Nachhaltigkeits-berichterstattung 2026: Grundlagen & Standards
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die strukturierte Offenlegung von Informationen zu ökologischen, sozialen und governance-bezogenen (ESG) Aspekten eines Unternehmens. Die gesetzliche Pflicht dazu ist im März 2026 durch das Omnibus-I-Paket für eine Mehrheit der bisher betroffenen Unternehmen weggefallen. Standards und Grundlagen bleiben dennoch relevant – auch für KMU, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Umsatzes nicht direkt berichtspflichtig sind.
Bereits seit 2017 besteht für viele Unternehmen die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. 2022 wurde diese um die Vorschriften zur EU-Taxonomie erweitert. Dieses Regelwerk stellt ein System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten dar und gilt in der gesamten Europäischen Union.
Eng damit verbunden ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ihr ursprüngliches Ziel war es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich auszuweiten und bisherige Lücken in den Berichtsvorschriften zu schließen. Das EU-Regelwerk wurde im Laufe der Zeit mehrfach reformiert. Zuletzt im März 2026 durch das Omnibus-I-Paket.
- Nachhaltigkeitsberichte – Worum geht es dabei?
- Für wen gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ? Wie ist der zeitliche Ablauf?
- CSRD-Berichtspflicht 2026 für wen?
- Was bedeutet CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und EU-Taxonomie?
- Welche Berichtsstandards gibt es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wie ist ihre Anwendung?
- Was lässt sich aus Nachhaltigkeitsberichten herauslesen?
- Ab wann erscheinen Nachhaltigkeitsberichte im künftigen EU-Register (ESAP)?
- Wie erstellen Unternehmen eine eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung?
- Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 – was bedeutet Omnibus I für Ihr Unternehmen?
- FAQ
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Nachhaltigkeitsberichte – Worum geht es dabei?
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist weit mehr als ein Dokument: er ist ein kraftvolles Instrument, um das Engagement eines Unternehmens für Umwelt, Gesellschaft und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG) sichtbar zu machen. Mit klaren Fakten und anschaulichen Einblicken zeigt er, wie unternehmerisches Handeln Mensch und Umwelt beeinflusst und welche Maßnahmen für eine möglichst nachhaltige Unternehmenstätigkeit umgesetzt werden.
Nachhaltigkeitsreporting wird zunehmend zum unverzichtbaren Bestandteil moderner Unternehmenskommunikation, mit dem Unternehmen sich als zukunftsorientierte Akteure positionieren. Auch als Instrument zur Mitarbeitergewinnung gewinnt die Nachhaltigkeitsberichterstattung an Bedeutung: Wer Nachhaltigkeitsinitiativen transparent dokumentiert und glaubwürdig umsetzt, kann damit zunehmend auch motivierte Fachkräfte ansprechen.
Für wen gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wie ist der zeitliche Ablauf?
Die neuen Regelungen betreffen EU-weit geschätzt etwa 50.000 Unternehmen, davon 15.000 allein in Ab 2024 wurde auf EU-Ebene erstmals eine große Anzahl von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung verpflichtet. Durch das Omnibus-I-Paket hat sich die Anzahl unmittelbar betroffener Unternehmen im März 2026 wiederum stark reduziert – vor allem zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Hintergrund: Der Draghi-Bericht attestierte der EU im September 2024 einen gefährlichen Wettbewerbsrückstand gegenüber den USA und China. Als Problemfaktor wurden dabei unter anderem komplexe Nachhaltigkeitsberichtspflichten genannt, die besonders kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belasten.
Die entsprechende Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 18. März 2026 in Kraft.
CSRD-Berichtspflicht 2026 für wen?
Berichtspflichtig sind aktuell nur noch Unternehmen, die die folgenden Kriterien (beide) erfüllen
- mehr als 1.000 Mitarbeitende
- mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz
Das unterscheidet sich erheblich von der ursprünglichen Regelung (mehr als 250 Mitarbeitende oder 50 Mio. Euro Umsatz).
EU-weit sinkt die Zahl der betroffenen Unternehmen damit um schätzungsweise 90 Prozent – von ursprünglich rund 50.000 auf etwa 5.000. Für Deutschland geht der Gesetzgeber von künftig rund 3.900 berichtspflichtigen Unternehmen aus.
Börsennotierte KMU fallen vollständig aus dem Anwendungsbereich heraus. Für die verbleibenden berichtspflichtigen Unternehmen gilt: Erstmals berichtet wird für das Geschäftsjahr 2027 – der Bericht erscheint dann 2028.
Was bedeutet CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und EU-Taxonomie?
Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Demzufolge sind nicht-finanzielle Aspekte aus der Unternehmenstätigkeit offenzulegen. Der Fokus richtet sich dabei vor allem auf die Themen:
- Umwelt,
- Arbeitnehmer- und Sozialbelange,
- Achtung der Menschenrechte sowie die
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Eine weitere Basis für das Nachhaltigkeitsreporting bildet die EU-Taxonomie. Die EU-Taxonomie-Verordnung legt den Grundstein für eine einheitliche Definition von ökologischer Nachhaltigkeit und schafft damit Transparenz für Investoren und Unternehmen. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass „grüne“ Investitionen tatsächlich messbare Umweltvorteile bieten. Vier zentrale Elemente prägen diese Verordnung:
- Klare Definition nachhaltiger Aktivitäten: Nur Aktivitäten, die festgelegte Kriterien erfüllen, gelten als ökologisch nachhaltig.
- Sechs Umweltziele: Diese umfassen unter anderem den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und den Schutz von Wasserressourcen.
- Technische Screening-Kriterien: Präzise Vorgaben regeln, wie Aktivitäten zu den Umweltzielen beitragen müssen.
- Verpflichtende Offenlegung: Unternehmen und Finanzinstitute sind dazu angehalten, ihre Übereinstimmung mit der Taxonomie transparent darzulegen.
Diese Verordnung ist ein wegweisendes Instrument, das nicht nur den Greenwashing-Risiken entgegenwirkt, sondern auch eine Grundlage für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Europa schafft.
Hinweis für Deutschland: Die CSRD ist hierzulande noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Laut DRSC wird die nationale Umsetzung die Omnibus-Änderungen direkt einbeziehen. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung daher proaktiv im Blick behalten.
Welche Berichtsstandards gibt es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wie ist ihre Anwendung?
Eine der Herausforderungen bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts ist es, die Anforderungen der Adressaten zu erfüllen. Diese erwarten von einem Unternehmen vor allem glaubwürdige, nachvollziehbare und auch vergleichbare Daten. Den Rahmen für die Berichterstattung geben daher einheitliche Standards.
Die Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) markiert einen Meilenstein in der europäischen Unternehmensberichterstattung. Diese Standards bieten klare Leitlinien für die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) und sorgen für Vergleichbarkeit und Transparenz.
Entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und als delegierte Rechtsakte von der Europäischen Kommission verabschiedet, sind die ESRS seit 2024 verbindlich. Durch das Omnibus-I-Paket wurden sie 2026 grundlegend reformiert.
Omnibus-I-Paket: Vereinfachte Berichtsstandards
Das ursprüngliche „Set 1“ umfasst zwölf Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Im Zuge des Omnibus-I-Pakets werden die ESRS jedoch stark überarbeitet. Ziel ist auch hier eine deutliche Vereinfachung: Die Pflichtdatenpunkte sollen um rund 61 Prozent reduziert werden.
EFRAG hat die überarbeiteten Entwürfe im Dezember 2025 an die EU-Kommission übergeben. Die finale Fassung soll bis Mitte 2026 als delegierter Rechtsakt verabschiedet werden und ab Geschäftsjahr 2027 verpflichtend gelten. Den aktuellen Stand dazu dokumentiert das Umweltbundesamt.
VSME: Weniger Druck für KMU
Zwei geplante Erweiterungen entfallen durch Omnibus I ersatzlos: ein vereinfachtes Set für börsennotierte KMU sowie branchenspezifische Standards. Stattdessen gibt es für nicht berichtspflichtige Unternehmen den VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) – einen freiwilligen, schlanken Standard, den die EU-Kommission im Juli 2025 offiziell empfohlen hat. Er soll vor allem den indirekten Druck auf KMU abfedern, die immer öfter über Lieferketten zur Datenlieferung aufgefordert werden.
Nationale Anlaufstelle für Fragen rund um die ESRS-Umsetzung ist der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC).
Was lässt sich aus Nachhaltigkeitsberichten herauslesen?
Mit einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung können Unternehmen der Öffentlichkeit zeigen, welche Schritte sie auf dem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften bereits umsetzen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben:
- zur Umweltverträglichkeit der eigenen Produktion,
- zu Investitionen in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern oder
- Informationen zur Art der Energiegewinnung und -nutzung.
- Auch staatlich geförderte Maßnahmen zur Nachhaltigkeit werden berichtet.
Investoren entnehmen aus dem Nachhaltigkeitsbericht Angaben zum sozialen und ökologischen Fußabdruck ihrer Geschäftspartner, die sie benötigen, um eigene Pflichten zu erfüllen. Besonders bedeutend sind in diesem Zusammenhang die erweiterten Vorschriften zur standardkonformen Berichterstattung, da Informationen so künftig besser vergleichbar sein werden.
In der Vergangenheit wurde häufig kritisiert, dass Angaben unvollständig und wenig verlässlich waren. Für Unternehmen ergab sich daraus mitunter der Vorwurf des sogenannten Greenwashing.
Ab wann erscheinen Nachhaltigkeitsberichte im künftigen EU-Register (ESAP)?
