Jahresabschluss 2024 und was 2025 in der Buchhaltung auf Sie zukommt
Bereiten Sie sich auf den Jahresabschluss 2024 und die Finanzbuchhaltung 2025 vor. Wichtige Änderungen wie BEG IV und die E-Rechnung werden erhebliche Auswirkungen haben. Damit Sie bestens informiert sind und erfolgreich durchstarten können, haben wir alle relevanten Informationen für Sie in einem Beitrag zusammengefasst.
Der Jahresabschluss 2024 steht bevor und wir zeigen Ihnen, mit welchen entscheidenden Schritten und Überlegungen Sie jetzt Ihre Buchhaltung zu einem erfolgreichen Jahresende führen. Weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps finden Sie dazu in den hier verlinkten Artikeln:
- Jahressteuergesetzt 2024 – Neuregelungen für Unternehmen
- Bürokratieentlastungsgesetz für Bürokratieabbau in Unternehmen
- Das Wachstumschancengesetz – welche Änderungen verabschiedet wurden
- E-Rechnung Übersicht
- Die Wirtschaftsidentifikationsnummer kommt
- Buchhaltung DSGVO-konform gestalten: Was Unternehmen wissen müssen
- Periodenabschluss: Rechnungsabgrenzung zum Jahresabschluss
- Bin ich zur Inventur verpflichtet? Was sind die gesetzlichen Vorschriften?
Checklisten Jahresabschluss 2024
- Kostenfreie Checklisten zum abhaken
- Strukturierter Jahresabschluss
- Inklusive Vorarbeiten und Vorabkontrollen
Wesentliche Informationen rund um die Finanzbuchhaltung 2025
Bleiben Sie auf dem Laufenden zu allen wesentlichen Themen rund um die Buchhaltung. Wir unterstützen Sie mit aktuellen Informationen zum Jahresabschluss 2024 und einem Überblick über wichtige gesetzliche Änderungen, die Sie für Ihre Finanzbuchhaltung 2025 beachten sollten. Außerdem finden Sie in unseren Artikeln Tipps und Hinweise für die Umsetzung in die Praxis.
Jahressteuergesetzt 2024 – Neuregelungen für Unternehmen
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 im Jahressteuergesetz etliche Einzelmaßnahmen verabschiedet, das gesamte Bandbreite des Steuerrechts umfasst. Das Jahressteuergesetz 2024 umfasst etwa 130 Einzelmaßnahmen und stellt ein typisches Artikelgesetz dar, das zahlreiche Aspekte des Steuerrechts abdeckt. Mit diesem neuen Regelwerk reagiert der Gesetzgeber auf EU-Vorgaben und Änderungen in der Rechtsprechung. Zudem werden redaktionelle Fehler korrigiert und fachliche Fragen geklärt.
Bürokratieentlastungsgesetz für Bürokratieabbau in Unternehmen
Seit vielen Jahren klagen Unternehmen in Deutschland über enorme Belastungen durch eine allzu weitreichende Bürokratie. Immer neue Anforderungen und Auflagen erschweren die betrieblichen Abläufe. Sie verursachen hohe Kosten, binden Personal und erschweren schnelle Entscheidungen. Ändern soll dies nun das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Damit gelten für die Finanzbuchhaltung 2025 nun verkürzte Aufbewahrungsfristen für die Buchhaltungsbelege. Auch digitale Steuerbelege sollen in Zukunft dazu beitragen, Prozesse zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren.
Das Wachstumschancengesetz – welche Änderungen verabschiedet wurden
Unternehmen von Bürokratie entlasten und ihre Liquiditätssituation verbessern will ebenso das Wachstumschancengesetz. Auf diese Weise soll es zu mehr Investitionen und Innovation beitragen. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Konkret verbirgt sich hinter dem Wachstumschancengesetz viel mehr als nur eine neue Regelung. Stattdessen beinhaltet es zahlreiche Gesetzesänderungen. Einige davon betreffen Sie als Unternehmer im Rahmen Ihrer Finanzbuchhaltung. Die wichtigen Informationen dazu haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt.
E-Rechnung Übersicht
Im Wachstumschancengesetz ist auch die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) geregelt. Diese tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und umfasst die Geschäfte zwischen Unternehmen – das sogenannte B2B-Geschäft. Mit diesem Schritt folgt Deutschland nun anderen EU-Mitgliedsstaaten und weiteren Ländern, wo die sogenannte E-Rechnung bereits den Standard vorgibt. Damit Unternehmen ausreichend Zeit zur Umstellung Ihrer Systeme haben, gelten jedoch großzügige Übergangsfristen. Wichtige Informationen zum Thema haben wir Ihnen in einem Übersichtsartikel zusammengestellt. Hier erfahren Sie auch, welche Formate Sie künftig für Ihre Rechnungen nutzen können und was Sie zum Rechnungsempfang wissen müssen.
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer kommt
Was für natürliche Personen seit Jahren mit der Steueridentifikationsnummer gilt, betrifft in Zukunft auch Unternehmen: Mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten auch Sie ein eindeutiges Merkmal zu Ihrer Identifizierung gegenüber Finanzbehörden und staatlichen Stellen. Dabei soll die W-IdNr. künftig dazu dienen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Ihre Vergabe wird stufenweise geschehen und hat am 1. November 2024 begonnen. Der Versand der neuen Kennziffern erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Alles Wissenswerte erfahren Sie in diesem Artikel.
Buchhaltung DSGVO-konform gestalten: Was Unternehmen wissen müssen
Weiterhin gilt es, bei der Buchhaltung und dem Jahresabschluss auch die Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Blick zu behalten. Denn seit Mai 2018 sorgen diese dafür, dass umfangreiche Datensammlungen in Unternehmen nicht mehr erlaubt sind. Dem entgegen stehen jedoch die gesetzlichen Regelungen zu Aufbewahrungsfristen bei Buchungsbelegen und Steuerunterlagen. (siehe auch Bürokratieentlastungsgesetz) Der Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Buchhaltung mit der DSGVO in Einklang bringen.
Periodenabschluss:
Rechnungsabgrenzung zum Jahresabschluss
Nicht immer stimmen bei einer Rechnung der Zeitpunkt von Zahlung und Leistungserstellung überein. Der Jahresabschluss ist dann die Zeit für Korrekturbuchungen. Lesen Sie hier, was Sie zur Rechnungsabgrenzung im Periodenabschluss wissen müssen.
Bin ich zur Inventur verpflichtet? Was sind die gesetzlichen Vorschriften?
Der Jahresabschluss bedeutet für zahlreiche Unternehmen auch: Die Inventur steht an. Viele empfinden diese Aufgabe als lästige Pflicht. Schließlich steht hinter diesen Abschlussarbeiten oft ein beträchtlicher zeitlicher und finanzieller Aufwand. Häufig werden die Verantwortlichen jedoch für ihre Mühen belohnt. Immerhin ergeben sich mitunter wichtige Erkenntnisse aus der Inventur. Für Erleichterung sorgt zudem inzwischen auch die digitale Anlageninventur. Was Sie rund um die jährliche Bestandsaufnahme wissen müssen, erfahren Sie in diesen Beiträgen:
Was sind Inventurdifferenzen? Und wie vermeiden Sie Inventurdifferenzen?
Lagerbestände stets im Griff: So gelingt Ihre Inventur ganz leicht
Vor- und Nachteile einer digitalen Anlageninventur
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Alle wichtigen gesetzlichen Änderungen, eine Checkliste mit allen Zahlungsterminen und weitere top-aktuelle Artikel zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Überblicksseite Jahreswechsel Lohnbuchhaltung .