Das Schlechtwettergeld war eine Regelung, die insbesondere im Baugewerbe wetterbedingte Arbeitsausfälle gegenüber Arbeitnehmern kompensieren sollte. Später wurde das Schlechtwettergeld durch die Regelung zum Winterausfallgeld bzw. der Winterbauförderung abgelöst. Seit 2006 ist auch diese überholt.
Aktuelle Regelung ist Saison-Kurzarbeitergeld
Seitdem gilt die aktuelle Regelung zum Saison-Kurzarbeitergeld. Hier werden nicht nur wetterbedingte Arbeitsausfälle berücksichtigt, sondern auch solche, die aus wirtschaftlichen oder saisonalen Gründen auftreten. Arbeitnehmer erhalten dann eine Kompensation für Ausfallstunden von der Bundesagentur für Arbeit. Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und damit steuerfrei. Die Mittel zur Finanzierung dieser Lohnersatzleistungen stammen aus der Arbeitslosenversicherung.
Trotz Arbeitsausfall: Ganzjährige Beschäftigung angestrebt
Die neue Regelung wurde eingeführt, um wetter- und witterungsbedingte Arbeitsausfälle auszugleichen, von denen im Winter besonders bestimmte Branchen wie das Baugewerbe betroffen sind. Die Schlechtwetterzeit, während der Saison-Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, beginnt am 01. Dezember und endet am 31. März. Ziel ist es so in den betroffenen Branchen trotz eventuellen Arbeitsausfalls eine ganzjährige Beschäftigung zu ermöglichen.
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Wintergeld
Arbeitgeber, deren Mitarbeiter Saison-Kurzarbeitergeld beziehen, erhalten eine Erstattung für die von ihnen getragenen Sozialversicherungsbeiträge.
Die betroffenen Arbeitnehmer können zudem auch Leistungen aus der Regelung zum Wintergeld erhalten. Das Mehraufwands-Wintergeld ist ein Zuschuss, der auf geleistete Arbeitsstunden zwischen dem 15. Dezember und 28./29. Februar geleistet wurden. Das Zuschuss-Wintergeld bezuschusst Arbeitsausfall, wenn dieser durch Arbeitszeitguthaben ausgeglichen wurde und deshalb kein Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt wurde.