzfristigkeit von Anlegerentscheidungen gefördert. Das wiederum behindere langfristige Investitionen. Demgegenüber halten Befürworter die Quartalsberichte für ein wichtiges Instrumentarium im Anlegerschutz. Insbesondere Kleinanleger erhielten erst durch die regelmäßigen Berichte die Möglichkeit, Chancen und Risiken abzuwägen und Trends zu erkennen.

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