Recht, Steuern und Finanzen

Selbständig als Physiotherapeut mit eigener Praxis

Selbständig als Physiotherapeut mit eigener Praxis

Die Volkskrankheit „Rücken“, aber auch Sport- und Freizeitunfälle nehmen zu, Patienten werden immer älter. Damit steigt die Nachfrage nach Physiotherapie. Beste Bedingungen also, dass Sie sich als Physiotherapeut selbständig machen. Die Ausbildung an staatlich anerkannten Berufsfachschulen dauert in der Regel drei Jahre. Sie besteht aus 2.900 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts sowie 1.600 Stunden praktische Ausbildung. Erst mit der erfolgreich bestandenen staatlichen Prüfung darf der Absolvent die geschützte Berufsbezeichnung führen. Und dann geht es ans Gründen, bei dem Sie zahlreiche Bestimmungen beachten müssen.

Private Patienten vs. Kassenzulassung

Generell dürfen Sie nur auf ärztliche Verordnung physiotherapeutische Behandlungen durchführen. Ausnahme ist, wenn der Patient keine Beschwerden hat. Im Zweifelsfalle sollte jedoch immer ein Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. So können Sie auch ohne eigene Praxis Privatpatienten auf Rechnung behandeln. Streben Sie jedoch eine Kassenzulassung an, müssen Sie eine Praxis einrichten. Diese muss definierten Mindestanforderungen entsprechen. Als alleinarbeitender Physiotherapeut müssen Ihre Praxisräume beispielsweise mindestens 50 Quadratmeter Nutzfläche und davon mindestens 32 Quadratmeter Therapiefläche aufweisen. Haben Sie noch Angestellte oder arbeitet ein weiterer Physiotherapeut mit in Ihrer Praxis, benötigen Sie weitere Behandlungsräume und mehr Fläche. Hinzu kommen zahlreiche Übungsgeräte. Über die Einhaltung der Mindestanforderungen wachen die Krankenkassen oder beauftragte Berufsverbände. Ausführliche Tipps zur Ausstattung und zur Zulassung bietet der VDB – Physiotherapieverband.

Die kaufmännische Seite der Selbständigkeit als Physiotherapeut

Mit der eigenen Praxis sind Sie aber juristisch nicht nur ein Dienstleister für Heilmittel, sondern auch steuer- und sozialrechtlich ein Unternehmer. Bisher gelten Physiotherapeuten als Freie Berufe und müssen daher kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Gewerbesteuer befreit. Aber das hat Grenzen. Wenn Sie beispielsweise auch noch Heilmittel wie nicht apothekenpflichtige Salben, Bandagen oder ähnliches verkaufen, können diese eine Gewerbesteuerpflicht begründen, wenn der erzielte Gewinn über 24.400 Euro pro Jahr liegt. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes könnte sich die Gewerbesteuer aber bald deutlich ändern. Zur Debatte steht derzeit die Frage, ob ein Physiotherapeut mit Angestellten, die eigenverantwortlich arbeiten, noch von der Gewerbesteuer befreit sei. Zwar ist die Mithilfe von Fachpersonal erlaubt, der Praxisinhaber muss aber bei jedem Patienten die Behandlung festlegen. Wie diese aktuelle Entscheidung künftig von den Finanzämtern ausgelegt wird, ist offen.

Umsatzsteuerpflicht ist schnell erreicht

Davon unabhängig könnten Sie jedoch umsatzsteuerpflichtig sein. Auf die Rechnungen für Heilmittel müssen Sie Umsatzsteuer erheben, es sei denn, dass Sie unterhalb der Kleinunternehmerregelung fallen. Für Unternehmen, die weniger als 17.500 Euro Umsatz fakturieren, gilt damit, dass Sie weder Umsatzsteuer erheben noch abführen müssen. Zwar sind anerkannte Heilmittel, die die Krankenkassen zahlen, von der Umsatzsteuer befreit; aber schon bei Privatpatienten, die sich ohne ärztliche Indikation behandeln lassen, ist die Umsatzsteuerpflicht im Zweifel gegeben. Spätestens wenn Sie erkennen, dass Sie die Kleinunternehmerregelungen verlassen, sollten Sie sofort Umsatzsteuer erheben und auf Ihren Rechnungen auch extra ausweisen.

Pflichtmitgliedschaften und Versicherungen

In jedem Fall sind Sie aber Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft. Das gilt auch, wenn Sie noch keine Angestellten haben und danach sowieso. Bei der Rentenversicherung müssen Sie nur Mitglied werden, solange Sie noch keine Angestellten haben. Mit dem ersten Mitarbeiter können Sie jedoch einen Antrag an den Rentenversicherungsträger auf Befreiung stellen. Was Sie unbedingt brauchen, ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Denn wenn ein Patient durch eine Falschbehandlung Schaden nimmt, haften Sie auch unabhängig davon, dass der Kunde in die Behandlung eingewilligt hat. Da die Schadenhöhe sehr hoch gehen kann, wird der Abschluss einer Berufshaftpflicht dringend empfohlen. Bei Ihrer Krankenversicherung haben Sie die Wahl zwischen einer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer Privaten Krankenversicherung (PKV). Für eine allerdings müssen Sie sich entscheiden. Denn es besteht in Deutschland seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Je nach Familienstand und Vorerkrankungen kann die PKV Ihnen in der Regel günstigere Angebote machen, als die GKV. Diese sollten Sie durch Vergleichsangebote individuell prüfen. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Leistungen und vor allem die Altersrückstellungen der PKV.

Werbebeschränkungen für die Heilberufe

Wenn Sie alle grundsätzlichen Fragen für die Einrichtung Ihrer eigenen Praxisräume gelöst haben, müssen natürlich die Patienten auf Ihrer Matte stehen. Also müssen Sie werben. Die Basisinstrumente sind neben dem Schild an der Tür eine eigene Webseite, Visitenkarte und eine kleine Broschüre, in der Sie Ihre Behandlungsmethoden erläutern. Aber Achtung: Sie unterliegen gesetzlichen Werbebeschränkungen, die bei einem Übertreten Bußgelder nach sich ziehen können. So ist es Ihnen untersagt, mit Kassenleistungen zu werben. Nach dem Motto: „Kommen Sie zu uns, Ihre Kasse zahlt alles“ dürfen Sie keinesfalls werben. Dann unterliegen Sie noch dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies untersagt Ihnen beispielsweise, die Bestimmungen der Sozialgesetze auszuhebeln. So müssen Patienten weiterhin zehn Prozent der Heilmittelleistungen selber tragen. Wenn Sie meinen, Sie könnten darauf verzichten und wollen auch noch damit werben, riskieren Sie mindestens eine Geldbuße; im schlimmsten Falle werden Sie im Wiederholungsfalle wegen Betrugs belangt. Zudem gilt das Heilmittelwerbegesetz für Sie. Das untersagt Ihnen, sich selber in Berufskleidung oder bei der Behandlung von Patienten in Ihren Werbemitteln zu präsentieren.

Fazit

Der schöne Beruf des Physiotherapeuten unterliegt zahlreichen Bestimmungen und steuerlichen Regelungen. Machen Sie sich vor der Eröffnung Ihrer Praxis auch gleich Gedanken, wie Sie Ihre Steuer organisieren. Vor allem für kleine Unternehmen bietet Sage Business Cloud Buchhaltung zusammen mit den freundlichen Steuerberatern von felix1.de eine smarte, günstige und zeitsparende Lösung, damit Sie sich vom ersten Tag an ganz auf Ihre Patienten konzentrieren können.