Recht, Steuern und Finanzen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Der Bundesrat hat am 27.09.2024 der stufenweisen Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugestimmt.

Frau im Geschäft

Hintergrund für die Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber mit der Einführung der §§ 139a bis 139d Abgabenordnung (AO) dem Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe übertragen hat, jedem Steuerpflichtigen ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal für steuerliche Zwecke zuzuteilen. Beim Identifikationsmerkmal unterscheidet § 139a AO zwischen natürlichen Personen und wirtschaftlich Tätigen.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die künftige W-IdNr. stellt somit die eindeutige Identifizierung von Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen dar. Zunächst ersetzt die W-IdNr. weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch andere bestehende Identifikationsnummern; vielmehr soll sie parallel zu diesen verwendet werden. Allerdings soll die W-IdNr. in der Zukunft die Verwaltung vereinfachen. So soll sie bei bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden genutzt werden.

Vergabe der W-IdNr.

Die Vergabe wird stufenweise ab dem 01.11.2024 in schriftlicher Form und automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Des Weiteren ist geplant, Regelungen zum Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., zur Vergabe, zur Form der W-IdNr., zur Unterrichtung der wirtschaftlich Tätigen und zu den Löschfristen zu schaffen.

Unterscheidungsmerkmale

Der Aufbau der W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Weiteres Merkmal ist eine mit Bindestrich getrennte 5-stellige Unterscheidung, die der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten dient. Zunächst ist nur Unterscheidungsmerkmal 00001 zulässig. Weitere Unterscheidungsmerkmale (beginnend mit 00002) werden ab dem 01.03.2026 mitgeteilt. Beispielhaft könnte eine W-IdNr. wie folgt aussehen: DE123456789-00001.

Zur besseren Unterscheidung einige Beispiele:

· Steuer-Identifikationsnummer: Elfstellige Kennziffer im Format „01234567890“.

· Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Erst die Länderkennung „DE“ und dann neun Ziffern im Format „123456789“.

· Wirtschafts-Identifikationsnummer: Die Buchstaben DE, dann neun Ziffern. Sie entspricht damit in ihrer Form der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Beispiel: DE123456789-00001.

Aktuelle Folgen

Für einen Übergangszeitraum soll es nicht beanstandet werden, wenn ein wirtschaftlich Tätiger statt seiner W-IdNr. die Steuernummer angibt. Es entstehen keine steuerlichen Nachteile, wenn Sie bis Ende des Jahres 2024 noch keine ID erhalten haben, denn die Angabe der W-IdNr. ist bis zum 31.12.2026 nicht verpflichtend.