Zurzeit entwickelt die EU ein zentrales Portal – den European Single Access Point (ESAP) –, über das künftig finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu europäischen Unternehmen und Anlageprodukten abrufbar sein sollen. Ab Juli 2026 beginnt die Datensammlung. Öffentlich zugänglich sein soll die Plattform ab Juli 2027.
Auf der Plattform müssen Unternehmen dann auch ihre Nachhaltigkeitsberichte bereitstellen; nebst Finanzinformationen wie Abschlüsse, Lageberichte, Bestätigungsvermerke und Wertpapierprospekte.
Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gehören zu Phase 2 bei der Einführung des ESAP und sollen ab Januar 2028 abrufbar sein.
Wie erstellen Unternehmen eine eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für betroffene Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Verantwortung zu zeigen und Vertrauen aufzubauen. Der Prozess beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme: Welche Daten und Aktivitäten sind relevant, und wie lassen sie sich erfassen? Im nächsten Schritt sollten klare Ziele definiert werden, die sich an den ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) orientieren.
Anschließend geht es darum, die gewonnenen Informationen strukturiert aufzubereiten und transparent zu kommunizieren. Dabei helfen Standards wie die GRI-Leitlinien oder die EU-Taxonomie, um sicherzustellen, dass der Bericht den rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen entspricht.
ERP liefert Daten für Nachhaltigkeitsberichterstattung
ERP-Systeme sind eine wichtige Quelle zur Erfassung relevanter Nachhaltigkeitsdaten: Von Energieverbrauch über Materialflüsse bis hin zu Lieferketteninformationen findet sich dort oft die Datenbasis für eine strukturierte Berichterstattung.
Wer seine Prozesse vollständig im ERP abgebildet hat und auf gute Datenqualität achtet, schafft zudem auch gute Voraussetzungen, um Nachhaltigkeitsinvestitionen (z. B. energieeffizientere Maschinen) über europäische oder nationale Förderprogramme zu finanzieren.
Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 – was bedeutet Omnibus I für Ihr Unternehmen?
Mit dem Omnibus-I-Paket hat die EU 2026 einen konsequenten Schritt in Richtung Bürokratieabbau gemacht: Wer unter den neuen Schwellenwerten bleibt (darunter fast alle KMU in Deutschland), ist nicht per Gesetz berichtspflichtig. Abgehakt ist das Thema ESG-Berichterstattung für diese Firmen dadurch aber nicht: Kunden, Banken und Auftraggeber fordern auch von nicht berichtspflichtigen Unternehmen immer öfter ESG-Daten.
Wer sich als KMU mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzt, ist im Vorteil. Nicht weil es das Gesetz verlangt, sondern weil es oftmals Finanzierungsgespräche vereinfacht und Geschäftsbeziehungen erleichtert oder gar erst ermöglicht.
Und auch für gesetzlich berichtspflichtige Unternehmen gilt natürlich: Die Zeit bis 2027 sollte genutzt werden, um Datenstrukturen und Prozesse für eine effiziente Berichterstattung aufzusetzen.
FAQ
Wer ist 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?
Seit März 2026 gilt die CSRD-Berichtspflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz – beide Kriterien müssen erfüllt sein. EU-weit sind das noch rund 5.000 Unternehmen, in Deutschland schätzungsweise 3.900. Börsennotierte KMU fallen vollständig aus dem Anwendungsbereich heraus.
Was ist das Omnibus-I-Paket und was hat es verändert?
Das Omnibus-I-Paket ist ein EU-Gesetzgebungspaket, das im März 2026 in Kraft getreten ist und die Nachhaltigkeitsberichtspflichten deutlich gestrafft hat. Die Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht wurden stark angehoben, Fristen verschoben und die Berichtsstandards (ESRS) vereinfacht. Hintergrund war der politische Druck, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken und Bürokratie abzubauen.
Müssen KMU trotzdem ESG-Daten liefern?
Nicht per Gesetz – aber in der Praxis zunehmend. Kunden, Banken und Auftraggeber fragen auch von nicht berichtspflichtigen Unternehmen immer öfter ESG-Nachweise an, etwa im Rahmen von Lieferkettenanforderungen oder Kreditgesprächen. Mit dem VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) gibt es dafür einen freiwilligen, schlanken Standard.
Was sind die ESRS und was ändert sich daran?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die verbindlichen Berichtsstandards für CSRD-pflichtige Unternehmen. Im Zuge des Omnibus-I-Pakets werden sie grundlegend überarbeitet: Die Pflichtdatenpunkte sollen um rund 61 Prozent reduziert werden. Die finale Fassung soll bis Mitte 2026 verabschiedet werden und ab Geschäftsjahr 2027 gelten.
Ab wann muss erstmals nach der neuen CSRD-Regelung berichtet werden? Unternehmen, die unter die neuen Schwellenwerte fallen, berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027 – der Bericht wird dann 2028 veröffentlicht. Die CSRD ist in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt und befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand April 2026).
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