Wir spielen gerade

Wir spielen gerade

Zahlungsmittel

Beschreibung im Lexikon

Zahlungsmittel

Ein Zahlungsmittel dient zur Tilgung einer Geldschuld. Im Euroraum gilt der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel, das heißt, ein Gläubiger muss Eurobanknoten in unbegrenzter Höhe akzeptieren, damit seine Forderung beglichen werden kann. Neben dem Bargeld dient auch Buch- bzw. Giralgeld als bargeldloses Zahlungsmittel.

Bargeld als Zahlungsmittel

Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Während zum Ausgleich von Forderungen Banknoten in unbegrenzter Höhe angenommen werden müssen, gibt es bei den Euro- und Cent-Münzen nach den Vorgaben der Deutschen Bundesbank entsprechende Grenzen: Mehr als 200 Euro in Münzen oder mehr als 50 Münzen müssen nicht akzeptiert werden. Euro-Gedenkmünzen sind im gesamten Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel, die Sammlermünzen haben nur in ihrem jeweiligen Ausgabeland Gültigkeit.

Tipp:

Vereinfachen Sie Ihre Geschäftsprozesse – Auftragsbearbeitung, Buchhaltung und Warenwirtschaft einfach erledigen

Forderungen mit Buch- oder Giralgeld begleichen

Beim Buchgeld handelt es sich um Geld, das von einem Konto zum anderen übertragen wird, daher wird dieses Geld häufig als Giralgeld bezeichnet. Der Begriff leitet sich aus dem italienischen Wort „Giro“ für „Rundreise“ ab. Auch wenn das Giralgeld zur Begleichung von Forderungen dient, handelt es sich nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel. Dennoch werden die Buchgeldzahlungen überall akzeptiert. Die Banken sorgen dafür, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr problemlos abgewickelt wird. Dabei ist es nach Angaben der Deutschen Bundesbank möglich, die Zahlungen entweder direkt über die beteiligten Banken zu verrechnen, sofern eine Bank ein Konto bei der anderen Bank unterhält. Bei dieser Verrechnungsart handelt es sich um ein Korrespondenzbankgeschäft. Besteht zwischen den Kreditinstituten keine direkte Geschäftsverbindung, erfolgt die Abwicklung über eine Clearingstelle, die die Zahlung entsprechend weiterleitet.

Zahlungsmittel im Euro-Zahlungsraum

Als Barzahlungsmittel innerhalb des Euroraums gilt seit 2002 der Euro. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr wurden inzwischen die Überweisungssysteme der jeweiligen Länder vereinheitlicht, um grenzüberschreitende Zahlungen zu vereinfachen. Daher besteht seit dem 1. Februar 2014 die Verpflichtung, bei Überweisungen die IBAN zu verwenden. Diese International Bank Account Number setzt such aus der Kontonummer, der Bankleitzahl und Prüfziffern zusammen. Neben der Überweisung gibt es weitere Möglichkeiten, Forderungen bargeldlos zu begleichen. So können regelmäßig wiederkehrende Zahlungen mit einem Dauerauftrag bezahlt werden. Möglich ist auch die Zahlung per Lastschrift. Hier wird nicht der Schuldner, sondern der Gläubiger aktiv und zieht den Forderungsbetrag per Lastschrift vom Konto des Schuldners ein. Damit die Forderung eingezogen werden kann, muss das Einverständnis des Schuldners in Form eines sogenannten SEPA-Lastschriftmandats vorliegen.

Die Bankkarte als Zahlungsmittel

Inzwischen hat sich neben dem Bargeld die Zahlung mittels Debitkarte durchgesetzt. Viele Kunden zahlen ihre Rechnung in einem Geschäft, indem sie dem Händler ihre Bankkarte aushändigen. Durch Eingabe der Geheimzahl oder Unterzeichnung eines Lastschriftmandats erhält der Händler das Recht, den offenen Betrag vom Konto des Schuldners einzuziehen.

2024/2025: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m