Unter dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) werden mehrere Tarifverträge zusammengefasst. Sie gelten für die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung beim Bund und in den Kommunen. Ausgenommen vom TVöD sind Beamte und Auszubildende.
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und löste den Bundesangestelltentarifvertrag sowie die Tarifverträge für Arbeiter des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber ab. Ausgehandelt wurde das Vertragswerk zwischen den Arbeitgebern im Bund und der Kommunen sowie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Länder gilt der eigene Tarifvertrag der Länder (TV-L). Mit dem TVöD wurde das Tarifwerk für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst – also Angestellte, Arbeiter und Pflegebeschäftigte – vereinheitlicht. Außerdem wurden übereinstimmende Tabellenentgelte für Bund und Kommunen und eine ergebnis- und leistungsorientierte Vergütung geschaffen.
Was ist im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt?
Der Tarifvertrag besteht aus zwei Teilen. Der Allgemeine Teil enthält Regelungen unter anderem über Arbeitsbedingungen, Eingruppierung, Urlaub und Arbeitszeit. Auch gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die das 40. Lebensjahr vollendet haben. Der Besondere Teil enthält Spezialregelungen für einzelne Beschäftigungsgruppen neben dem TVöD. Dienstleistungsbereiche mit Anwendung der Standard-Gehaltstabelle sind:
- TVöD-V: Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
- TVöD-E: Entsorgung im kommunalen Bereich
- TVöD-F: Flughäfen im Bereich der VKA
In folgenden Beschäftigungsfeldern wird von der Standard-Gehaltstabelle abgewichen:
- TVöD-SuE: Sozial- und Erziehungsdienst
- TVöD-B: Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- TVöD-S: Sparkassen
Bis zum 31.12.2016 galt für die Beschäftigten der Krankenhäuser im kommunalen Bereich der TVöD-K. Er wurde zum 1.1.2017 durch den Dienstleistungsbereich Pflege abgelöst. Der neu geschaffene TVöD-P erfasst erstmals die Notfallsanitäter und Beschäftigten im kommunalen Rettungsdienst. Es bestehen außerdem weitere kommunale Tarifverträge für Nahverkehr und Versorgungsbetriebe, auch wurde ein eigener Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern ausgehandelt.
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Wie erfolgt die Eingruppierung im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)?
Die unterschiedlichen Entgeltgruppen werden mit den Ziffern 1 bis 15 durchnummeriert oder auch E 1 bis E 15 genannt. Sie orientieren sich dabei an den Besoldungsstufen der Beamten, die analog in A 1 bis A 15 eingeteilt werden. Dabei gilt:
- An- und Ungelernte werden nach E 1 bis E 4 eingruppiert.
- Nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung erfolgt die Eingruppierung in die Gruppen E 5 bis E 8.
- Beschäftigte mit einem Bachelor- oder Fachhochschulstudium werden den Gruppen in E 9 bis E 12 zugeordnet.
- Ein wissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Mastertitel führen zur Einteilung in die Entgeltgruppen E 13 bis E 15.
Zusätzlich zu den Entgeltgruppen gibt es Entgeltstufen. Bei Neueinstellung wird der Beschäftigte zunächst in Stufe 1 eingeordnet, mit einschlägiger Berufserfahrung auch bis in Stufe 3. Ein einheitliches System berücksichtigt die zunehmende Berufserfahrung des Bediensteten. So erreicht der Mitarbeiter die Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, nach zwei Jahren in Stufe 2 erfolgt der Aufstieg in Stufe 3. Drei Jahre in Stufe 3 schlagen sich in Stufe 4, vier Jahre in Stufe 4 in der Gehaltsstufe 5 nieder. Die höchste Stufe 6 erreicht der Beschäftigte nach fünf Jahren in Stufe 5.